Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Rechtsanwalt einschalten.
findus14472:
In den Foren wird immer wieder der gut gemeinte Ratschlag gegegeben die Einzugsermächtigung zu kündigen. Ist diese Empfehlung wirklich so gut?
Als TelDaFax-Geschädigter wurde mir dies seinerzeit zum Verhängnis, da ich die zuviel vorausbezahlten Beträge nicht mehr zurückbuchen konnte. Gegen immergrün und sein Inkasso kämpfe ich nun schon seit Wochen, weil ich mich weigere von der erteilten Einzugsermächtigung abzurücken und zu überweisen. Wenn zuviel überwiesene Beträge erst einmal bezahlt sind hat man schlechte Karten die Euros zurückzubekommen. (Z.B. bei Insolvenz).
Gruß findus
JTreinfall:
Bezüglich meiner Einzugsermächtigung lief es etwa anders. Diese wurde mir “gekündigt“.
Bei Extraenergie hatte ich seit Januar/März ein Bonusguthaben, welches natürlich anders von Extraenergie dargestellt (Mondschein-Zählerstand) wird. Obwohl ein tatsächlicher Zählerstand vorlag.
Nach Einspruch, Androhung der Rückbuch, kam die SEPA-Geschichte (März 14). Da ich hierauf widersprochen (da es eine entsprechende Information gab) habe, erfolgte der Entzug von Extraenergie. Den Betrag für Mai habe ich gekürzt um die verbliebene Restschuld und den Betrag aus April habe ich komplett zurück gebucht. Damit wäre der Bonus getilgt.
Jetzt warte ich. Es wird mit Sicherheit ein Schreiben vom eigenen Inkasso-Büro kommen.
Es wird mir schwer fallen dies anzunehmen. Aber....
... ich habe hier Hilfe erfahren um damit umzugehen.
Ignorieren und zurücklehnen. Denn ich bin im Recht und die anderen müssen beweisen (Klagen). Dann sollen sie mal...
PS. Auszug der SEPA Information von Extraenergie (kann natürlich auch von Almado sein):
"Wir behalten uns vor, Ihnen eine Information über Betrag und Fälligkeit bis zu einem Tag vor einem Lastschrifteinzug zukommen zu lassen. Auf den Zugang Ihres Einverständnisses hierzu verzichten wir."
Denn man wollte mir den zweifachen Monats-Abschlag (logischerweise unberechtigt) abbuchen!
Die Mail kann natürlich auch ein Tag später rückwirkend in einem Mail-Ordner auftauchen. Das ist die Masche von Almado. Also immer schön nach dem Mail-Header schauen. Da steht das Vorsendedatum drin.
khh:
--- Zitat von: bolli am 02. Mai 2014, 08:24:46 ---... falls man seinerzeit KEINE mehrseitige email mit besagtem Inhalt bekommen hat, ... wäre also, sofern die Verbrauchswerte des ersten Vertragsjahres nicht als Begründung für den höheren Abschlag dienen, der Versorger nach dem Grund der höheren Abschläge zu fragen. ... Für die Beantwortung würde ich eine Frist von 14 Tagen ... setzen. Im Falle der Nichtbeantwortung würde ich ... den bisherigen Abschlag manuell bezahlen.
Sollte der Versorger seinen höheren Abschlag mit einem höheren Preis (Grundgebühr) begründen, würde ich das Preisanpassungsrecht aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklausel in den AGB bestreiten und ebenfalls die Einzugsermächtigung kündigen und nur noch manuell den bisherigen Betrag bezahlen ...
--- Ende Zitat ---
Hat @Reingefallen die mehrseitige Email mit besagtem Inhalt in 2013 tatsächlich und beweisbar nicht bekommen? Wird immergrün/365 AG nach aller Erfahrung auf die Nachfrage mit 14-tägiger Fristsetzung überhaupt antworten?
Mir ist eine solche Vorgehensweise zu umständlich und zu wenig zielgerichtet. Zudem würde man mit dieser Nachfrage der scheibchenweise Hinhalte- und Verzögerungstaktik von immergrün/365 AG genau in die Karten spielen!
Ich würde - wie in meiner Antwort #23 aufgezeigt - schon jetzt der/den Preiserhöhung/en widersprechen und ein wirksames Preisanpassungsrecht bestreiten, die Abschlagszahlungen kürzen sowie die gekürzten Abschläge bis zur Höhe des überfälligen Guthabens zurückbehalten.
Gruß, khh
khh:
--- Zitat von: findus14472 am 02. Mai 2014, 11:32:44 ---In den Foren wird immer wieder der gut gemeinte Ratschlag gegegeben die Einzugsermächtigung zu kündigen. Ist diese Empfehlung wirklich so gut? ...
--- Ende Zitat ---
@findus14472,
wenn man (um Überzahlungen von vornherein zu vermeiden!) die verlangen Abschläge nicht bezahlen/kürzen will, dann bleibt nur der Widerruf der Einzugsermächtigung/des SEPA-Mandats.
Ansonsten stimme ich Ihnen zu, dass die Lastschrift-Zahlung gegenüber der Selbstüberweisung durchaus vorteilhaft für Zahlungspflichtige ist.
Gruß, khh
Reingefallen:
Hallo,
hab mal die Mail von immergrün unter die Lupe genommen. und in einer vom Dezember 2013 erhaltenen Nachricht diesen Abschnitt gefunden.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.03.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Der von mir in blau gehaltene Abschnitt ist ja dann wohl die angekündigte Preiserhöhung in Form einer Grundgebühr.
Es wird hier darauf hingewiesen, dass DER GRUNDBETRAG auf Summe x fixiert wird. Ich frage mich jetzt, ob ich davon ausgehen musste, dass sich dies auch auf meinen Vertrag bezieht, obwohl der laufende Vertrag ja keine Grundgebühr enthält. Auch ist dies doch überhaupt keine normierte und transparente Mitteilung einer Preisanpassung, sondern aus meiner Sicht eine allgemeine Verbraucherinformation!?!?
Auch wurde mir ja nicht mitgeteilt, wie genau sich durch die Änderung der gesetzlichen Umlagen mein neuer Preis pro kWh zusammensetzt. Dies habe ich erst jetzt mit der Rechnung mitgeteilt bekommen.
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