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Autor Thema: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug  (Gelesen 7159 mal)

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Offline RatSucher

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Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« am: 17. Juni 2014, 15:38:49 »
Hallo zusammen,

ich bin hier neues Mitglied und habe "natürlich" ein Problem. Folgender, etwas komplexerer Sachverhalt:

1. Antrag am 29.04.13 über Verivox bei almado auf 3000 kWh mit Beginn 01.07.13. Die zu dieser Zeit gültigen AGB liegen mir vor.
Jahresbeitrag ca. 770 Euro. Dieser Antrag weist explizit aus, dass der 25% hiervon noch (unter in den AGB näher bezeichneten Umständen) abzuziehen ist. Mtl. Abschlagszahlung 70 Euro.

2. Stromliefervertrag vom 02.05.2013 mit Versorgungsbeginn 01.07.2013. Hier wurde kein Gesamtpreis genannt, sondern nur der Arbeitspreis/kWh. Dieser ergibt ebenfalls einen Jahresbeitrag von ca. 770 Euro. Die mtl. Abschlagszahlung wird mit 70 Euro beziffert. [Zwar steht auch dort "Bonus: 25% inkl." wie es hier bereits mehrfach theamtisiert wurde. Der Bonus kann IMHO aber nicht bereits in der Angabe für den Arbeitspreis enthalten sein. Eine weitere Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt wäre für mich demzufolge nicht sinnvoll.]

3. Information vom 23.05.2013 durch almado über den Versorgungsbeginn 01.07.2013 und die Abschlagszahlungen (erstmals 01.07.2013) in Höhe von 70 Euro. Dieses Schreiben trägt den Vermerk "Der Bankeinzug für die folgenden Abschlagsbeträge erfolgt jeweils zum 1. der kommenden Monate." IMHO ist damit das Lastschriftverfahren rechtswirksam Bestandteil des Vertrages geworden.

4. An der Umstellung auf SEPA habe ich teilgenommen.

5. Am 15.02.2014 habe ich die Kündigung an almado abgeschickt. Diese enthielt kein Wort über die erteilte Einzugsermächtigung. Gekündigt habe ich "... zum Ablauf des Versorgungsjahres. Nach meinen Unterlagen wäre dies zum 01.07.2014."

6. Mail von alamado vom 08.03.14 mit der Kündigungsbestätigung zum 30.06.2014 und der Bitte um Mitteilung des Schlusszählerstandes.

7. Mail von alamdo (liegt mir wegen versehentlicher Löschung nicht mehr vor). Inhalt "unter anderem wegen des zum 30.06.2014 endenden Stromliefervertrages können die fälligen Abschlagsbeträge nicht mehr per Lastschrift von Ihrem Konto (...) eingezogen werden." Ich möge daher zukünftige Abschläge per Überweisung zahlen.

7.1. Was ist das für eine Sprachwahl? Sie können nicht mehr? Aufgrund des (...) Vertrages? Sie wollen mutmaßlich nicht mehr und mit dem Vertrag hat dies gar nichts zu tun, da die AGB so einen Fall nicht thematisieren.
7.2. Zwar liegen mir mittlerweile auch AGB von Mitte 02/2014 vor, die aber wohl nicht auf meinen Fall anwendbar sind, oder etwa doch? Ich kann mich nicht entsinnen, diesen AGB zugestimmt zu haben. Zudem ist in diesen AGB aus 02/14 eine äußerst schwammige Formulierung zur Nichtfortführung des Lastschriftverfahrens verwendet worden, die zumindest mehrdeutbar zu sein scheint. Womit möglicherweise BGB § 305c (2) "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders" zum Tragen kommen könnte.

