Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: almado energy berücksichtigt in schlussrechnung nicht den bonus von 25 %  (Gelesen 22796 mal)

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Offline nordymann

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habe einen mahnbescheid gegen die über mir mit bonus zustehenden 330 euro erwirkt, die haben voll dagegen widerspruch eingelegt

meine vermutung ist die:
die glauben wahrscheinlich mich mit einer nachforderung im märz nach vertragsende (28.2.2014)
über den letzten februarabschlag, den sie nicht anfang februar eingezogen haben, reinlegt zu haben und mir somit eine den bonus auschliessende vertragsverletzung vorhalten zu können

sie hatten nämlich von mir anfang märz eine überweisung des februarabschlags verlangt, dem ich nicht nachgekommen
bin, weil ich das nicht als meine vertragspflicht angesehen habe, da almado ja die 12 monate geltende einzugsermächtigung von mir hatte
und die für die abbuchnung aller 12 abschläge hätte heranziehen können

auf einen anruf von mir bei almado hin hat man mir dann auch am 15.3.14 per email bestätigt bestätigt, dass der saldo meines vetragskontos 0,00 betrüge  und somit ausgeglichen war, nachdem er noch am 14.3.  bei -133,50 lag

frage: wie sind mein chancen, einen prozess gegen almado vor dem amtsgericht in köln zu gewinnen, wenn sonst alle für den bonus zu erfüllenden bedingungen unstreitig sind ?

lg

peter

Offline nordymann

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schade, keine meinungen zu dem fall ?

übrigens bucht almado laut AGB FAQ 12 beiträge und nicht 11 bei pakettarifen ab

Offline khh

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... übrigens bucht almado laut AGB FAQ 12 beiträge und nicht 11 bei pakettarifen ab

Es ist nirgendwo ersichtlich, dass die "FAQ" Bestandteil der AGB bzw. vertraglichen Vereinbarungen sind.
Im Übrigen wurde das Thema 11 oder 12 Abschläge in einem anderen Almado-Thread ausführlich diskutiert.

... almado ... hat mir am 15.3.14 per email bestätigt bestätigt, dass der saldo meines vetragskontos 0,00 betrüge  und somit ausgeglichen war ...

Hallo nordymann,
mit dieser Bestätigung ist das Thema "Vertragsverletzung" im 1. Lieferjahr und eine damit ggf. begründete Bonusverweigerung doch wohl vom Tisch. Insofern dürften Ihre Chancen vor Gericht (warum AG Köln, ist das Ihr Wohnsitz?) sehr gut sein.

Warum haben Sie es anstatt mit einem gerichtlichen Mahnbescheid (das Ergebnis war vorhersehbar) nicht zunächst mit einer Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de versucht (die Vorgehensweise ist hier im Forum x-mal aufgezeigt)?

Gruß, khh
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Offline nordymann

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@khh

darf ich dir das du anbieten ?
danke dir für die erläuterungen
der mahnbescheid ruht erst mal, weil ich die zweite gerichtsgebühr nicht zahlen werde (das sei ein übliches verfahren sagte mir das für mich zuständige amtsgericht uelzen)
die schlichtungsstelle habe ich bereits angerufen, mal sehen, ob da was rauskommt
nur werde ich mich nicht auf einen faulen kompromiss einlassen
also gegebenenfalls werde ich doch noch die klage eröffnen, deshalb die zweigleisigkeit
amtsgericht köln deswegen, weil das die regel ist und auf dem formular sonst zusätzliche kosten angedroht wurden

lg
peter

Offline Berlza

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Nochmal zum Thema 11 oder 12Abschläge

Ich habe aufgrund meines Vertrages nochmal nachgerechnet.  Bei. 3700. + 300 ergeben sich zum Preisstand April 2013 insgesamt 993,xx €. Als Abschlag wurde 90 € festgesetzt. Bei 12 Fälligkeiten wären es nur 80 €. Durch 12 Abbuchungen holt sich Almado diese 12.AZ ohne jegliche Gegenleistung.

