Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Rechtsanwalt einschalten.
Reingefallen:
Hallo,
meine Geschichte ist ähnlich wie von TRAKTOR.
Auch ich habe bei immergrün seit 01.02.2013 den Tarif Ökosiegel mit Volumenpaket und 25% Neukundenbonus. Um die Jahresrechnung zu erhalten hab ich am 01.02.2014 den aktuellen Zählerstand online übermittelt.
Will es kurz machen.
Erst nach schriftlicher Mahnung per Einschreibebrief erhielt ich eine Abrechnung. Natürlich völlig falsch berechnet. 11 Monate zugrunde gelegt um den Bonus nicht gewähren zu müssen, aber mit dem Verbrauch den ich in 12 Monaten hatte. Volumen dadurch nach deren Berechnung überschritten und anstatt Guthaben, sollte ich noch kräftig nachzahlen. Weiter wurde meine Vorauszahlung auch um über 40% erhöht und im geltenden Tarif tauchte bei mir auf einmal eine monatliche Grundgebühr auf, die ich vorher nicht hatte. Genau wie bei Traktor
Also wieder Einschreibebrief verschickt mit der Aufforderung die korrekten Werte zu nehmen und das komplette erste Belieferungsjahr zu berechnen um den Bonus erhalten zu können. Weiter sollten die mir erklären wie es zu dieser Tarifänderung gekommen ist und habe allem widersprochen. Muss gestehen, dass ich im Brief das erste Mal das Wort Betrug benutzt und deren Glaubwürdigkeit in Frage gestellt habe.
Was soll ich sagen. Wieder kam Mail mit Abrechnung, aber von Korrektur nichts zu sehen. Alles berechnet wie vorher....
Das 3. Mahnschreiben war fällig und enthielt diesmal nicht nur die Aufforderung zur Korrektur, sondern auch den Hinweis die letzten beiden Monatsbeiträge storniert zu haben, das Sepamandat zu entziehen und die Erklärung, dass ich nicht gewillt bin die Geschäftsbeziehung weiter aufrecht zu erhalten, da es keine Vertrauensbasis mehr gibt. Ich habe immergrün aufgefordert eine Kündigung zum 31.05.2014 zu akzeptieren und gleichzeitig mit Anwalt gedroht.
Heute erhielt ich wieder eine Mail in der die Kündigung nicht angenommen wird, da ich von meinem Sonderkündigungsrecht vor dem 01.03.2014 Gebrauch hätte machen müssen. Warum ich überhaupt ein solches Kündigungsrecht hatte, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis.
Nun überlege ich......erst Schlichtungsstelle, oder doch gleich Rechtsanwalt?? Rechtsschutz habe ich!!!
khh:
--- Zitat von: Reingefallen am 01. Mai 2014, 19:54:22 ---... im geltenden Tarif tauchte bei mir auf einmal eine monatliche Grundgebühr auf, die ich vorher nicht hatte. ...
Das 3. Mahnschreiben war fällig und enthielt diesmal nicht nur die Aufforderung zur Korrektur, sondern auch ... die Erklärung, dass ich nicht gewillt bin die Geschäftsbeziehung weiter aufrecht zu erhalten, da es keine Vertrauensbasis mehr gibt. Ich habe immergrün aufgefordert eine Kündigung zum 31.05.2014 zu akzeptieren ...
Heute erhielt ich wieder eine Mail in der die Kündigung nicht angenommen wird, da ich von meinem Sonderkündigungsrecht vor dem 01.03.2014 Gebrauch hätte machen müssen. Warum ich überhaupt ein solches Kündigungsrecht hatte, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis. ...
--- Ende Zitat ---
@Reingefallen,
zu "Grundgebühr" bzw. "Sonderkündigungsrecht" mal die Funktion "Suche" des Forums verwenden und "Almado Grundgebühr" und/oder "Almado Sonderkündigungsrecht" eingeben, dann finden Sie Antworten.
