Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Verbrauchsrechnung falsch

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khh:

--- Zitat von: chrisw875 am 06. August 2014, 17:56:22 ---Hallo, habe ich das richtig verstanden der Preis von 27,5 ist also richtig ? ...
--- Ende Zitat ---

Ja, wenn das richtig ist

--- Zitat von: chrisw875 am 06. August 2014, 06:41:35 ---... die Versorgungsbestätigung habe ich am 25.07.2013 erhalten, ...
--- Ende Zitat ---
dann ist die Folge

--- Zitat von: khh am 06. August 2014, 10:13:52 ---... ist der Arbeitspreis 27,5 ct/kWh ... zu akzeptieren, da am 25.07.2013 die Änderungen der Umlagen etc. ab 01.01.2014 noch nicht bekannt und somit auch noch nicht eingepreist sein konnten. ...
--- Ende Zitat ---
Es sei denn, Sie widersprechen der (von mir vermuteten) Weiterreichung von Umlagenerhöhungen, weil diese wohl nicht mitgeteilt und kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde. Außerdem sollte dann die Wirksamkeit der AGB-Klausel, die diesbzgl. eine Mitteilungspflicht und ein Sonderkündigungsrecht nicht vorsieht, bestritten werden. Das ist dann aber eine neue Baustelle!


--- Zitat von: chrisw875 am 06. August 2014, 17:56:22 ---...Genügt es nicht wenn ich den Zählerstand ablese wenn ich von meiner Silvesterparty nach hause komme und Online an Sie übermittle ? ...
--- Ende Zitat ---
m.M.n. genügt das, jedenfalls hat von mir bei diversen jährlichen Anbieterwechseln noch kein Versorger oder der Netzbetreiber ein Foto des Zählers mit Datum/Uhrzeit verlangt.
Frage an @chrisw875: Ist die Empfehlung "Lesen Sie am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr) selbst den Zählerstand ab" für Sie unklar formuliert?

Der Scheckversandt war vllt. schon vor Bearbeitung Ihres Widerspruchs veranlasst. Oder bei dem Chaos-Laden weiß die Linke nicht, was die Rechte macht? Ich würde dort per Email anfragen, ob der Scheck vernichtet werden soll.

Gruß, khh


PS: Was ist denn "0.00 (am Abend)" ?  Jeder Tag beginnt um 00:00:00 Uhr und endet um 24:00:00 Uhr, zum nächsten Tag 00:00:00 Uhr liegt dazwischen eine "Milli-Sekunde" oder was auch immer. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll ;D !

chrisw875:
Hallo vielen Dank für die Antwort.
Habe es jetzt verstanden, in beiligenden Schreiben zum Scheck steht das ich in bis spätestens 01.09.2014 einlösen soll, ich denke wenn ich Ihn nicht einlöse wird er dann verfallen ?
lg Chris

Didakt:
@ chrisw875,

die Diskussion um die Zählerablesung zerreißt mir fast das Herz! ;)
Verwenden Sie für Ihre Zählerstandsmitteilung doch einfach das folgende Muster. Es ist dann egal, ob Sie Ihren Zähler 10 Minuten - wegen mir auch 30 Minuten - vor oder nach dem Jahreswechsel ablesen!

(Musterschreiben gelöscht, da Zweck erfüllt)

Darunter können Sie in einem Zusatz für Ihren Altversorger (Almado) auch Ihre Forderung nach einer zeitgerecht zu übersendenden Schlussrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende (gemäß § 40 (4) EnWG) und einer evtl. anfallenden Erstattung von Abschlagsüberzahlungen explizit auf Ihr Bankkonto innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung geltend machen.

Viel Vergnügen weiterhin. (Weiterer Text gelöscht, da nicht zutreffend!)

MfG

Eni:

--- Zitat von: Didakt am 06. August 2014, 21:26:13 ---Ach noch etwas: Wenn Sie schon einen Scheck in den Händen haben, dann lösen Sie Ihn schnellstens ein (s. begrenzte Vorlagefrist). Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Wenn noch etwas an Ihrer Erstattung fehlen sollte, können Sie das immer noch einfordern!
--- Ende Zitat ---

Das halte ich für gar nicht gut. Man kann nicht die Stornierung einer Abrechnung durchsetzen, den dazugehörigen Scheck aber dann einlösen. Der Schlammassel, der jetzt daraus entstehen würde, ist doch vorprogrammiert.

khh:

--- Zitat von: Didakt am 06. August 2014, 21:26:13 ---... Verwenden Sie ... . Es ist dann egal, ob Sie Ihren Zähler 10 Minuten - wegen mir auch 30 Minuten - vor oder nach dem Jahreswechsel ablesen!
--- Ende Zitat ---

Das ist ja auch völlig egal, eben "Peanuts" :). Allerdings kann man schon eher 'nen "Herzkasper" bekommen, wenn hier penetrant und rechthaberisch behauptet wird, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll ::)!   


--- Zitat von: Eni am 06. August 2014, 21:33:42 ---Das halte ich für gar nicht gut. Man kann nicht die Stornierung einer Abrechnung durchsetzen, den dazugehörigen Scheck aber dann einlösen. ...
--- Ende Zitat ---

Da muss man tatsächlich zustimmen ;): Wo er (sie?) recht hat, hat er (sie?) recht ! 

@ Didakt, anscheinend sind Sie nicht ganz im Thema drin :-\ ?

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