Offline Empörte EXkundin

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Mich würde einmal interessieren, wie man bei Almado überhaupt an seinen 25% Bonus kommt! Ich war 12 Monate Kundin (bis zum 28.02.2014) und habe dann nur unter Druck am 27.04.2014 endlich eine Schlussrechnung erhalten, wonach dann endlich nach 3 Wochen ein Scheck!!! mit dem zuviel gezahlten Geld zugeschickt wurde....aber keine Spur von Bonus (370€)!!! telefonisch ist das Unternehmen nicht erreichbar!!! Auf Mails wird nicht geantwortet!...und auch auf die zahlreichen auf der Internetseite gestellten anfragen zum Thema "Wo bleibt mein Bonus?" nicht! Was bleibt mir nun an Auswegen? ...Nur den Anwalt beauftragen? Wer hat hier Erfahrungen???

Offline khh

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Hallo Empörte EXkundin,

die "Erfahrungen" anderer Betroffener und die Möglichkeiten einer erfolgsversprechenden Vorgehensweise können Sie hier im Forum in den verschiedenen Threads zu almado und immergrün (= 365 AG) nachlesen.

Wenn Sie sicher sind, dass in Ihrem "Fall" die Voraussetzungen für einen Bonusanspruch gegeben sind, dann können Sie gleich eine/n sachkundige/n Anwältin/Anwalt beauftragen (Rechtsschutz-Versicherung vorhanden?) oder sich zunächst mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.

Letzteres ist im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) geregelt - Auszug:
Zitat
§ 111a Verbraucherbeschwerden
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen. Das mit der Beanstandung befasste Unternehmen hat andere Unternehmen, die an der Belieferung des beanstandenden Verbrauchers bezüglich des Anschlusses an das Versorgungsnetz, der Belieferung mit Energie oder der Messung der Energie beteiligt sind, über den Inhalt der Beschwerde zu informieren, wenn diese Unternehmen der Verbraucherbeschwerde abhelfen können.
§ 111b Schlichtungsstelle, ...
(1) Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie kann die anerkannte oder beauftragte Schlichtungsstelle angerufen werden. Sofern ein Verbraucher eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, ist das Unternehmen verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Der Antrag des Verbrauchers auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn das Unternehmen im Verfahren nach § 111a der Verbraucherbeschwerde nicht (innerhalb von 4 Wochen) abgeholfen hat. Die Schlichtungsstelle kann andere Unternehmen, die an der Belieferung des den Antrag nach Satz 2 stellenden Verbrauchers bezüglich des Anschlusses an das Versorgungsnetz, der Belieferung mit Energie oder der Messung der Energie beteiligt sind, als Beteiligte im Schlichtungsverfahren hinzuziehen. Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. ...
[Einfügung in ( ) und Unterstreichungen durch khh]

Hilfreich könnte auch eine Meldung des Sachverhalts an die www.vz-nrw.de sein. Von der Verbraucherzentrale wurde die 365 AG wegen verschiedener "Machenschaften" abgemahnt und hat diesbzgl. eine verpflichtende Unterlassungserklärung abgegeben.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 04. Juni 2014, 14:02:35 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline nordymann

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mahnbescheid und schlichtungsstelle haben offenbar geholfen, almado lenkt ein

meiner beschwerde bei der schlichtungsstelle  soll abgeholfen werden


ich habe cookies-probleme beim einloggen
kann jemand weiterhelfen

lg
peter

Offline Hurraapostel

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Mich würde einmal interessieren, wie man bei Almado überhaupt an seinen 25% Bonus kommt! Ich war 12 Monate Kundin (bis zum 28.02.2014) und habe dann nur unter Druck am 27.04.2014 endlich eine Schlussrechnung erhalten, wonach dann endlich nach 3 Wochen ein Scheck!!! mit dem zuviel gezahlten Geld zugeschickt wurde....aber keine Spur von Bonus (370€)!!! telefonisch ist das Unternehmen nicht erreichbar!!! Auf Mails wird nicht geantwortet!...und auch auf die zahlreichen auf der Internetseite gestellten anfragen zum Thema "Wo bleibt mein Bonus?" nicht! Was bleibt mir nun an Auswegen? ...Nur den Anwalt beauftragen? Wer hat hier Erfahrungen???