Mich würde zudem interessieren, auf welche Vertrags- und/oder Rechtsgrundlage Sie Ihr Verlangen einer Beendigung der Geschäftsbeziehung zum 31.05.2014 stützen wollen ?
Gruß, khh
Traktor:
@Hallo Reingefallen,
Ich denke, das zuerst Versucht werden sollte, was Ihnen klar zusteht zu erreichen. Eine korrekte Abrechnung.
Das können Sie zuerst über die Schlichtungsstelle versuchen, dort reichen Sie Ihr Problem mit den Daten ein.
Wenn Sie angenommen werden, was 1-2Tage dauern kann, wird die Schlichtungsstelle Almado anschreiben, was Almado schon Geld kostet,
Ihnen nichts. Danach wird sich Almado nach ein paar Tagen bei Ihnen melden, das diese den Vorgang prüfen werden, mit weiterem blabla in der Mail
und Drohgebärden. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, das nach 1-2 Wochen eine Korrekte Abrechnung kommt, aber weiterhin mit einer
erhöhten Abschlag. Aber damit haben Sie schon mal den Bonus schriftlich.
Bei der Erhöhung ist es so, wenn Sie jetzt erst von einer Erhöhung erfahren, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht ausgehen.
Da sich Almado in seinem Mails auf nix genaues Bezieht, wie Ihre Mail vom oder Ihr Einschreiben oder unser Vertag vom... , ist es oft absolut unklar
was die eigentlich sagen wollen, oder wann sie den Kunden diese Grundgebühr wie mitgeteilt haben, um diese Grundgebühr jetzt geltend zu machen.
Also maximale Intransparenz, somit könnten Sie Ihre eigene Rechnung aufmachen und denen klar sagen, was Sie in Zukunft an Abschlägen zahlen, aufgrund des Ihnen vorliegenden Vertrages.
Gründe warum dieser Grundpreis unwirksam sein kann hat @bolli freundlicher Weise detailliert weiter oben erklärt.
LG Traktor
khh:
--- Zitat von: Traktor am 01. Mai 2014, 22:37:03 ---Bei der Erhöhung ist es so, wenn Sie jetzt erst von einer Erhöhung erfahren, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht ausgehen.
Da sich Almado in seinem Mails auf nix genaues Bezieht, wie Ihre Mail vom oder Ihr Einschreiben oder unser Vertag vom... , ist es oft absolut unklar was die eigentlich sagen wollen, oder wann sie den Kunden diese Grundgebühr wie mitgeteilt haben, um diese Grundgebühr jetzt geltend zu machen.
Also maximale Intransparenz, somit könnten Sie Ihre eigene Rechnung aufmachen und denen klar sagen, was Sie in Zukunft an Abschlägen zahlen, aufgrund des Ihnen vorliegenden Vertrages.
Gründe warum dieser Grundpreis unwirksam sein kann hat @bolli freundlicher Weise detailliert weiter oben erklärt.
--- Ende Zitat ---
Es ist eher NICHT von einem Sonderkündigungsrecht auszugehen, da es sich bei der kürzlich mitgeteilten Erhöhung des Abschlagsbetrages nicht um eine Preiserhöhungsmitteilung gem. § 41 Abs. 3 EnWG handelt. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hätte nach der (vermutlich in einer mehrseitigen Email versteckten) Mitteilung der Grundpreiseinführung zum Ablauf des 28.02.2014 erfolgen und spätestens zu diesem Termin bei immergrün/365 AG eingehen müssen!
Für die Geltendmachung einer ordnungsgemäßen Abrechnung für das 1. Lieferjahr - Zeitraum 01.02.2013 bis 31.01.2014 - einschließlich Bonus-Gutschrift würde ich auch (zunächst) den Weg über die www.schlichtungsstelle-energie.de gehen (allein schon aus dem Grund, dass von immergrün die Fallpauschale zu zahlen ist und sich damit die praktizierten Machenschaften nicht rechnen).
