Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechtsanwalt einschalten.  (Gelesen 27393 mal)

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Offline Bodensatz

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #15 am: 30. April 2014, 15:28:23 »
Ich bin nicht sicher, ob es hilfreich ist, aber ich gebe meinen Senf einfach mal dazu.

Nachdem mir almado suspekt geworden war, weil ich von nicht gezahlten Boni gehört hatte, habe ich meine Einzugsermächtigung zurückgezogen und selbst überwiesen. Außerdem habe ich kurz darauf  zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt.

Die haben dann eine 12. Abschlagsrate angemahnt, die denen aber nicht zustand. Das hatte ich denen per mail und Telefon mitgeteilt. Es kam trotzdem noch eine Mahnung, dann aber nicht mehr.

Wenn man das so macht, muss man sich wohl darauf einstellen, dass man mit Mahnungen genervt wird. Ich würde es aber auf jeden Fall wieder machen, denn die Alternative, dass ich nachher dem Geld hinterher renne, wäre mir zu umständlich und zu teuer. Da hilft es auch nix, dass man widerrechtlich eingezogenes Geld wieder zurück buchen lassen kann. Um dabei auf der sicheren Seite zu sein, müsste man das jedes Mal per Einschreiben ankündigen.


Offline khh

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #16 am: 30. April 2014, 17:40:37 »
@Bodensatz,

nichts für ungut, aber Ihr "Senf" ist tatsächlich wenig hilfreich ;) :

1. ist nicht ersichtlich, was Ihre Anmerkungen mit dem Thema dieses Threads zu tun haben;
2. wurde das Thema 11 oder 12 Abschläge in einem anderen almado-Thread ausführlich abgehandelt;
3. ist Ihre Aussage "... dass man widerrechtlich eingezogenes Geld wieder zurück buchen lassen kann", so nicht ganz korrekt bzw. zu undifferenziert und daher eher irreführend (das Thema autorisierte/unautorisierte Lastschriftabbuchungen wurde ebenfalls im Forum behandelt; zudem hat jeder Kontoinhaber vor rd. 2 Jahren von seiner Bank/Sparkasse im Hinblick auf das SEPA-Lastschriftverfahren geänderte 'Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr' erhalten und kann dort die Rückgabemöglichkeiten von Lastschriften selbst nachlesen!).

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 30. April 2014, 17:48:20 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Bodensatz

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #17 am: 30. April 2014, 23:49:13 »
zu 1.
Traktor hatte in Erwägung gezogen die Einzugsermächtigung zu widerrufen und selbst zu überweisen.
Dazu wollte ich meine Meinung und Erfahrung beisteuern.

zu 2.
sehr viel von dem, was in einem Forum geschrieben wird, wird mehrfach geschrieben. Einem Hilfesuchenden hilft es aber enorm, wenn er sich die notwendigen Informationen nicht mühsam zusammensuchen muss, sondern noch mal extra für seinen Fall aufbereitet bekommt.
Ich habe schon in vielen Foren gelesen, aber besonders dieses hier enthält sehr viele unübersichtliche Threads,. Es sind viele nützliche Infos enthalten, aber man müsste sie sich zwischen sehr vielen, langen und unnötigen "Ich habe Recht"-Beiträgen herausfischen

zu 3.
So ziemlich alles, was hier im Forum steht, kann man irgendwo anders nachlesen. Das ist für mich kein guter Grund, einen für den Themenersteller interessanten Aspekt nicht zu erwähnen und die eigene Einschätzung der Vor- und Nachteile abzugeben.
Bei den Bedingungen zum Lastschriftverfahren lag ich aber wohl tatsächlich falsch und hatte mehr Rechte des Verbrauchers vorausgesetzt, als er sie tatsächlich zu haben scheint. Dazu werde ich mich mal einlesen.
Da der Verbraucher schlechter gestellt ist als angenommen, würde ich selbstverständlich noch eher die Einzugsermächtigung widerrufen.