Hallo,

Ihre Fragen wurden an anderer Stelle im Forum schon ausführlich beantwortet!

Ich habe meinen Bonus nun in einem Fall erhalten - wir erinnern uns:  http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.msg107598#msg107598

Folgenden Weg habe ich beschritten:

- Einschreiben Rückschein an almado mit der Bitte um Erstellung einer korrekten Abrechnung incl. Bonus in Höhe von (genauen Betrag errechnen)
- Ablehnung seitens amado ("... ein Bonus steht ihnen nicht zu")
- Einschaltung der Schlichtungsstelle energie e.V., Berlin
- "nettes" Schreiben von almado, dieser Weg würde mich viel Aufwand und Geld kosten (als ob die sich Sorgen um mein Geld machen)
- nach ca. 14 Tagen hat almado die Schlichtungsstelle informiert, das meiner Beschwerde abgeholfen wurde - man bittet um Einstellung des Verfahrens
- Info seitens der Schlichtungsstelle an mich, mit der Bitte um Rückinfo
- Information meinerseits an die Schlichtungsstelle, das mir noch nichts vorliegt und ich daher die Beschwerde nicht zurücknehmen werde
- Weiterleitung dieser Mail seitens der Schlichtungsstelle an amado
- weitere 7 Tage später erreicht mich eine neue Abrechnung seitens almado, incl. Bonus - jedoch nicht 25%, sondern 21,61% (die versuchen es mit allen Mitteln)
- Mail an die Schlichtungsstelle, wonach ich die Beschwerde nicht zurücknehmen werde, da statt 25% nur 21,61 % gewährt wurden
- Weiterleitung dieser Mail seitens der Schlichtungsstelle an alamdo
- nach 14 weiteren Tagen, erreicht mich eine Nachricht der Schlichtungsstelle, wonach almado nun eine neue korrekte Abrechnung erstellt habe
- bei mir ist natürlich nichts eingegangen - also wieder eine abschlägige Nachricht an die Schlichtungsstelle
- weitere 7 Tage später reicht mich eine neue Abrechnung seitens almado, diesmal mit korrektem Bonus - jedoch mit dem Satz "Werden wir Ihnen einen Scheck zus.)
- das ich die Scheckzahlung abgelehnt habe, wieder Mitteilung an die Schlichtungsstelle - der Versorger möge auf mein Konto überweisen
- nach einigem weiteren Hin und Her, hat man dann weitere 2 Wochen später überwiesen

Ich kann nur jeden darauf hinweisen - rechnet den gewährten Bonus nach! In einem 2ten Fall wurde mir auch nur 23,xx% gewährt, aber das geht nun auch zur SE.
Und nehmt die Beschwerde nicht zurück, bevor das Geld auf eurem Konto ist!


Viele Grüße



Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Hurraapostel

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mahnbescheid und schlichtungsstelle haben offenbar geholfen, almado lenkt ein

meiner beschwerde bei der schlichtungsstelle  soll abgeholfen werden


Dann hoffe ich mal, dass auch 25% ausgewiesen werden und nicht 22,xx%.  ;)

Viele Grüße

Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Hurraapostel

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Hilfreich könnte auch eine Meldung des Sachverhalts an die www.vz-nrw.de sein. Von der Verbraucherzentrale wurde die 365 AG wegen verschiedener "Machenschaften" abgemahnt und hat diesbzgl. eine verpflichtende Unterlassungserklärung abgegeben.