Außerdem würde ich der Grundpreiseinführung ab 01.03.2014 (und eventuellen anderen erfolgten bzw. vorgesehenen Preiserhöhungen) schriftlich per Einwurf-Einschreiben widersprechen und dazu bestreiten, dass die bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel ein wirksames Preisanpassungsrecht beinhaltet [vgl. § 307 BGB und diesbzgl. Rechtsprechung des BGH]. Sofern zutreffend, würde ich zusätzlich "hilfsweise" die Wirksamkeit der Grundpreiseinführung bestreiten, da diese Preiserhöhungsmitteilung in einer mehrseitigen Email-Information versteckte wurde und insofern dem gesetzlichen Transparenzgebot nicht genügt [vgl. § 41 (3) EnWG und übergeordnete Binnenmarktrichtlinie der EU]. Auf Basis des ursprünglichen Paketpreises würde ich für die Monate ab Februar 2014 jeweils 1/11 des Jahresbetrages als mtl. Abschlag (Febr. bis Dez. 2014) an immergrün überweisen.
Wenn man mutig ist (und möglichst mit einer RS-Vers. im Rücken), könnte man immergrün/365 AGB außerdem mitteilen, dass man die genannten Abschlagszahlungen in Höhe des längst fälligen Guthabens aus dem 1. Lieferjahr bis zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung zurückbehalten wird.
Gruß, khh
bolli:
--- Zitat von: khh am 02. Mai 2014, 01:52:08 ---Es ist eher NICHT von einem Sonderkündigungsrecht auszugehen, da es sich bei der kürzlich mitgeteilten Erhöhung des Abschlagsbetrages nicht um eine Preiserhöhungsmitteilung gem. § 41 Abs. 3 EnWG handelt. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hätte nach der (vermutlich in einer mehrseitigen Email versteckten) Mitteilung der Grundpreiseinführung zum Ablauf des 28.02.2014 erfolgen und spätestens zu diesem Termin bei immergrün/365 AG eingehen müssen!
--- Ende Zitat ---
Der Jurist würde an dieser Stelle einwenden: Es kommt darauf an... . Tatsächlich ist die Abschlagserhöhung selbst wohl keine Preiserhöhungsmitteilung, aber falls man seinerzeit KEINE mehrseitige email mit besagtem Inhalt bekommen hat, ist dieses die erste Information, dass etwas wohl nicht mehr stimmt. Es wäre also, sofern die Verbrauchswerte des ersten Vertragsjahres nicht als Begründung für den höheren Abschlag dienen, der Versorger nach dem Grund der höheren Abschläge zu fragen. Schließlich ist der Versorger gem. § 41 Abs. 2 Satz 2 bei der Abschlagsfestlegung an gewisse Spielregeln gebunden. Für die Beantwortung würde ich eine Frist von 14 Tagen mit der gleichzeitigen Ankündigung des Entzugs der Einzugsermächtigung setzen. Im Falle der Nichtbeantwortung würde ich dieses umsetzen und den bisherigen Abschlag manuell bezahlen.
Sollte der Versorger seinen höheren Abschlag mit einem höheren Preis (Grundgebühr) begründen, würde ich das Preisanpassungsrecht aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklausel in den AGB bestreiten und ebenfalls die Einzugsermächtigung kündigen und nur noch manuell den bisherigen Betrag bezahlen bzw. bei einem Minderverbrauch im letzten Verbrauchsjahr eine eigene Rechnung aufmachen.
Inwiefern sich der laufende Vertrag dann wegen einer Preiserhöhung (von der ich ggf. erst durch die Mitteilung des Versorgers erfahren habe) sonderkündigen lässt, kann ich derzeit nicht beurteilen, das es diesbezüglich noch keine endgültigen Entscheidungen gibt. Aber das kann bei einem verbleiben bei den alten Preisen ja auch erstmal dahinstehen. Und gelegentlich kündigt bei diesem verhalten auch anschließend der Versorger. ;)
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