Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
Naturbursche:
Liebe Almado-Geplagten,
auch ich bin Almado-Opfer geworden und habe zufällig von der versteckten Preiserhöhung erfahren.
Ich habe alle Informationen hierzu im Forum zusammengesucht (Vielen Dank allen Mitforisten, welche Hilfe gegeben haben) und daraus einen Musterbrief abgeleitet.
Vielleicht könnte der eine oder andere nochmal drüberschauen und Feedback geben? Besonders die Nutzer kkh und bolli scheinen über sehr viel Fachwissen zu verfügen. Falls jemand von euch einen Musterbrief anhängen möchte, mit dem er/sie Erfolg hatte, würde ich mich ebenfalls freuen
Den Brief würde ich dann Almadao zukommen lassen - und euch berichten, was weiter passiert.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 28.11.2013 teilten Sie mir eine Erhöhung des Grundpreises auf 19,95 € mit.
Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein.
Diese Erhöhung entspricht nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG.
Wie der Schlussabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher möchte ich Sie bitten, die Abschlagzahlung von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren.
Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.
Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig leisten
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.49€
usw.
Viele Grüße,
Naturbursche
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Ich freue mich auf euer Feedback!
khh:
@Naturbursche,
welchen Tarif hatten Sie ursprünglich mit welchen Angangs-Konditionen und welchem Vertrags-/Lieferbeginn? War das ein Tarif mit Bonus und wurde dieser korrekt abgerechnet? Gab es ab Beginn des 2. Vertragsjahres eine Tarif-Änderung?
Mit Wirkung ab wann wurde welche Preiserhöhung/en wie mitgeteilt - ggf. "versteckt" in mehrseitigen Info-Mails? Gab es zum 1.1. d. J. auch Preiserhöhungen wg. "Weiterreichung" von Umlagen etc. und wurden diese vorab mitgeteilt?
Gruß, khh
Naturbursche:
Hallo khh,
mein Vertrag begann im Juni 2013 und ja, es war ein Bonustarif (25%).
Im November 2013 kam dann die versteckte Preiserhöhung (in mehrseitigem SEPA-Info-PDF "3 gute Nachrichten auf einen Blick"). Dort wird versteckt mitgeteilt, dass sich Arbeitspreis (auf 24,36 ct) und Grundpreis (auf 19,95).
In der Jahresabrechnung (Juni 2014, erhalten im Juli 2014) wird weiterhin der verabredetet Grundpreis von Netto 6,36€ für das ganze Vertragsjahr aufgeführt - lediglich der Arbeitspreis hat sich leicht erhöht (was aber m.E. ok ist).
Der Bonus wurde - wenn auch sehr verspätet, korrekt im Juli (!) abgerechnet, die Auszahlung erfolgte im August.
Gegen die Erhöhung des Arbeitspreises habe ich gar nichts einzuwenden - lediglich die Erhöhung des Grundpreises ist maßlos, versteckt und einfach nur frech.
Ich habe nur zufällig von der Erhöhung erfahren, als ich nach Zugang der Jahresabrechnung bei der Hotline anrief und meine Abschlagszahlungen reduzieren wollte - dort teilte mir der Mitarbeiter mit, dass er die Abschlagszahlung nicht senken kann wegen der Preiserhöhung. Ich fiel natürlich aus allen Wolken, er schickte mir nochmals das fraglicthe pdf zu, und tatsächlich - mitten zwischen 2 Guten Nachrichten dann plötzlich versteckt die schlechte.
Danke,
Naturbursche
Eni:
--- Zitat von: Naturbursche am 03. August 2014, 22:00:28 ---In der Jahresabrechnung (Juni 2014, erhalten im Juli 2014) wird weiterhin der verabredetet Grundpreis von Netto 6,36€ für das ganze Vertragsjahr aufgeführt - lediglich der Arbeitspreis hat sich leicht erhöht (was aber m.E. ok ist).
--- Ende Zitat ---
Wenn der Grundpreis gar nicht tatsächlich erhöht wurde, ab wann soll der denn dann gelten? Will Almado das jetzt noch rückwirkend geltend machen oder hat Almado angekündigt, dass sich der Grundpreis ab nächsten Monat erhöht?
Zu Ihrem Widerspruch:
Der ist unglücklich formuliert. Sie können nicht einerseits Widerspruch wegen der Intransparenz erheben, aber andererseits den Eindruck erwecken, dass Sie das Schreiben zum gegebenen Zeitpunkt gelesen und die angekündigte Preiserhöhung auch zur Kenntnis genommen haben. Damit schießen Sie ihren eigenen Widerspruch ins Aus. Es muss also zwingend auch geschrieben werden - so, wie Sie es hier tun - dass Sie erst jetzt durch das Telefonat von der Preiserhöhung erfahren haben und sich daher das Dokument noch einmal haben schicken lassen. Damit kann jedoch von Intransparenz keine Rede mehr sein. Jetzt haben Sie spätestens Kenntnis und daher ist es vorab wichtig zu wissen, ob Almado die Preiserhöhung nun noch durchziehen will oder eigentlich bereits zurückgenommen hat. Wenn Almado nun verspätet noch den Grundpreis erhöhen will und Ihnen nun explizit dazu angefordertes Informationsmaterial geschickt hat, dürfte für die Zukunft nur schwerlich mit Intransparenz argumentiert werden können. Dazu müsste man aber wissen, wie das Dokument nun aussieht und ob es eine Erhöhung für die Zukunft oder für die Vergangenheit aufzeigt. Siehe auch meine Eingangsfrage.
khh:
Hallo Naturbursche,
aus Ihren Beiträgen ist schon zu schließen, dass die Grundpreiserhöhung ab dem 2. Lieferjahr gelten soll und insoweit nicht in der Verbrauchsabrechnung (nicht Schlussabrechnung lt. Ihrem Musterbrief) für das 1. Lieferjahr auftaucht ;).
In Ihr Schreiben an die ... sollten Sie gemäß Hinweis von @Eni sinngemäß (möglichst in verkürzter Form) aufnehmen:
--- Zitat von: Naturbursche am 03. August 2014, 22:00:28 ---... Ich habe nur zufällig von der Erhöhung erfahren, als ich nach Zugang der Jahresabrechnung bei der Hotline anrief und meine Abschlagszahlungen reduzieren wollte - dort teilte mir der Mitarbeiter mit, dass er die Abschlagszahlung nicht senken kann wegen der Preiserhöhung. Ich fiel natürlich aus allen Wolken, er schickte mir nochmals das fraglicthe pdf zu, und tatsächlich - mitten zwischen 2 Guten Nachrichten dann plötzlich versteckt die schlechte.
--- Ende Zitat ---
Ich würde auch noch als Forderung einfließen lassen, dass Almado/365 AG die besagte Grundpreiserhöhung zurücknimmt und verlangen, dass dies bis zum ... (Datum benennen, max. 10 Arbeitstage) schriftlich bestätigt wird. Für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs würde ich ankündigen, dass schnellstmöglich eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt (vgl. §§ 111a und b EnWG!).
Im Übrigen dürfte auch die von Almado für Ihren Vertrag verwendete AGB-Preisanpassungsklausel einer gerichtlichen Prüfung gemäß § 307 BGB nicht standhalten und folglich unwirksam sein.
Viel Erfolg und berichten Sie bitte über das Ergebnis.
Gruß, khh
PS: Spätestens ab Juni 2015 (sofern Almado nicht schon vorher ein Vertragsauflösung anbietet ;D) sollten Sie sich besser einen seriöseren Versorger suchen !
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