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Autor Thema: Rechtsanwalt einschalten.  (Gelesen 27394 mal)

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Offline scooter44

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #45 am: 12. Juni 2014, 21:00:16 »
@Traktor Das Problem ist, dass 365 AG / Immergrün-Energie Stellungnahmen verweigert und auch Post vom Anwalt ignoriert wird. In solchen Fällen könnte man auch weitere Zahlungen vorläufig einbehalten.

Möglicherweise helfen hier auch die örtlichen Verbraucherzentralen weiter, da hier auch mittlerweile Beratung in energierechtlichen Fragen angeboten wird.

Außerordentliche Kündigungen aufgrund einer fehlerhaften Jahresrechnung (unzulässige Verbrauchsschätzung) werden ebenfalls ignoriert, bestätigt wird seitens 365 AG / Immergrün lediglich die "ordentliche" Kündigungsfrist zum Jahresende, so dass man hier als Verbraucher ohne Hilfe der Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte und Gerichte möglicherweise zu keinem befriedigenden Ergebnis kommt.


Offline bolli

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #46 am: 13. Juni 2014, 08:52:52 »
Außerordentliche Kündigungen aufgrund einer fehlerhaften Jahresrechnung (unzulässige Verbrauchsschätzung) werden ebenfalls ignoriert,
Na ja, wenn man aber ab dem außerordentlichen Kündigungsdatum keine Abschläge mehr zahlt (natürlich Einzugsermächtigung widerrufen und ggf. trotzdem vorgenommene Abbuchungen zurückholen), werden Sie sehen, dass die ganz schnell werden. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie ja erstmal auch keinen Schaden, solange "die Energie weiter läuft".  ;)

Offline Bodensatz

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #47 am: 13. Juni 2014, 10:45:56 »
Einen Schaden hat man alleine schon durch den Aufwand, den man betreiben muss, um dagegen vorzugehen.
Wenn man noch einen Bonus ausgezahlt bekommen müsste, dann wird man den vermutlich auch nicht mehr erhalten, ohne sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Und wenn der Vertrag außerordentlich kurzfristig gekündigt wird, muss man eine Entscheidung treffen, die man nicht mehr rückgängig machen kann:

1. man pocht auf Einhaltung des Vertrags, erhält aber vermutlich von den örtlichen Stadtwerken Rechnungen für die Grundversorgung. Die Kosten für die Grundversorgung dürften deutlich über denen des an almado zu zahlenden Betrags liegen (sonst würde man so etwas wie almado erst gar nicht angucken). Also muss man sich die höheren Kosten bei almado wieder zurück holen.

2. man geht davon aus, dass almado seinen Vertragspflichten nicht mehr nachkommt und sucht sich so schnell wie möglich einen anderen günstigen Versorger. In der Übergangszeit zahlt man dann die höheren Beträge für die Grundversorgung und bei almado kann man dann nicht mehr auf Einhaltung des Vertrags inkl. Auszahlung des Bonus bestehen, weil man den Vertrag selbst nicht mehr einhalten könnte, ohne vertragsbrüchig beim neuen Versorger zu werden.


Entscheidet man sich für 1. könnte ein langer Rechtsstreit die Folge sein und am Ende sitzt man vielleicht mit leeren Händen da, wenn der Laden in der Zwischenzeit insolvent werden sollte.

Ich wüsste jetzt nicht, welche Variante in dem Moment die bessere wäre. In allen Fällen zahlt man aber drauf. Da bin ich mir ziemlich sicher. Genau deswegen und wegen der Vielzahl der bekannten Fälle halte ich das Vorgehen des Versorgers für mind. grob fahrlässig, eher aber für kriminell.