Offline berghaus

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Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #18 am: 01. Mai 2014, 11:25:26 »
Und viele Threads müssten auch nicht so lang werden, wenn die Beiträge weniger geübter Forumsteilnehmer nicht  so agressiv kommentiert würden, wie z.B. der von Bodensatz in der Antwort #16.

berghaus 01.05.14


Dieser Beitrag hier hat mit dem Thread-Thema überhaupt nicht s zu tun, sondern dient nur der Wiederaufnahme von Streits. Wir sollten das alle unterlassen, es macht überhaupt keinen Sinn, hier die nächste verbale Auseinandersetzung loszutreten.

LG, Höppedier

« Letzte Änderung: 01. Mai 2014, 16:03:04 von Höppedier »

Offline Traktor

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #19 am: 01. Mai 2014, 12:24:27 »
Hallo Zusammen,

lasst uns bitte den Ball flach halten, wie arbeiten alle an dem selben Ziel-  8)

LG Traktor

Offline Reingefallen

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #20 am: 01. Mai 2014, 19:54:22 »
Hallo,

meine Geschichte ist ähnlich wie von TRAKTOR.

Auch ich habe bei immergrün seit 01.02.2013 den Tarif Ökosiegel mit Volumenpaket und 25% Neukundenbonus. Um die Jahresrechnung zu erhalten hab ich am 01.02.2014 den aktuellen Zählerstand online übermittelt.

Will es kurz machen.

Erst nach schriftlicher Mahnung per Einschreibebrief erhielt ich eine Abrechnung. Natürlich völlig falsch berechnet. 11 Monate zugrunde gelegt um den Bonus nicht gewähren zu müssen, aber mit dem Verbrauch den ich in 12 Monaten hatte. Volumen dadurch nach deren Berechnung überschritten und anstatt Guthaben, sollte ich noch kräftig nachzahlen. Weiter wurde meine Vorauszahlung auch um über 40% erhöht und im geltenden Tarif tauchte bei mir auf einmal eine monatliche Grundgebühr auf, die ich vorher nicht hatte. Genau wie bei Traktor

Also wieder Einschreibebrief verschickt  mit der Aufforderung die korrekten Werte zu nehmen und das komplette erste Belieferungsjahr zu berechnen um den Bonus erhalten zu können. Weiter sollten die mir erklären wie es zu dieser Tarifänderung gekommen ist und habe allem widersprochen. Muss gestehen, dass ich im Brief das erste Mal das Wort Betrug benutzt und deren Glaubwürdigkeit in Frage gestellt habe.

Was soll ich sagen. Wieder kam Mail mit Abrechnung, aber von Korrektur nichts zu sehen. Alles berechnet wie vorher....

Das 3. Mahnschreiben war fällig und enthielt diesmal nicht nur die Aufforderung zur Korrektur, sondern auch den Hinweis die letzten beiden Monatsbeiträge storniert zu haben, das Sepamandat zu entziehen und die Erklärung, dass ich nicht gewillt bin die Geschäftsbeziehung weiter aufrecht zu erhalten, da es keine Vertrauensbasis mehr gibt.  Ich habe immergrün aufgefordert eine Kündigung zum 31.05.2014 zu akzeptieren und gleichzeitig mit Anwalt gedroht.

Heute erhielt ich wieder eine Mail in der die Kündigung nicht angenommen wird, da ich von meinem Sonderkündigungsrecht vor dem 01.03.2014 Gebrauch hätte machen müssen. Warum ich überhaupt ein solches Kündigungsrecht hatte, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis.

Nun überlege ich......erst Schlichtungsstelle, oder doch gleich Rechtsanwalt?? Rechtsschutz habe ich!!!

Offline khh

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #21 am: 01. Mai 2014, 21:01:34 »
... im geltenden Tarif tauchte bei mir auf einmal eine monatliche Grundgebühr auf, die ich vorher nicht hatte. ...

