Hallo zusammen,
ich bin hier neues Mitglied und habe "natürlich" ein Problem. Folgender, etwas komplexerer Sachverhalt:
1. Antrag am 29.04.13 über Verivox bei almado auf 3000 kWh mit Beginn 01.07.13. Die zu dieser Zeit gültigen AGB liegen mir vor.
Jahresbeitrag ca. 770 Euro. Dieser Antrag weist explizit aus, dass der 25% hiervon noch (unter in den AGB näher bezeichneten Umständen) abzuziehen ist. Mtl. Abschlagszahlung 70 Euro.
2. Stromliefervertrag vom 02.05.2013 mit Versorgungsbeginn 01.07.2013. Hier wurde kein Gesamtpreis genannt, sondern nur der Arbeitspreis/kWh. Dieser ergibt ebenfalls einen Jahresbeitrag von ca. 770 Euro. Die mtl. Abschlagszahlung wird mit 70 Euro beziffert. [Zwar steht auch dort "Bonus: 25% inkl." wie es hier bereits mehrfach theamtisiert wurde. Der Bonus kann IMHO aber nicht bereits in der Angabe für den Arbeitspreis enthalten sein. Eine weitere Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt wäre für mich demzufolge nicht sinnvoll.]
3. Information vom 23.05.2013 durch almado über den Versorgungsbeginn 01.07.2013 und die Abschlagszahlungen (erstmals 01.07.2013) in Höhe von 70 Euro. Dieses Schreiben trägt den Vermerk "Der Bankeinzug für die folgenden Abschlagsbeträge erfolgt jeweils zum 1. der kommenden Monate." IMHO ist damit das Lastschriftverfahren rechtswirksam Bestandteil des Vertrages geworden.
4. An der Umstellung auf SEPA habe ich teilgenommen.
5. Am 15.02.2014 habe ich die Kündigung an almado abgeschickt. Diese enthielt kein Wort über die erteilte Einzugsermächtigung. Gekündigt habe ich "... zum Ablauf des Versorgungsjahres. Nach meinen Unterlagen wäre dies zum 01.07.2014."
6. Mail von alamado vom 08.03.14 mit der Kündigungsbestätigung zum 30.06.2014 und der Bitte um Mitteilung des Schlusszählerstandes.
7. Mail von alamdo (liegt mir wegen versehentlicher Löschung nicht mehr vor). Inhalt "
unter anderem wegen des zum 30.06.2014 endenden Stromliefervertrages können die fälligen Abschlagsbeträge nicht mehr per Lastschrift von Ihrem Konto (...) eingezogen werden." Ich möge daher zukünftige Abschläge per Überweisung zahlen.
7.1. Was ist das für eine Sprachwahl? Sie können nicht mehr? Aufgrund des (...) Vertrages? Sie wollen mutmaßlich nicht mehr und mit dem Vertrag hat dies gar nichts zu tun, da die AGB so einen Fall nicht thematisieren.
7.2. Zwar liegen mir mittlerweile auch AGB von Mitte 02/2014 vor, die aber wohl nicht auf meinen Fall anwendbar sind, oder etwa doch? Ich kann mich nicht entsinnen, diesen AGB zugestimmt zu haben. Zudem ist in diesen AGB aus 02/14 eine äußerst schwammige Formulierung zur Nichtfortführung des Lastschriftverfahrens verwendet worden, die zumindest mehrdeutbar zu sein
scheint. Womit möglicherweise BGB § 305c (2) "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders" zum Tragen kommen
könnte.
8. In der etwas blauäugigen Annahme, dass es sich nur um ein Versehen handele, schrieb ich an almado am 29.04.14 eine Mail. In dieser Mail wies ich darauf hin, dass mir a) weder "das andere" benannt worden wäre, noch b) es einen sachlichen Grund gäbe, warum ich per Überweisung zahlen solle, zumal seit Beginn die Abschlagsbeträge per Lastschrift eingezogen wurde. Hierbei verwies ich auf die älteren AGB 10(2) "
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist (...) die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu entrichten." Ich erwarte, dass almado den letzten Abschlagsbetrag per Lastschrift einziehe.
Ich habe die 11. und damit letzte Abschlagszahlung nicht überwiesen und warte darauf, dass almado sie einzieht. Wahrscheinlich vergebens.Ab hier beginnt das "Rumgeeiere": Es wurde mir bislang kein Grund benannt, es wurde keinerlei Bezug auf irgendwelche AGB genommen, es wurde inhaltlich nicht auf meine Mails eingegangen. Es wurden nur Sprechblasen seitens almado erzeugt und natürlich der Mahnverlauf losgetreten.
9. Am 02.05.14 Mail von almado, mein Konto weise ein Saldo über 70 Euro auf.
10. Am 02.05.14 eine
2. Mail von almado, man könne zukünftig wieder die Lastschrift durchführen. Ich müsse zuvor aber das Saldo ausgleichen.
11. Am 07.05.14 eine freundliche Zahlungserinnerung über das angeblich bestehende Vertragssaldo.
12. Mein Hinweis per Mail vom 08.05.13, dass ein Saldo allein ins Verschulden von almado falle, weil sie versäumt hätten, die von Vertragsbeginn an bestehende und von mir ungekündigte Einzugsermächtigung zu nutzen. Sie sollen das Versäumnis durch Abbuchung nachholen.