Offline scooter44

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #48 am: 13. Juni 2014, 11:08:31 »
In meinem Fall hat Immergrün nur auf Druck der Schlichtungsstelle Energie und meines Rechtsanwalts eine Jahresrechnung erstellt – mit unzulässiger Verbrauchsschätzung. Im Vorfeld wurde mir lediglich ein Ablesetermin zum 31.07.2013 per E-Mail mitgeteilt („Sommerzeit ist Zählerzeit“), obwohl erst ab 14.12.2012 geliefert wurde. Im Zuge des Schlichtungsverfahrens hieß es seitens Immergrün: „ Sehr gerne erstellen wir für Sie eine Jahresrechnung. Bitte teilen Sie uns den Zählerstand vom 14.12.2013 mit!“ Das war im Februar 2014. Klar dass das nicht möglich war. Immergrün nahm dann einfach eine Verbrauchsschätzung bis 14.12.2013 vor! Auch war kein Neukundenbonus enthalten, Widerspruch und Schreiben meines Rechtsanwalts blieben erfolglos. Kurz danach erfolgte meine fristlose/außerordentliche Kündigung.
Da bis dato keine Stellungnahme erfolgte schrieb ich gestern (Übergabeeinschreiben), dass der „Vertrag“ aus hiesiger Sicht beendet ist und wir die Angelegenheit gerne gerichtlich klären lassen können.
Am 26. hab ich noch einen Termin bei einem Rechtsanwalt der örtlichen Verbraucherzentrale, damit auch dort mein Fall aktenkundig wird.

Offline khh

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #49 am: 13. Juni 2014, 13:41:04 »
Hier werden aber mal wieder völlig verschiedene Themen/Sachverhalte kräftig durcheinander gemengt ::) :( :

@Traktor als Starter des Threads beschreibt seinen Widerspruch gegen die Preiserhöhung, seine Kürzung der Abschlagszahlungen und den sich kurzfristig einstellenden Erfolg (dazu Glückwunsch und "Chapeau" für die konsequente Vorgehensweise). Damit wird bestätigt, dass man Chaos-Anbietern den Boden  entziehen und auf deren bekanntlich meist ausbleibende Stellungnahmen verzichten kann , wenn man rechtskonform das Heft des Handelns selbst in die Hand nimmt (möglichst Geld entziehen!), anstatt monatelang mit denen "rumzueiern".

@scooter44 beklagt (zum x-ten mal und jetzt auch in diesem Thread) das Ausbleiben der Stellungnahme durch Immergrün zu einer "fehlerhaften" Jahresrechnung (vermeintlich "unzulässige" Verbrauchsschätzung) sowie das Ignorieren seiner außerordentlichen Kündigung gegenüber Immergrün. Wenn man ("aus hiesiger Sicht" vermeintlich berechtigt) gekündigt hat, dann ist die Empfehlung von @bolli (KEINE weiteren Zahlungen leisten) m.E. die allein logische Konsequenz und zwingt den Bonus-Preller zu einer Reaktion. Im Übrigen kann ich nicht nach-vollziehen, dass man bei Beauftragung eines Rechtsanwalts noch selbst agiert und parallel (hoffentlich mit dem Anwalt abgestimmt) die Schlichtungsstelle und Verbraucherzentrale bemüht (viele Köche verderben den Brei!). 

@Bodensatz bringt dann unpassender Weise auch noch eine außerordentliche Vertragskündigung durch den Versorger ins Spiel. Ja, Entscheidungen sind dann zu treffen und diese haben es nun mal an sich, dass man sie nicht rückgängig machen kann. Wobei zu 2. überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wieso man in diesem Fall nicht mehr auf einen berechtigten Bonusanspruch "bestehen" kann.

Fazit:  Bitte "Themen-Disziplin" wahren ! 
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 16:52:20 von DieAdmin »
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Offline scooter44

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #50 am: 13. Juni 2014, 15:57:40 »
Zitat
beklagt (zum x-ten mal und jetzt auch in diesem Thread) das Ausbleiben der Stellungnahme durch Immergrün zu einer "fehlerhaften" Jahresrechnung

Gut, okay.

Zitat
Im Übrigen kann ich nicht nach-vollziehen, dass man bei Beauftragung eines Rechtsanwalts noch selbst agiert und parallel (hoffentlich mit dem Anwalt abgestimmt) die Schlichtungsstelle und Verbraucherzentrale bemüht

Das ist mit dem RA abgestimmt. Und was soll man noch alles unternehmen, wenn Immergrün und Konsorten selbst Schreiben eines Rechtsanwalts ohne jegliche Stellungnahme übergeht?


Meine Konsequenz: Jegliche Zahlungen eingestellt!

Offline khh

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #51 am: 13. Juni 2014, 16:06:39 »
Hallo scooter44,

dann ist es ja OK und ich nehme ALLES zurück ;) !

Gruß, khh
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