Das 3. Mahnschreiben war fällig und enthielt diesmal nicht nur die Aufforderung zur Korrektur, sondern auch ... die Erklärung, dass ich nicht gewillt bin die Geschäftsbeziehung weiter aufrecht zu erhalten, da es keine Vertrauensbasis mehr gibt.  Ich habe immergrün aufgefordert eine Kündigung zum 31.05.2014 zu akzeptieren ...
Heute erhielt ich wieder eine Mail in der die Kündigung nicht angenommen wird, da ich von meinem Sonderkündigungsrecht vor dem 01.03.2014 Gebrauch hätte machen müssen. Warum ich überhaupt ein solches Kündigungsrecht hatte, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis. ...

@Reingefallen,

zu "Grundgebühr" bzw. "Sonderkündigungsrecht" mal die Funktion "Suche" des Forums verwenden und "Almado Grundgebühr" und/oder "Almado Sonderkündigungsrecht" eingeben, dann finden Sie Antworten.

Mich würde zudem interessieren, auf welche Vertrags- und/oder Rechtsgrundlage Sie Ihr Verlangen einer Beendigung der Geschäftsbeziehung zum 31.05.2014 stützen wollen ?

Gruß, khh

« Letzte Änderung: 01. Mai 2014, 22:18:52 von khh »
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Offline Traktor

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #22 am: 01. Mai 2014, 22:37:03 »
@Hallo Reingefallen,

Ich denke, das zuerst Versucht werden sollte, was Ihnen klar zusteht zu erreichen. Eine korrekte Abrechnung.
Das können Sie zuerst über die Schlichtungsstelle versuchen, dort reichen Sie Ihr Problem mit den Daten ein.
Wenn Sie angenommen werden, was 1-2Tage dauern kann, wird die Schlichtungsstelle Almado anschreiben, was Almado schon Geld kostet,
Ihnen nichts. Danach wird sich Almado nach ein paar Tagen bei Ihnen melden, das diese den Vorgang prüfen werden, mit weiterem blabla in der Mail
und Drohgebärden. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, das nach 1-2 Wochen eine Korrekte Abrechnung kommt, aber weiterhin mit einer
erhöhten Abschlag. Aber damit haben Sie schon mal den Bonus schriftlich.

Bei der Erhöhung ist es so, wenn Sie jetzt erst von einer Erhöhung erfahren, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht ausgehen.
Da sich Almado in seinem Mails auf nix genaues Bezieht, wie Ihre Mail vom oder Ihr Einschreiben oder unser Vertag vom... , ist es oft absolut unklar
was die eigentlich sagen wollen, oder wann sie den Kunden diese Grundgebühr wie mitgeteilt haben, um diese Grundgebühr jetzt geltend zu machen.

Also maximale Intransparenz, somit könnten Sie Ihre eigene Rechnung aufmachen und denen klar sagen, was Sie in Zukunft an Abschlägen zahlen, aufgrund des Ihnen vorliegenden Vertrages.

Gründe warum dieser Grundpreis unwirksam sein kann hat @bolli freundlicher Weise detailliert weiter oben erklärt.

LG Traktor


Offline khh

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #23 am: 02. Mai 2014, 01:52:08 »
Bei der Erhöhung ist es so, wenn Sie jetzt erst von einer Erhöhung erfahren, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht ausgehen.

Da sich Almado in seinem Mails auf nix genaues Bezieht, wie Ihre Mail vom oder Ihr Einschreiben oder unser Vertag vom... , ist es oft absolut unklar was die eigentlich sagen wollen, oder wann sie den Kunden diese Grundgebühr wie mitgeteilt haben, um diese Grundgebühr jetzt geltend zu machen.
Also maximale Intransparenz, somit könnten Sie Ihre eigene Rechnung aufmachen und denen klar sagen, was Sie in Zukunft an Abschlägen zahlen, aufgrund des Ihnen vorliegenden Vertrages.
Gründe warum dieser Grundpreis unwirksam sein kann hat @bolli freundlicher Weise detailliert weiter oben erklärt.