8. In der etwas blauäugigen Annahme, dass es sich nur um ein Versehen handele, schrieb ich an almado am 29.04.14 eine Mail. In dieser Mail wies ich darauf hin, dass mir a) weder "das andere" benannt worden wäre, noch b) es einen sachlichen Grund gäbe, warum ich per Überweisung zahlen solle, zumal seit Beginn die Abschlagsbeträge per Lastschrift eingezogen wurde. Hierbei verwies ich auf die älteren AGB 10(2) "Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist (...) die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu entrichten." Ich erwarte, dass almado den letzten Abschlagsbetrag per Lastschrift einziehe.

Ich habe die 11. und damit letzte Abschlagszahlung nicht überwiesen und warte darauf, dass almado sie einzieht. Wahrscheinlich vergebens.

Ab hier beginnt das "Rumgeeiere": Es wurde mir bislang kein Grund benannt, es wurde keinerlei Bezug auf irgendwelche AGB genommen, es wurde inhaltlich nicht auf meine Mails eingegangen. Es wurden nur Sprechblasen seitens almado erzeugt und natürlich der Mahnverlauf losgetreten.

9. Am 02.05.14 Mail von almado, mein Konto weise ein Saldo über 70 Euro auf.

10. Am 02.05.14 eine 2. Mail von almado, man könne zukünftig wieder die Lastschrift durchführen. Ich müsse zuvor aber das Saldo ausgleichen.

11. Am 07.05.14 eine freundliche Zahlungserinnerung über das angeblich bestehende Vertragssaldo.

12. Mein Hinweis per Mail vom 08.05.13, dass ein Saldo allein ins Verschulden von almado falle, weil sie versäumt hätten, die von Vertragsbeginn an bestehende und von mir ungekündigte Einzugsermächtigung zu nutzen. Sie sollen das Versäumnis durch Abbuchung nachholen.

13. Eine Mail vom 09.05.14 von almado des gleichen Inhalts wie in obigem 7. (zumindest nach meiner Erinnerung).

13.1. Hier möchte ich doch dran zweifeln, dass alles kundenorientiert abläuft, da man mir einerseits mitteilt, dass eine Lastschrift nicht möglich sei und andererseits (vgl. 10. ), dass man (unter Vorbedingungen) Lastschrift durchführen kann.

14. Mahnung von almado vom 14.05.14 über fragliche 70 Euro zzgl. 2,50 Euro Mahngebühr.

15. Mail meinerseits vom 27.05.14 mit Verweis auf die vertragliche Vereinbarung des Lastschriftverfahrens und die sich hieraus ergebende Holschuld von almado. Rückweisung der Mahnung und Hinweis darauf, dass ich einer zukünftigen, außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs widersprechen werde. Ich behalte mir vor, die Schlichtungsstelle anzurufen, falls almado den Stromliefervertrag nicht ordnungsgemäß erfülle. Erneuter Hinweis, dass sie jederzeit mein entsprechend gedecktes Konto mit der Lastschrift belasten könnten. Sie mögen jetzt bitte das (Abbuchung) nachholen, was in der Hektik des Arbeitslebens offenkundig übersehen worden sei. Zudem erwarte ich nach dem Ablauf am 30.06.14 eine fristgerecht zu erstellende Endabrechnung incl. dem 25%igen Neukundenbonus.

16. Mail seitens almado vom 28.05.14. Man übersende mir "das gewünschte Schreiben". Es handelt sich um AGB mit Stand 14.02.2014. Kein Hinweis auf irgendeine Klausel. Darum gebeten hatte ich natürlich nicht, mir diese AGB zu übermitteln.

17. 2. Mail seitens almado vom 28.05.14. Mein Vertrag weise ein Saldo über 142,50 Euro (mutmaßlich bestehend aus 11. Abschlag zzgl. 2,50 Mahngebühren und einem 12. Abschlag, den sie aber gar nicht fordern dürfen.).

18. Mail meinerseits vom 01.06.14. Ich weise die Forderung von 142,50 Euro zurück. Bezgl. der hierin enthaltenen 70,00 Euro verweise ich lapidar auf den bislang geführten Schriftwechsel und fordere erneut auf, die Forderung mittels Lastschrift zu befriedigen.

