Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung

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PLUS:

--- Zitat von: khh am 28. März 2015, 12:27:49 ---Für mich ist nicht ersichtlich, welche Bedeutung die gesetzlichen Definitionen für "Verbraucher" und "Unternehmer" haben sollen, denn beide Begriffe wurden und werden in der besagten AGB-Bonusklausel nicht verwendet.
--- Ende Zitat ---
@khh, die Bedeutung sehe ich auch nicht, das ist Inhalt meines Beitrags, denn es besteht grundsätzlich wie dort festgestellt Vertragsfreiheit! Ein Versorger kann danach rechtswirksame Stromverträge mit Bedingungen anbieten, die nur für pure Haushaltskunden unter Ausschluss jeder gewerblichen oder sonstigen selbständigen Nutzung gelten. Daran ändern Definitionen in Paragraphen, die eine andere Zweckbestimmung haben, nichts. Aber wie oft wurde und wird hier im Forum denn immer wieder, wenn es vermeintlich in den Kram passt, auf "gesetzliche Definitionen" zurückgegriffen und so oder anders ausgelegt?!
z.B.:

--- Zitat ---Wie bereits @Ratsucher festgestellt hat, gibt es die Möglichkeit, die Klausel anhand der Bestimmung des § 41 ENWG auszulegen. Zwingend ist das aber nicht. Möglich ist auch die Einordnung nach §§ 13,14 BGB.
--- Ende Zitat ---

@khh, was fangen Sie mit solchen nicht zwingenden Möglichkeiten der Auslegung denn als Verbraucher konkret an? Ist die Verwirrung noch nicht groß genug? Es gibt ja viele Freizeitbeschäftigungen oder Steckenpferde, ja, man kann das auch dauerhaft als Hobby betreiben.

khh:

--- Zitat von: PLUS am 28. März 2015, 23:24:08 ---[...]
Ein Versorger kann ... rechtswirksame Stromverträge mit Bedingungen anbieten, die nur für pure Haushaltskunden unter Ausschluss jeder gewerblichen oder sonstigen selbständigen Nutzung gelten.
[...]
--- Ende Zitat ---

Um solche eventuell mögliche "Bedingungen" geht es in diesem Thread aber nicht. Daher sollte das m.E.
hier besser NICHT diskutiert werden, weil es eben zu den schon bestehenden "Verwirrungen" beiträgt.

PLUS:

--- Zitat von: khh am 29. März 2015, 00:06:59 ---
--- Zitat von: PLUS am 28. März 2015, 23:24:08 ---[...]Ein Versorger kann ... rechtswirksame Stromverträge mit Bedingungen anbieten, die nur für pure Haushaltskunden unter Ausschluss jeder gewerblichen oder sonstigen selbständigen Nutzung gelten.[...]
--- Ende Zitat ---
Um solche eventuell mögliche "Bedingungen" geht es in diesem Thread aber nicht. Daher sollte das m.E. hier besser NICHT diskutiert werden, weil es eben zu den schon bestehenden "Verwirrungen" beiträgt.
--- Ende Zitat ---
@kkh, darum geht es nicht im Thread???? Was verstehen Sie dann unter dem Threadthema "AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel"? Die Verwirrung nimmt so nicht ab sondern weiter zu!  >:(

khh:
Nochmals: In diesem Thread geht es gemäß dem Eröffnungsbeitrag um die für den Vertrag des Users @cuibono geltende AGB-Bonusklausel Ziff. 9 Abs. 4 "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standard-lastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch." !

Entweder ist der genannte User "Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)" - dazu die Begriffs-Definition durch das Spezialgesetz (lex specialis) EnWG § 3 Nr. 22 "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen." - oder es handelt sich um eine gewerblich (Standard-lastprofile G0 - G7) bzw. landwirtschaftlich (SLP L0 - L2) genutzte Abnahmestelle.

Beides, nämlich Letztverbraucher ist Haushaltskunde und Gewerbe/gewerbliche Nutzung, geht logischerweise NICHT! Zumindest dürften zur o.g. Klausel "Zweifel bei der Auslegung" i.S.d. § 305c Abs. 2 BGB bestehen bzw. die Klausel "nicht klar und verständlich" i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB sein, was bekanntlich gemäß § 305c Abs. 2 BGB jeweils "zu Lasten des Verwenders" der AGB geht.

Eine AGB-Klausel "nur für pure Haushaltskunden unter Ausschluss jeder gewerblichen oder sonstigen selbständigen Nutzung" ist allein Ihre 'Kreation', die es bei der 365 AG so jedenfalls nicht gibt. Eventuell könnte man die Bedeutung einer solchen Formulierung mit der aktuell verwendeten AGB-Bonusklausel "Der Bonus und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle  gewährt" gleichsetzen, aber um diese Klausel geht es in diesem Thread genau NICHT !

Leider tragen besonders Ihre Beiträge Antwort #30 und #32 eher nicht zur Entwirrung der Thematik bei.  :(

PLUS:

--- Zitat von: khh am 29. März 2015, 03:00:38 ---Nochmals: In diesem Thread geht es gemäß dem Eröffnungsbeitrag um die für den Vertrag des Users @cuibono geltende AGB-Bonusklausel Ziff. 9 Abs. 4 "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standard-lastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch." !

Entweder ist der genannte User "Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)" - dazu die Begriffs-Definition durch das Spezialgesetz (lex specialis) EnWG § 3 Nr. 22 "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen." - oder es handelt sich um eine gewerblich (Standard-lastprofile G0 - G7) bzw. landwirtschaftlich (SLP L0 - L2) genutzte Abnahmestelle.

Beides, nämlich Letztverbraucher ist Haushaltskunde und Gewerbe/gewerbliche Nutzung, geht logischerweise NICHT! Zumindest dürften zur o.g. Klausel "Zweifel bei der Auslegung" i.S.d. § 305c Abs. 2 BGB bestehen bzw. die Klausel "nicht klar und verständlich" i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB sein, was bekanntlich gemäß § 305c Abs. 2 BGB jeweils "zu Lasten des Verwenders" der AGB geht.

Eine AGB-Klausel "nur für pure Haushaltskunden unter Ausschluss jeder gewerblichen oder sonstigen selbständigen Nutzung" ist allein Ihre 'Kreation', die es bei der 365 AG so jedenfalls nicht gibt. Eventuell könnte man die Bedeutung einer solchen Formulierung mit der aktuell verwendeten AGB-Bonusklausel "Der Bonus und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle  gewährt" gleichsetzen, aber um diese Klausel geht es in diesem Thread genau NICHT !

Leider tragen besonders Ihre Beiträge Antwort #30 und #32 eher nicht zur Entwirrung der Thematik bei.  :(
--- Ende Zitat ---
@khh, erkennbar ist die Diskussion nicht beim Beitrag #1 stehen gebliebe. Neben dem Eröffnungsbeitrag gibt es zahlreiche weiterer Beiträge. Auf den Beitrag #24 bezog sich mein Beitrag #25 und in Folge.

Um was es in "diesem Thread" nach Ihrem Gusto "genau NICHT geht" hätten Sie eigentlich schon viel früher feststellen müssen. Es ist wie es ist, neutrale Sachlichkeit fehlt halt oft im Forum.

Meine Beiträge kann man nachlesen, es ist alles gesagt. Ich bin weder betroffen, noch ist  mir das Thema so wichtig um mit Ihnen weiter zu streiten. Dann arbeiten Sie mal weiter an der "Entwirrung". Einen schönen Sonntag.

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