Stimmt, wobei jedoch noch zu klären ist, ob diese Unterlassungserklärung auch für zurückliegende Fälle gilt.

Almado hatte mich in einem meiner 3 Fälle zu diesem Unternehmen, zum 18.11.2013 (45 Tage vor Ablauf des 365 Tage andauernden Vertragsverhältnis) widerrechtlich aus dem Vertrag geworfen, obwohl eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zum 31.12.2013 (also Ablauf der 365 Liefertage) bereits nachweislich vorlag (E/Rsch). Auch dieser Fall lag bei der Schlichtungsstelle, almado hat nach Auskunft der Schlichtungsstelle am 15.05.2014 (also nach der Abmahnung durch die VZ) Klage beim Amtsgericht Bonn gegen mich erhoben. Die Schlichtung musste dadurch logischerweise beendet werden. Die Klageschrift liegt mir noch nicht vor - welche Frage, bislang ist die Kostenhinterlegung beim Amtsgericht Bonn ja seitens almado auch noch nicht erfolgt - möglicherweise schicken die dem Amtsgericht ja einen Scheck.  ;D ;D ;D

Selbstredend werde ich diesen Fall, nebst Kopie des Schlichtungsantrages nun auch an die VZ, NRW senden.

Nichtsdestotrotz ist eine Klage wahrscheinlich billiger als ein Schlichtungsverfahren, außerdem dauert es länger bis almado zahlen muss und die könnten ja auch gewinnen, aber dann geht es halt zur nächsten Instanz. Die haben sich in mir den falschen Gegner ausgesucht!

Es ist nur verwunderlich, dass die wegen 79,29€ so einen Aufwand betreiben - in meinen Augen haben die schon alleine dadurch schlechte Karten beim Ausgang des Verfahrens, da die mir zwischenzeitlich einmal 30,00€ angeboten hatten, die ich natürlich abgelehnt habe.   
« Letzte Änderung: 04. Juni 2014, 18:04:42 von Hurraapostel »
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Didakt

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Hallo, Hurraapostel, ich grüße Sie.


Hallo,
Ihre Fragen wurden an anderer Stelle im Forum schon ausführlich beantwortet!

Ich habe meinen Bonus nun in einem Fall erhalten - wir erinnern uns:  http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.msg107598#msg107598
Folgenden Weg habe ich beschritten: ...

Es ist für mich sehr erbaulich, nunmehr auf diesem Wege den Verlauf der Dinge in Ihren Streitsachen doch noch zu erfahren.  Aber nichts für ungut. Weiterhin viel Erfolg und alles Gute!

MfG

Offline khh

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mahnbescheid und schlichtungsstelle haben offenbar geholfen, almado lenkt ein
meiner beschwerde bei der schlichtungsstelle soll abgeholfen werden ...

Hallo nordymann,

was hat Ihnen almado/365 AG denn konkret und verbindlich zugesichert,
innerhalb welchen Zeitraums soll Ihrer Beschwerde abgeholfen werden ??

Beherzigen Sie (u.a. wg. der bekannten Hinhaltetaktiken) diese Empfehlungen:
Ich kann nur jeden darauf hinweisen - rechnet den gewährten Bonus nach! ...
Und nehmt die Beschwerde nicht zurück, bevor das Geld auf eurem Konto ist!