Es ist eher NICHT von einem Sonderkündigungsrecht auszugehen, da es sich bei der kürzlich mitgeteilten Erhöhung des Abschlagsbetrages nicht um eine Preiserhöhungsmitteilung gem. § 41 Abs. 3 EnWG handelt. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hätte nach der (vermutlich in einer mehrseitigen Email versteckten) Mitteilung der Grundpreiseinführung zum Ablauf des 28.02.2014 erfolgen und spätestens zu diesem Termin bei immergrün/365 AG eingehen müssen!

Für die Geltendmachung einer ordnungsgemäßen Abrechnung für das 1. Lieferjahr  - Zeitraum 01.02.2013 bis 31.01.2014 -  einschließlich Bonus-Gutschrift würde ich auch (zunächst) den Weg über die www.schlichtungsstelle-energie.de gehen (allein schon aus dem Grund, dass von immergrün die Fallpauschale zu zahlen ist und sich damit die praktizierten Machenschaften nicht rechnen).   

Außerdem würde ich der Grundpreiseinführung ab 01.03.2014 (und eventuellen anderen erfolgten bzw. vorgesehenen Preiserhöhungen) schriftlich per Einwurf-Einschreiben widersprechen und dazu bestreiten, dass die bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel ein wirksames Preisanpassungsrecht beinhaltet [vgl. § 307 BGB und diesbzgl. Rechtsprechung des BGH]. Sofern zutreffend, würde ich zusätzlich "hilfsweise" die Wirksamkeit der Grundpreiseinführung bestreiten, da diese Preiserhöhungsmitteilung in einer mehrseitigen Email-Information versteckte wurde und insofern dem gesetzlichen Transparenzgebot nicht genügt [vgl. § 41 (3) EnWG und übergeordnete Binnenmarktrichtlinie der EU]. Auf Basis des ursprünglichen Paketpreises würde ich für die Monate ab Februar 2014 jeweils 1/11 des Jahresbetrages als mtl. Abschlag (Febr. bis Dez. 2014) an immergrün überweisen.

Wenn man mutig ist (und möglichst mit einer RS-Vers. im Rücken), könnte man immergrün/365 AGB außerdem mitteilen, dass man die genannten Abschlagszahlungen in Höhe des längst fälligen Guthabens aus dem 1. Lieferjahr bis zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung zurückbehalten wird.

Gruß, khh   

 
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Offline bolli

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #24 am: 02. Mai 2014, 08:24:46 »
Es ist eher NICHT von einem Sonderkündigungsrecht auszugehen, da es sich bei der kürzlich mitgeteilten Erhöhung des Abschlagsbetrages nicht um eine Preiserhöhungsmitteilung gem. § 41 Abs. 3 EnWG handelt. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hätte nach der (vermutlich in einer mehrseitigen Email versteckten) Mitteilung der Grundpreiseinführung zum Ablauf des 28.02.2014 erfolgen und spätestens zu diesem Termin bei immergrün/365 AG eingehen müssen!
Der Jurist würde an dieser Stelle einwenden: Es kommt darauf an... . Tatsächlich ist die Abschlagserhöhung selbst wohl keine Preiserhöhungsmitteilung, aber falls man seinerzeit KEINE mehrseitige email mit besagtem Inhalt bekommen hat, ist dieses die erste Information, dass etwas wohl nicht mehr stimmt. Es wäre also, sofern die Verbrauchswerte des ersten Vertragsjahres nicht als Begründung für den höheren Abschlag dienen, der Versorger nach dem Grund der höheren Abschläge zu fragen. Schließlich ist der Versorger gem. § 41 Abs. 2 Satz 2 bei der Abschlagsfestlegung an gewisse Spielregeln gebunden. Für die Beantwortung würde ich eine Frist von 14 Tagen mit der gleichzeitigen Ankündigung des Entzugs der Einzugsermächtigung setzen. Im Falle der Nichtbeantwortung würde ich dieses umsetzen und den bisherigen Abschlag manuell bezahlen.