19. Schreiben vom 15.06.14 eines Inkassobüros EWD mit der Forderung über 70 Euro zzgl. Gebühren etc. Der Forderung habe ich widersprochen.

20. Mail von almado vom 13.06.14 über bevorstehende Vertragsänderungen. Almado böte zu Vertragsbeginn verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Ich hätte mich für die Erteilung einer Einzugsermächtigung entschieden. Mein Stromliefervertrag ende zum 30.06.14. "Aufgrund dessen kann von der erteilten Ermächtigung zukünftig nicht mehr Gebrauch gemacht werden".

21. Eine 2. Mail seitens almado vom 13.06.14. Man sehe sich wegen Zahlungsverzug gezwungen, die außerordentliche Kündigung des Vertrags mit Wirkung zum 26.06.14, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, auszusprechen und die Belieferung einzustellen. Man werde, sobald ich den Zählerschlusstand mitgeteilt habe, nach maximal 6 Wochen eine Schlussrechnung übersenden.

Nun die Fragen:

A. Gelten die AGB, die zum Vertragsanfang vereinbart waren?
B. Hätte almado - wie vertraglich vereinbart - den 11. Abschlagsbetrag per Lastschrift einziehen müssen?
C. Ist die Anrufung der Schlichtungsstelle angeraten?

Ich bitte darum, liebe Forumsmitglieder, von "oberlehrerhaften Belehrungen" abzusehen  ;). Sachliche Hinweise nehme ich natürlich gerne entgegen und bedanke mich hierfür bereits jetzt.

Es hat sich nun einmal so entwickelt und falls ich einen Kardinalsfehler begangen habe, dann bin natürlich ich dafür verantwortlich. Zu meiner "Verteidigung" sei angemerkt, dass sich almado IMHO zu keiner Zeit kundenorientiert verhalten hat, sondern bei mir den Eindruck hinterlassen hat, als wären sie nicht in der Lage oder willens eine ganz konkrete Mitteilung zu machen, die man als Otto-Normalverbraucher und durchschnittlich verständiger Mensch auch begreifen könne.

Bislang habe ich so etwas noch nicht erleben müssen. Vom Grundsatz des "Treu und Glaubens" scheint hier nicht viel vorhanden zu sein.

Mit Gruß und reichlich ???
RatSucher

Offline khh

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Re: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« Antwort #1 am: 17. Juni 2014, 18:13:46 »
Hallo RatSucher,

dass almado/365 AG von einer erteilten Einzugsermächtigung nach erfolgter Vertragskündigung keinen Gebrauch mehr machen will bzw. einen 12. Abschlag verlangt, obwohl der voraussichtliche Verbrauch mit 11 Abschlägen bereits bezahlt wurde, ist altbekannt und wurde hier im Forum in verschiedenen Threads ausführlich diskutiert. Diese "Maschen" haben augenscheinlich allein den Zweck, einen Zahlungsverzug zu konstruieren, um nachfolgend in fragwürdiger Weise vor Ablauf des 1. Lieferjahres außerordentlich zu kündigen und dann die Bonuszahlung zu verweigern.

Ihre Fragen sind m. E. sämtlich mit JA zu beantworten:
Zu A) die Wirksamkeit von AGB-Änderung war hier erst kürzlich ein Thema  -  siehe unter "Energiepreis-Protest » Stadt/Versorger » E » E wie Einfach » E wie Einfach: neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)";
zu B) mit Ihrer Bewertung des Sachverhalts stimme ich überein, im Übrigen gelten die bei Vertragsabschluss verwendeten AGB;
zu C) da Ihre erste Reklamation vom 29.04. datiert, ist die 4-wöchige "Abhilfefrist" m. E. längst verstrichen und eine jetzt erfolgende Beschwerde sollte daher von der www.schlichtungsstelle-energie.de sofort angenommen und verfolgt werden (vgl. §§ 111 a und b EnWG).