Gruß, khh

PS:
Nicht ersichtlich ist, warum der Mahnbescheid etwas bewirkt haben soll
bzw. warum Sie meinen, damit etwas in der Hand zu haben  -  siehe hier:
Zitat
“(gerichtliches) Mahnverfahren“  -  Auszug:
Streitiges Verfahren
Erhebt der Schuldner … Widerspruch … innerhalb der 2-Wochen-Frist nach Zustellung des Mahnbescheids, wird das Mahnverfahren nach Entrichtung der weiteren Gerichtskosten an das für den Rechtsstreit zuständige Gericht abgegeben, welches die Sache als normales Erkenntnisverfahren fortführt.
Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid geschieht das nur auf Antrag des Gläubigers oder Schuldners. ...
Der Rechtsstreit gilt erst mit Eingang der Akten beim Gericht, an das er abgegeben wird, als anhängig. ...
Gegenstand des Verfahrens ist ... untersucht das Gericht, ob der … geltend gemachte Anspruch begründet ist. Dafür muss der Antragsteller eine Anspruchsbegründung einreichen, die inhaltlich einer gewöhnlichen Klageschrift entspricht.
[Quelle: WIKIPEDIA]
« Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 20:02:07 von khh »
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Offline nordymann

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hier die antwort von almado:

[EMail entfernt]
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 14:57:40 von DieAdmin »

Offline Hurraapostel

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hier die antwort von almado:
[EMail entfernt]

Das kenne ich - sowas habe ich auch bekommen.  ;D
Ab diesem Zeitpunkt hat es noch über 8 Wochen gedauert, bis ich mein Geld erhalten habe - also blos nicht die Beschwerde zurücknehmen.

- Bei mir kam 7 Tage nach dieser Mitteilung eine neue "angeblich korrekte Abrechnung"!
- Dummerweise betrug der ausgewiesene Bonus nicht 25%, sondern 21,xx % (deren Taschenrechner funktioniert wohl nicht)  :(
- Also wieder Mitteilung mit Begründung an die Schlichtungsstelle
- Almado ließ sich 2 Wochen Zeit, dann kam ne Mitteilung von der Schlichtungsstelle wonach almado wieder um Beendigung des Verfahren bat, da Abhilfe geschafffen wurde
- Ich hatte natürlich nix
- Wieder ne Woche später erhielt ich dann endlich die korrekte Abrechnung, aber mit dem Satz "... erhalten sie einen Scheck. Dieser wird in der Regel...."
- Da ich weder auf deren "Regel" Rücksicht nehmen wollte und zudem eine Scheckzahlung abgelehnt hatte, wieder Mitteilung an die SE, mit der Bitte, dass das Guthaben auszuzahlen ist.
- Das Ganze hat nochmal 3 Wochen gedauert, bis die sich endlich bequemt haben, das Geld zu überweisen!

Nochmal der deutliche Tipp:
Die Beschwerde erst zurücknehmen, wenn eine Abrechnung mit 25% Bonus erfolgt ist! Nachrechnen!!!! Die rechnen gerne etwas ungenau!
Und warten, bis das Geld da ist. Erst dann die Beschwerde zurücknehmen!



Off Topic
Bei Check24 und auch bei Verivox findet man auf normalem Wege keine Tarifangebote mehr von diesem Laden. Hab ich mir gedacht, das kann doch nicht sein. Zumal ich Check24 schon im Januar gebeten hatte, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Damals kam ein BlaBla zurück, man könne keine Unregelmäßigkeiten feststellen.
Also habe ich mal die Check24-Richtlinie und die guten Kundenbewertungen aus der Suche rausgenommen und siehe da, da sind sie - die 365ag/almado-Angebote. :P
Allerdings wird links (recht klein) so ein Achtung Schild (Dreieck, roter Rand, Ausrufezeichen) gezeigt und wenn man darüber fährt, kommt: "Dieser Tarif erfüllt nicht die Check24-Richtlinien zum Verbraucherschutz." 

Geht doch!  ;D Wenn auch leider viel zu spät, daher ist Check24 für uns auch gestorben, denn wer auf dem Rücken von Kunden Geschäfte macht, ist für mich nicht tragbar.

Zukünftig werde ich mir meine Anbieter entweder über "www.bezahlbare-energie.de" oder "www.energieverbraucherportal" suchen, wahrscheinlich zur Absicherung beide!
Ende Off Topic!

Viele Grüße
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 14:58:05 von DieAdmin »
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

 

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