13. Eine Mail vom 09.05.14 von almado des gleichen Inhalts wie in obigem
7. (zumindest nach meiner Erinnerung).
13.1. Hier möchte ich doch dran zweifeln, dass alles kundenorientiert abläuft, da man mir einerseits mitteilt, dass eine Lastschrift nicht möglich sei und andererseits (vgl.
10. ), dass man (unter Vorbedingungen) Lastschrift durchführen kann.
14. Mahnung von almado vom 14.05.14 über fragliche 70 Euro zzgl. 2,50 Euro Mahngebühr.
15. Mail meinerseits vom 27.05.14 mit Verweis auf die vertragliche Vereinbarung des Lastschriftverfahrens und die sich hieraus ergebende Holschuld von almado. Rückweisung der Mahnung und Hinweis darauf, dass ich einer zukünftigen, außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs widersprechen werde. Ich behalte mir vor, die Schlichtungsstelle anzurufen, falls almado den Stromliefervertrag nicht ordnungsgemäß erfülle. Erneuter Hinweis, dass sie jederzeit mein entsprechend gedecktes Konto mit der Lastschrift belasten könnten. Sie mögen jetzt bitte das (Abbuchung) nachholen, was in der Hektik des Arbeitslebens offenkundig übersehen worden sei. Zudem erwarte ich nach dem Ablauf am 30.06.14 eine fristgerecht zu erstellende Endabrechnung incl. dem 25%igen Neukundenbonus.
16. Mail seitens almado vom 28.05.14. Man übersende mir "das gewünschte Schreiben". Es handelt sich um AGB mit Stand 14.02.2014. Kein Hinweis auf irgendeine Klausel. Darum gebeten hatte ich natürlich nicht, mir diese AGB zu übermitteln.
17. 2. Mail seitens almado vom 28.05.14. Mein Vertrag weise ein Saldo über 142,50 Euro (mutmaßlich bestehend aus 11. Abschlag zzgl. 2,50 Mahngebühren und einem 12. Abschlag, den sie aber gar nicht fordern dürfen.).
18. Mail meinerseits vom 01.06.14. Ich weise die Forderung von 142,50 Euro zurück. Bezgl. der hierin enthaltenen 70,00 Euro verweise ich lapidar auf den bislang geführten Schriftwechsel und fordere erneut auf, die Forderung mittels Lastschrift zu befriedigen.
19. Schreiben vom 15.06.14 eines Inkassobüros EWD mit der Forderung über 70 Euro zzgl. Gebühren etc. Der Forderung habe ich widersprochen.
20. Mail von almado vom 13.06.14 über bevorstehende Vertragsänderungen. Almado böte zu Vertragsbeginn verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Ich hätte mich für die Erteilung einer Einzugsermächtigung entschieden. Mein Stromliefervertrag ende zum 30.06.14. "Aufgrund dessen kann von der erteilten Ermächtigung zukünftig nicht mehr Gebrauch gemacht werden".
21. Eine
2. Mail seitens almado vom 13.06.14. Man sehe sich wegen Zahlungsverzug gezwungen, die außerordentliche Kündigung des Vertrags mit Wirkung zum 26.06.14, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, auszusprechen und die Belieferung einzustellen. Man werde, sobald ich den Zählerschlusstand mitgeteilt habe, nach maximal 6 Wochen eine Schlussrechnung übersenden.
Nun die Fragen:A. Gelten die AGB, die zum Vertragsanfang vereinbart waren?
B. Hätte almado - wie vertraglich vereinbart - den 11. Abschlagsbetrag per Lastschrift einziehen müssen?
C. Ist die Anrufung der Schlichtungsstelle angeraten?
Ich bitte darum, liebe Forumsmitglieder, von "oberlehrerhaften Belehrungen" abzusehen
. Sachliche Hinweise nehme ich natürlich gerne entgegen und bedanke mich hierfür bereits jetzt.
Es hat sich nun einmal so entwickelt und
falls ich einen Kardinalsfehler begangen habe, dann bin natürlich
ich dafür verantwortlich. Zu meiner "Verteidigung" sei angemerkt, dass sich almado IMHO zu keiner Zeit kundenorientiert verhalten hat, sondern bei mir den Eindruck hinterlassen hat, als wären sie nicht in der Lage oder willens eine ganz konkrete Mitteilung zu machen, die man als Otto-Normalverbraucher und durchschnittlich verständiger Mensch auch begreifen könne.
Bislang habe ich so etwas noch nicht erleben müssen. Vom Grundsatz des "Treu und Glaubens" scheint hier nicht viel vorhanden zu sein.
Mit Gruß und reichlich
RatSucher