Sollte der Versorger seinen höheren Abschlag mit einem höheren Preis (Grundgebühr) begründen, würde ich das Preisanpassungsrecht aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklausel in den AGB bestreiten und ebenfalls die Einzugsermächtigung kündigen und nur noch manuell den bisherigen Betrag bezahlen bzw. bei einem Minderverbrauch im letzten Verbrauchsjahr eine eigene Rechnung aufmachen.
Inwiefern sich der laufende Vertrag dann wegen einer Preiserhöhung (von der ich ggf. erst durch die Mitteilung des Versorgers erfahren habe) sonderkündigen lässt, kann ich derzeit nicht beurteilen, das es diesbezüglich noch keine endgültigen Entscheidungen gibt. Aber das kann bei einem verbleiben bei den alten Preisen ja auch erstmal dahinstehen. Und gelegentlich kündigt bei diesem verhalten auch anschließend der Versorger.  ;)

Offline findus14472

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #25 am: 02. Mai 2014, 11:32:44 »
In den Foren  wird immer wieder der gut gemeinte Ratschlag gegegeben die Einzugsermächtigung zu kündigen. Ist diese Empfehlung wirklich so gut?
Als TelDaFax-Geschädigter wurde mir dies seinerzeit zum Verhängnis, da ich die zuviel vorausbezahlten Beträge nicht mehr zurückbuchen konnte. Gegen immergrün und sein Inkasso kämpfe ich nun schon seit Wochen, weil ich mich weigere von der erteilten Einzugsermächtigung abzurücken und zu überweisen. Wenn zuviel überwiesene Beträge erst einmal bezahlt sind hat man schlechte Karten die Euros zurückzubekommen. (Z.B. bei Insolvenz).
Gruß findus

Offline JTreinfall

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #26 am: 02. Mai 2014, 12:47:17 »
Bezüglich meiner Einzugsermächtigung lief es etwa anders. Diese wurde mir “gekündigt“.
Bei Extraenergie hatte ich seit Januar/März ein Bonusguthaben, welches natürlich anders von Extraenergie dargestellt (Mondschein-Zählerstand) wird. Obwohl ein tatsächlicher Zählerstand vorlag.
Nach Einspruch, Androhung der Rückbuch, kam die SEPA-Geschichte (März 14). Da ich hierauf widersprochen (da es eine entsprechende Information gab) habe, erfolgte der Entzug von Extraenergie. Den Betrag für Mai habe ich gekürzt um die verbliebene Restschuld und den Betrag aus April habe ich komplett zurück gebucht. Damit wäre der Bonus getilgt.
Jetzt warte ich. Es wird mit Sicherheit ein Schreiben vom eigenen Inkasso-Büro kommen.
Es wird mir schwer fallen dies anzunehmen. Aber....
... ich habe hier Hilfe erfahren um damit umzugehen.
Ignorieren und zurücklehnen. Denn ich bin im Recht und die anderen müssen beweisen (Klagen). Dann sollen sie mal...

PS. Auszug der SEPA Information von Extraenergie (kann natürlich auch von Almado sein):

"Wir behalten uns vor, Ihnen eine Information über Betrag und Fälligkeit bis zu einem Tag vor einem Lastschrifteinzug zukommen zu lassen. Auf den Zugang Ihres Einverständnisses hierzu verzichten wir."
Denn man wollte mir den zweifachen Monats-Abschlag (logischerweise unberechtigt) abbuchen!