Viel Erfolg und berichten sie weiter.

Gruß, khh


Nachträgliche Anmerkung:
Dass die 365 AG sich neuerdings hier im Forum wiederholt meldet, um die diversen "Machenschaften" aus der öffentlichen Diskussion herauszubekommen, ist nach meinem Empfinden mehr als dreist, schließlich hatte man genügend Gelegenheiten, auf das "Anliegen" des jeweiligen Kunden kundenorientiert einzugehen >:( !!
« Letzte Änderung: 17. Juni 2014, 20:51:32 von khh »
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Offline scooter44

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Re: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« Antwort #2 am: 17. Juni 2014, 21:32:52 »
Zitat
Dass die 365 AG sich neuerdings hier im Forum wiederholt meldet, um die diversen "Machenschaften" aus der öffentlichen Diskussion herauszubekommen, ist nach meinem Empfinden mehr als dreist, schließlich hatte man genügend Gelegenheiten, auf das "Anliegen" des jeweiligen Kunden kundenorientiert einzugehen

@khh Anmerkung und Vorschlag: Man könnte den Verein 365 AG hier sperren. "Kundenorientiert" ist dort mit absoluter Sicherheit ein Fremdbegriff!

Offline khh

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Re: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« Antwort #3 am: 17. Juni 2014, 23:57:33 »
... Anmerkung und Vorschlag: Man könnte den Verein 365 AG hier sperren. ...

Sinnvolle Beiträge kann die 365 AG von mir aus gerne beisteuern  -  bspw. könnte man endlich mal beantworten:

- warum wird der Abschlags-Einzug nach erfolgter Vertragskündigung eingestellt ?
- warum wird ein 12. Abschlag eingezogen bzw. gefordert, obwohl der sich aus dem Vorjahresverbrauch ergebende Jahres-Preis mit 11 Abschlägen bereits bezahlt ist ?
- warum wird zum Ablaufzeitpunkt eines Lieferjahres keine Zählerstandübermittlung beim Kunden angefordert ?
- warum erfolgen Preiserhöhungsmitteilungen "versteckt" in mehrseitigen allgemeinen und meist überflüssigen Mitteilungen ?
- warum erfolgen Guthaben-Auszahlungen per Scheck und nicht spätestens zwei Wochen nach Abrechnungserstellung, wie bei namhaften Versorgern üblich ?
- warum wird auf Reklamationen der Kunden vielfach gar nicht oder auf den angesprochenen Sachverhalt nicht konkret eingehend geantwortet ?

Die Liste der Fragen könnte sicherlich nicht nur ich noch um diverse andere Punkte ergänzen ???.

Hallo "KundenService" der 365 AGB, wann stellen Sie sich kritischen Fragen betroffener oder potentieller Kunden ??   
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Offline findus14472

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Re: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« Antwort #4 am: 18. Juni 2014, 13:47:42 »
Hallo RatSucher,
die Anfrage von 365AG zu beantworten ist verschwendete Zeit. Das was die hier machen ist nur eine Schaufensterveranstaltung vor großem Puplikum. Auf meinen Kontakt hin haben die am  gleichen Tag nach vertragswidriger Kündigung die 25 % Neukundenbonus zugesagt und dann die Rechnung ohne bzw. mit gekürztem Bonus übersandt.
Die einzige Möglichkeit zu seinem Recht zu kommen ist,  die Alamados auf schnellst möglichem Weg vor Gericht oder die Schlichtungsstelle zu bekommen.
Mein Trumpf ist, dass ich immer auf die Einzugsermächtigung bestanden habe und trotz 6 Inkassoschreiben nichts überwiesen habe. Sonst ist das Geld, wie z.B. bei TelDaFax, futsch.
« Letzte Änderung: 18. Juni 2014, 13:54:49 von findus14472 »

Offline RatSucher

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Re: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« Antwort #5 am: 18. Juni 2014, 19:24:53 »
Hallo,

danke für die Antworten. Ich finde es ja auch sehr interessant, dass mir hier von Seiten almados angeboten wird, mein Problem in Augenschein zu nehmen. Ich muss allerdings einräumen, dass mir mittlerweile der Glauben an die Treu aus dem kaufmännischen Prinzip sehr, sehr schwerfällt.

