Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Kündigungsbestätigung zum falschen Datum

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khh:

--- Zitat von: Chtonian am 28. April 2014, 09:58:31 ---Dennoch sollte es zum guten Ton gehören, die AGB mit den Vertragsunterlagen zugesendet zu bekommen. ...
--- Ende Zitat ---

Eine Zusendung der AGB erst mit den Vertragsunterlagen wäre zu spät und würde den Anforderungen für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag nicht genügen (vgl. § 305 BGB) !


--- Zitat ---Ein Webseite kann man täglich ändern, ohne das irgendjemand etwas davon mitbekommt. Selbst wenn ich für die Registrierung bei Almado AG damals eine AGB bestätigt habe, heisst das ja noch lange nicht, dass dies die gleiche AGB ist, die jetzt (stand 28.04.2014) auf der Webseite zu finden ist. ...
--- Ende Zitat ---

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Versorger verwendete AGB ist in den Vergleichsportalen eingestellt  -  bei Verivox bspw. unter "Mehr zu Ihrem Tarif" (Verbraucher sollten sich diese AGB ausdrucken bzw. abspeichern).
Die zu einem späteren Zeitpunkt vom Versorger verwendete und ggf. geänderte AGB ist für Bestandsverträge nicht maßgeblich !

Chtonian:
Das Problem an der Sache war, bzw. ist, dass ich damals ohne Vergleichsportal mich direkt bei Almado registriert habe. Hier habe ich allerhöchstens via Checkbox die AGB der Seite mit der Registrierung akzeptiert. In meinen Unterlagen habe ich keine AGB vom 01.10.2012 (Zeitpunkt der Registrierung). Daher helfen mir an der Stelle auch keine Vergleichsportale (leider).

Ich habe eben mal probeweise eine Registrierung bei ALmado bis zum letzten Schritt durchgeführt. Tatsächlich kann man dort nur die AGB der Seite akzeptieren. Somit hätte ich mir damals eine Kopie davon anfertigen müssen. Tja, Pech, zum Glück gibt es andere Forennutzer, die die AGB zum entsprechenden Zeitpunkt gesichert hatten. Puh :)

khh:
Hallo Chtonian,

der User @Stromer51 hat die seinerzeitige AGB vorliegen. Vielleicht stellt er Ihnen die von der Admin gelöschte AGB noch einmal per PM zur Verfügung?

Gruß, khh

 

Chtonian:
Vielen Dank, die AGB habe ich mir nun besorgen können. Ich bin gespannt, wie es weitergeht :)

Chtonian:
Guten Abend,

ich habe gerade eben eine "korrigierte" Energierechnung für den Zeitraum 31.12.2012 - 28.02.2014, also wieder über 14 Monate erhalten. Weiterhin hat Almado meinen korrigierten Zählerstand nicht übernommen, sondern 2 Rücklastschrift Gebühren hinzugefügt.

Weiter unten wurde der Passus bezüglich der Kündigung angepasst auf:


--- Zitat ---Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus besteht kein Rücktrittsrecht. Der Stromliefervertrag wurde für eine Dauer von 1 Monaten
geschlossen. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: bereits gekündigt zum 30.11.2014. Der Vertrag verlängert sich um weitere 1 Monate,
sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
--- Ende Zitat ---

Kurze Zeit später habe ich eine weitere E-Mail erhalten mit folgendem Inhalt:


--- Zitat ---auch nach Überprüfung der Angelegenheit bleibt es bei dem Ihnen bestätigten Kündigungstermin zum 30.11.2014.
Eine Vertragskündigung spätestens am 16.12.2013 zugehen müssen.
Ihre Kündigung erreichte uns jedoch erst am 09.04.2014, also nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist. Daher hat sich der Vertrag entsprechend verlängert so dass wir die Kündigung erst zum 30.11.2014 bestätigen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr almado-ENERGY Team
--- Ende Zitat ---

Ich habe eigentlich keine Lust mehr, einen weiteren Brief aufzusetzen, und darzulegen, dass ein einmonatiger Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende fristgerecht am 06.04.2014 zum 30.04.2014 gekündigt wird.

Auch werde ich natürlich keine weiteren Zahlungen leisten.

Jetzt muss ich nochmal um eine korrigierte Jahresabrechnung 1. für den korrekten Zeitraum (31.12.2013 - 31.12.2014) bitten...

Es ist einfach unfassbar...

Oder soll ich einfach die gesamten Unterlagen an die Schlichtungsstelle weiterleiten? Der Monat ist jedoch noch nicht rum, daher weiss ich nicht genau ob ich jetzt warten soll, oder doch noch einen Brief aufsetzen muss...

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