Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Kündigungsbestätigung zum falschen Datum

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Chtonian:
Ich hab hierzu mal eine ganz allgemeine Frage.

Ich habe den Wechsel zu Almado selbstständig zum 01.12.2012 durchgeführt. In meinen Unterlagen finde ich zwar die

"Willkommensemail" und die "Vertragsbestätigung", jedoch keine AGB. Da ich keine Emails lösche, habe ich also keine AGB zu meiner Vertragsbestätigung erhalten. Wenn man die gesamte Kommunikation betrachtet, so habe ich überhaupt keine schriftlichen AGB erhalten, sondern nur eine "AGB - Anpassung" am 06.05.2013, mit der AGB in der neuesten Fassung.

Mit der Abschlussrechnung 2012 vom 21.03.2013 habe ich dann eine AGB erhalten.

stromer51:
Hallo Chtonian,

in ihrer Antwort Nr. 5 stimmt was nicht. Auftrag 01.12.2012 - Abschlussrechnung 2012 am 21.03.2013 mit
AGB erhalten und am 06.05.2013 eine AGB Anpassung erhalten.

Eine Abschlussrechnung (Schlussrechnung) haben sie noch nicht erhalten, Vertrag läuft ja noch.
Die Jahresrechnung war um 2 Monate überzogen und diese haben sie demnach am 21.03.2014 mit AGB erhalten.

Am 03.12.2012 habe ich diese AGB hier abgespeichert:

[Edit DieAdmin: Link gelöscht. AGB unterliegen den Urheberrecht und dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht werden]

Chtonian:
Ich habe das falsche Wort verwendet mit Abschluss Rechnung meinte ich die Jahres Ende Rechnung für 2012. Ich wurde ja seit 01.12.2012 von almado mit Strom beliefert. In dieser Jahresrechnung erhielt ich auch zum ersten mal eine AGB.
2 Monate später wurde mir via mail eine weiter AGB zugesandt.
Ich habe mich selbst bei almado angemeldet und zwar Oktober 2012. Beliefert wurde ich dann ab 01.12.2012.

bolli:
Bei vielen Versorgern muss man beim Anmeldeprozess über deren Webseite die Kenntnisnahme der AGB und deren Einverständnis anklicken (und kann diese AGB über einen Link auch lesen), bevor der Auftrag abgeschickt wird. Diese Verfahrensweise ist meines Wissens auch rechtskonform. Ob dieses bei Ihnen bzw. bei Almado auch so war kann ich nicht beurteilen.

Chtonian:
Dennoch sollte es zum guten Ton gehören, die AGB mit den Vertragsunterlagen zugesendet zu bekommen. Ein Webseite kann man täglich ändern, ohne das irgendjemand etwas davon mitbekommt.

Selbst wenn ich für die Registrierung bei Almado AG damals eine AGB bestätigt habe, heisst das ja noch lange nicht, dass dies die gleiche AGB ist, die jetzt (stand 28.04.2014) auf der Webseite zu finden ist.

Ist wahrscheinlich auch nicht so schlimm, da ich ab 01.05.2014 sowieso maximal Wertersatz Almado gegenüber erstatten werden, da ich fristgerecht und ordentlich zum 30.04.2014 gekündigt habe, und immernoch keine Abrechnung für 2013, sowie Kündigungsbestätigung zum 30.04.2014 erhalten habe.

Mal gucken, was almado jetzt macht, da ich nach meiner Abrechnung noch ca. ein Guthaben von ~20 € bei denen habe. Auf jeden Fall erhält RWE am 30.04.2014 kurz vor Mitternacht von mir noch den Endzählerstand, so das man mir hier kein Vorwurf machen kann :)

Ach ja, eine Mahnung über 77,90 € habe ich letzte Woche auch via E-Mail erhalten, da ich die 1. falsche und 2. viel zu frühe Abbuchung zurückbuchen habe lassen.

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