Was mich nunmehr sehr interessieren würde, wären einschlägige Urteile bzw. Schlichtungsempfehlungen. Mir sind nur diese untergekommen:

1. Schlichtungsempfehlung: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/08.03.2012_Empfehlung_nur_Wirksamkeit_einer_Bonusklausel.pdf

Hier sollte man aber seine AGB auf den ganz exakten Wortlaut prüfen. IMHO irrt der Schlichter zudem, da einem rechtlichen Laien nicht klar sein muss, dass eine Übersendung einer Kündigung innerhalb des 1. Versorgungsjahres bereits die Klausel (angeblich) erfüllt, zumal sie sich erst zum Ende des Versorgungsjahres auswirkt.

2. BGH 04/13: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13

Die AGB meines Vertrags enthalten folgende Klausel (Hervorhebung von mir): "9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von ENERGY gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener
Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung
eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines
Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde

oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen
Abnahmestelle bereits durch ENERGY beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger
innerhalb der letzten 6 Monaten bereits einem Vertragsschluss widersprochen hat oder der Kunde aus
einem anderen Tarif von ENERGY gewechselt ist."

Na wie schön, dass hier nicht (möglicherweise) die ausgesprochene Kündigung, sondern das tatsächliche Vertragsende relevant ist.  ;D


Noch ein Schmankerl zum Schluss:

vgl. hierzu Ursprungsbeitrag "17. 2. Mail seitens almado vom 28.05.14. Mein Vertrag weise ein Saldo über 142,50 Euro (mutmaßlich bestehend aus 11. Abschlag zzgl. 2,50 Mahngebühren und einem 12. Abschlag, den sie aber gar nicht fordern dürfen.)."

Heute erhielt ich ein 2. Schreiben des Inkassounternehmens EWD. Diesmal werde ich darauf gar nicht reagieren. Hierin wird der Beitrag für die 12. Abschlagszahlung klar benannt ("Abschlag für Juni 2014"). Ich habe daraufhin erneut meine Unterlagen geprüft. In keinem mir vorliegenden Dokument werde ich darauf hingewiesen, dass almado eine 12. Abschlagszahlung erwartet. Dies gilt auch für die AGB, die zum Zeitpunkt meines Versorgungsbeginns am 01.07.13 Gültigkeit hatten, als auch die AGB mit Stand vom 14.02.14, die mir ohne Verlangen übermittelt wurden.

Bislang hatte ich nicht erwähnt, dass ich am 28.05.14 eine Mail von alamdo erhielt. Hier hatte wohl ein(e) Sachbearbeiter(in) Schwierigkeiten mit einer Formulierung aus meiner Mail und unterlag einem vermeidbaren Irrtum. Der Wortlaut der Mail von almado:

"(...) vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie anmerken, einen anderen als den mitgeteilten Monatsabschlag zu errechnen, wenn Sie den Jahresverbrauch durch 12 teilen. Bei der Ermittlung des Abschlagsbetrages wird jedoch der Divisior 11 zugrunde gelegt. Hierdurch soll für Sie das Risiko einer Nachzahlung reduziert werden. Gleichzeitig erhöht sich die Chance, per Verbrauchsabrechnung ein Guthaben erstattet zu bekommen. In keinem Fall ist Ihr Geld verloren. (...)"

