Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?

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lüd67:
Hallo zusammen,

da wir uns seit Monaten mit unserem Anbieter Immergrün herumärgern, und dieser uns angesichts der Tatsache dass unsere Vorauszahlungen höher sind als der bisherige Stromverbrauch kräftig ignoriert (eine Jahresabrechnung steht seit 28. Februar 2013 aus!!!) haben wir nun nach mehreren schriftlichen Beschwerden bei immergrün und mehreren Telefonaten mit der Bundesnetzagentur das Schlichtungsverfahren eingeleitet, da Almado ein Inkasso-Büro eingeschaltet hat und uns mit Stromsperre droht.

Jetzt haben wir gesehen, dass Kleingewerbetreibende (also vermutlich sind war das als kleiner PV-Betreiber ?! - Anlage mit 4.8kwp) die Schlichtungsstelle NICHT einschalten dürfen :o :-X :-\

Mist - das ist wohl dumm gelaufen. Wer weiß ob man da wieder rauskommt? Können wir das Schlichtungsverfahren rückgängig machen? Bzw. was kostet der Spaß????? Lt Verfahrensordnung bis zu 450,00 € netto  :-[ :-[ :-[

Das war dann wohl ein Griff ins Klo

khh:

--- Zitat von: lüd67 am 01. Juli 2014, 18:02:24 ---... Jetzt haben wir gesehen, dass Kleingewerbetreibende (also vermutlich sind war das als kleiner PV-Betreiber ?! - Anlage mit 4.8kwp) die Schlichtungsstelle NICHT einschalten dürfen :o :-X :-\ ...
--- Ende Zitat ---

W O  haben Sie das gesehen / gelesen ?

lüd67:
II.          Der Schlichtungsantrag

10. Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?

Schlichtungsanträge können von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gestellt werden, die Strom und Erdgas zu privaten Zwecken nutzen. Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle.

[nofollow]http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=19[/nofollow]

Email von immergün:

[EMail entfernt]

khh:

--- Zitat von: lüd67 am 01. Juli 2014, 18:18:58 ---II.          Der Schlichtungsantrag
10. Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?
Schlichtungsanträge können von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gestellt werden, ...
--- Ende Zitat ---

Richtig  -  und § 13 BGB definiert "Verbraucher" folgendermaßen :):

--- Zitat ---Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
--- Ende Zitat ---

Und immergrün/365AG schreibt viel dummes Zeug, um die Kunden zu verunsichern >:( :( !

Nachtrag:
Fraglich könnte sein, ob ein Bonus-Anspruch besteht. Prüfen Sie, ob die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von immergrün/365 AG (vormals almado AG) verwendete AGB eine Klausel beinhaltet, dass der Betrieb einer kleinen PV-Anlage die Bonus-Gewährung ausschließt (wobei auch noch fraglich sein könnte, ob eine solche Klausel womöglich z.B. "überraschend" und somit unwirksam ist  -  vgl. § 305c BGB).

lüd67:

--- Zitat ---Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
--- Ende Zitat ---

wie ist das auszulegen? Da es sich um eine Kleinlage handelt, die nicht hauptsächlich gewerblich genutzt wird, dürfen wir einen Schlichtungsantrag stellen?

Handelt es sich somit NICHT um einen missbräuchlichen Antrag?

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