Die Mail kann natürlich auch ein Tag später rückwirkend in einem Mail-Ordner auftauchen. Das ist die Masche von Almado. Also immer schön nach dem Mail-Header schauen. Da steht das Vorsendedatum drin.

Offline khh

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #27 am: 02. Mai 2014, 13:18:11 »
... falls man seinerzeit KEINE mehrseitige email mit besagtem Inhalt bekommen hat, ... wäre also, sofern die Verbrauchswerte des ersten Vertragsjahres nicht als Begründung für den höheren Abschlag dienen, der Versorger nach dem Grund der höheren Abschläge zu fragen. ... Für die Beantwortung würde ich eine Frist von 14 Tagen ... setzen. Im Falle der Nichtbeantwortung würde ich ... den bisherigen Abschlag manuell bezahlen.

Sollte der Versorger seinen höheren Abschlag mit einem höheren Preis (Grundgebühr) begründen, würde ich das Preisanpassungsrecht aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklausel in den AGB bestreiten und ebenfalls die Einzugsermächtigung kündigen und nur noch manuell den bisherigen Betrag bezahlen ...

Hat @Reingefallen die mehrseitige Email mit besagtem Inhalt in 2013 tatsächlich und beweisbar nicht bekommen? Wird immergrün/365 AG nach aller Erfahrung auf die Nachfrage mit 14-tägiger Fristsetzung überhaupt antworten?

Mir ist eine solche Vorgehensweise zu umständlich und zu wenig zielgerichtet. Zudem würde man mit dieser Nachfrage der scheibchenweise Hinhalte- und Verzögerungstaktik von immergrün/365 AG genau in die Karten spielen!

Ich würde  - wie in meiner Antwort #23 aufgezeigt -  schon jetzt der/den Preiserhöhung/en widersprechen und ein wirksames Preisanpassungsrecht bestreiten, die Abschlagszahlungen kürzen sowie die gekürzten Abschläge bis zur Höhe des überfälligen Guthabens zurückbehalten.

Gruß, khh
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Offline khh

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #28 am: 02. Mai 2014, 13:30:30 »
In den Foren  wird immer wieder der gut gemeinte Ratschlag gegegeben die Einzugsermächtigung zu kündigen. Ist diese Empfehlung wirklich so gut? ...

@findus14472,

wenn man (um Überzahlungen von vornherein zu vermeiden!) die verlangen Abschläge nicht bezahlen/kürzen will, dann bleibt nur der Widerruf der Einzugsermächtigung/des SEPA-Mandats.

Ansonsten stimme ich Ihnen zu, dass die Lastschrift-Zahlung gegenüber der Selbstüberweisung durchaus vorteilhaft für Zahlungspflichtige ist.

Gruß, khh
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Offline Reingefallen

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Re: Rechtsanwalt einschalten.
« Antwort #29 am: 04. Mai 2014, 11:54:13 »
Hallo,

hab mal die Mail von immergrün unter die Lupe genommen. und in einer vom Dezember 2013 erhaltenen Nachricht diesen Abschnitt gefunden.

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In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.

Der von mir in blau gehaltene Abschnitt ist ja dann wohl die angekündigte Preiserhöhung in Form einer Grundgebühr.
Es wird hier darauf hingewiesen, dass DER GRUNDBETRAG auf Summe x fixiert wird. Ich frage mich jetzt, ob ich davon ausgehen musste, dass sich dies auch auf meinen Vertrag bezieht, obwohl der laufende Vertrag ja keine Grundgebühr enthält. Auch ist dies doch überhaupt keine normierte und transparente Mitteilung einer Preisanpassung, sondern aus meiner Sicht eine allgemeine Verbraucherinformation!?!?

Auch wurde mir ja nicht mitgeteilt, wie genau sich durch die Änderung der gesetzlichen Umlagen mein neuer Preis pro kWh zusammensetzt. Dies habe ich erst jetzt mit der Rechnung mitgeteilt bekommen.
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 16:16:33 von DieAdmin »

 

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