Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
Chtonian:
--- Zitat von: Chtonian am 09. Juli 2014, 10:41:57 ---Dann wäre diese AGB für sie bindend:
https://web.archive.org/web/20130102133019/http://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/
--- Ende Zitat ---
Zitat aus der AGB des ensprechenden Zeitraums (Hervorhebungen von mir)
--- Zitat ---(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
--- Ende Zitat ---
Sie nutzen den Strom nicht gewerblich, also muss der Bonus bei ordnungsgemäßem Ablauf des Belieferungsjahres gewährt werden. Alles andere, was Almado sagt ist schlichtweg falsch.
lüd67:
--- Zitat ---(2) Die Belieferung von Reservestromanlagen (zum Beispiel beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen ist ausgeschlossen, ebenso wie die Belieferung von Entnahmestellen mit Münzzählern, Chipkartenzählern, Wandlern und Doppel- oder Mehrfachtarifzählern. Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. Ausgeschlossen ist weiterhin eine Belieferung, die nur über die Netze ausländischer Netzbetreiber möglich ist. Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf IMMERGRÜN diesen Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder dem Kunden gegenüber den für die tatsächlichen Gegebenheiten zutreffenden Tarif zur Anwendung bringen.
--- Ende Zitat ---
hm, und dieser Absatz in den AGB's?
RatSucher:
Hallo,
der Absatz (2) ist ebenfalls bindend. Die AGB haben Sie möglicherweise nicht zusammen mit ihrem Vertrag erhalten. Sie werden aber bei Antragstellung die Kenntnisnahme der AGB durch Ankreuzen eines Kontrollkästchens bestätigt haben. Diese hätten Sie im eigenen Interesse downloaden und speichern oder ausdrucken sollen. Evtl. hängen diese aber auch am Onlineantrag an.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dieser Passus auch in ihren AGB vorhanden ist. Der springende Punkt ist, dass er nur dann relevant wird, falls Sie auch mit der PV-Anlage selbst produzierten Strom in das eigene hausinterne Netz einspeisen. Hierfür sind aber einige technische Voraussetzungen erforderlich. Dieser Selbstverbrauch war in früheren Jahren aufgrund der höheren EEG-Förderung nicht lukrativ, weswegen er sich erst seit wenigen Jahren durchsetzt.
Falls Sie nicht die nötigen Kenntnisse über die eigene PV-Anlage haben, wird Ihnen ihr Fachbetrieb sicher die entsprechende Auskunft geben können, in welche Kategorie ihre PV-Anlage fällt.
Gruß
RatSucher
Chtonian:
--- Zitat von: lüd67 am 09. Juli 2014, 10:51:23 ---
--- Zitat ---(2) Die Belieferung von Reservestromanlagen (zum Beispiel beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen ist ausgeschlossen, ebenso wie die Belieferung von Entnahmestellen mit Münzzählern, Chipkartenzählern, Wandlern und Doppel- oder Mehrfachtarifzählern. Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. Ausgeschlossen ist weiterhin eine Belieferung, die nur über die Netze ausländischer Netzbetreiber möglich ist. Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf IMMERGRÜN diesen Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder dem Kunden gegenüber den für die tatsächlichen Gegebenheiten zutreffenden Tarif zur Anwendung bringen.
--- Ende Zitat ---
hm, und dieser Absatz in den AGB's?
--- Ende Zitat ---
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie den erzeugten Strom in das Allgemeinnetz einspeisen, um ihn zu verkaufen um damit die Anlage zu finanzieren ;) Falls Sie den Strom natürlich selbst verbrauchen, hätten Sie von Almado keinen Strom beziehen dürfen, dementsprechend kann der Bonus aufgrund von "Vertragsbruch" verweigert werden.
lüd67:
Also gut. Fakt ist wie betreiben eine PV Anlage mit der wir prozentual auch selbst erzeugten Strom verbrauchen, und den Rest einspeisen um die Anlage zu finanzieren. Soll ja der Sinn sein ::) Somit beziehen wir unseren Strom von Immergrün zu Unrecht :P gemäß AGB :-\
Einmal angenommen, wir nehmen den Vergleich an:
--- Zitat ---Wir erstellen Ihnen eine Verbrauchsabrechnung mit einer Gutschrift in Höhe von 100,00 Euro brutto. Damit ist der vertraglich vereinbarte Bonusanspruch abgegolten.
--- Ende Zitat ---
... dann versteh ich das immernoch so, dass uns aufgrund der Verbrauchsabrechnung, die uns Immergrün dann zukommen lassen möchte, auch unser Guthaben aus den Vorauszahlungen bekommen > sprich 100,00 € Bonus + Summe x.
Hat denn jemand schon Erfahrung damit bei Immergrün? Letztendlich würde sich unser Verlust dann nur um die 60,00 € belaufen, worauf diese wohl spekulieren :-\
Und eigentlich dürfte Immergrün uns dann ja auch nicht mehr beliefern
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