Völlig abgesehen davon, dass ich gar nichts diesbezüglich angemerkt hatte, sollte man sich den Wortlaut sehr genau ansehen. Er schliesst nicht explizit aus, dass zwar der Divisior 11 Verwendung findet, aber die Abschlagszahlung dennoch 12-mal erhoben wird. Demzufolge könnte der Stromversorger, ohne dies (zumindest in meinem Fall) deutlich zu sagen, etwas mehr als 109% des veranschlagten Jahresbetrages vereinnahmen.

Dies ist natürlich nur im Sinne des Verbrauchers. (<-wer in diesem Satz Ironie findet, kann sie gerne behalten)

Hat hier jemand eine Rechtsquelle bzgl. der Abschlagszahlungen?


Mit Gruß und Dank
RatSucher

Offline khh

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Re: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« Antwort #6 am: 18. Juni 2014, 20:18:04 »
... IMHO irrt der Schlichter zudem, da einem rechtlichen Laien nicht klar sein muss, dass eine Übersendung einer Kündigung innerhalb des 1. Versorgungsjahres bereits die Klausel (angeblich) erfüllt, zumal sie sich erst zum Ende des Versorgungsjahres auswirkt. ...
Der Schlichter bzw. der seinerzeit verantwortliche Ombudsmann "irrt" nie, schließlich handelt/e es sich um einen BGH-Richter a. D. des zuständigen VIII. Senats ;) !

Aber ernsthaft: Im verlinkten Schlichterspruch ist der entscheidende Unterschied  - zum dort genannten Schlichterspruch im Dezember 2011 und auch zum verlinkten BGH-Urteil (m. E. jeweils Flexstrom betreffend) -  nämlich "... es sei denn ..." deutlich herausgestellt.

... Hat hier jemand eine Rechtsquelle bzgl. der Abschlagszahlungen?

Das ist m. E. § 41 Abs. 2 Satz 2 EnWG " Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums ... richten". Und 12 Abschläge bei einem "Divisor 11" sind in der Summe nun mal gut 109 %, was der gesetzlichen Vorgabe NICHT entspricht.


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Offline RatSucher

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Re: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« Antwort #7 am: 20. Juni 2014, 16:47:45 »
Hallo khh,

es war natürlich meine Fehler, dass ich die sakrosante Stellung eines Schlichters - mit mir bereits bekanntem Berufshintergrund -  nicht mit einer naturgegeben Unfehlbarkeit gleichgesetzt habe.  ;)

Ich kann die Argumentation dennoch nicht verstehen. Sowohl im Falle des BGH-Urteils. als auch des Schlichterspruchs, geht es jeweils um Fälle, die ein volles Belieferungsjahr betrafen. Ich sehe hier eine unsaubere Formulierung in dem Fall, der dem Schlichterspruch zugrundelag. Es wird hier nicht klar gemacht, dass offenbar (aus Sicht des Versorgers) das Datum entscheidend ist, an dem die Kündigung geschrieben wird (respektive beim Versorger eingeht) und eben nicht das Datum zu dem sie sich auswirkt, indem sie den Vertrag beendet.

Für mich als einen durchschnittlich verständigen Menschen ergeben sich aus dem reinen Text zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Eine eindeutigere Formulierung wäre gegeben, wenn dort bspw. stehen würde "Entscheidend ist das Datum des Eingangs der Kündigung beim Stromversorger."


Gruß
RatSucher

Offline khh

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Re: Kündigung durch almado/365AG wegen Zahlungsverzug
« Antwort #8 am: 20. Juni 2014, 18:01:37 »
Hallo RatSucher,

die besagte AGB lautet "darf ... nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate ... gekündigt werden".  Die Schlichter weisen auf den hier fehlenden Halbsatz "... es sei denn ..." hin.

In der von Ihnen zitierten AGB Ihres almado-Vertrages heißt es hingegen "... beendet ..." (was dem vorstehenden Halbsatz entspricht)  -  ein kleiner aber entscheidender Unterschied!

Gruß, khh

« Letzte Änderung: 20. Juni 2014, 18:05:10 von khh »
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