Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün Schichtungsverfahren unzulässig
lilli13:
Ich habe gerade gelesen das der Vorstand von 365ag der selbe ist wie von immergrün. Mein neuer Anbieter ist immergrün!!!
Kann mir das evtl. weiterhelfen?
Eni:
--- Zitat von: lilli13 am 28. Juni 2014, 09:46:42 ---Ich habe gerade gelesen das der Vorstand von 365ag der selbe ist wie von immergrün. Mein neuer Anbieter ist immergrün!!!
Kann mir das evtl. weiterhelfen?
--- Ende Zitat ---
Ich finde gerade keinen Smiley für "verwirrend". Vielleicht versteht es jemand anderer? :-\
Ihr alter Anbieter war doch Immergrün.
khh:
--- Zitat von: Eni am 28. Juni 2014, 11:11:43 ---
--- Zitat von: lilli13 am 28. Juni 2014, 09:46:42 ---... Mein neuer Anbieter ist immergrün!!! ...
--- Ende Zitat ---
Ich finde gerade keinen Smiley für "verwirrend". Vielleicht versteht es jemand anderer? :-\
Ihr alter Anbieter war doch Immergrün.
--- Ende Zitat ---
Entweder ist @lilli13 sehr "verwirrt", oder das Ganze ist womöglich ein Fake und jemand will uns veralbern ;D !?
Zum Firmengeflecht: immergrün-Energie GmbH, almado-Energy GmbH und MeisterStrom sind "Geschäftsfelder" der 365 AG (vormals almado AG). In den aktuellen AGBs ist jeweils die 365 AG als "nachfolgend 'Energieversorger'" bezeichnet, somit letztlich ein Laden.
Wenn man bspw. bei Verivox den Namen des Anbieters anklickt, dann öffnet sich ein Fenster "Anbieter-Informationen", wo solche Verbindungen also bereits im Vergleichsportal ersichtlich sind!
Nachtrag:
Falls @lilli13 sich bei den Angaben nicht vertan hat, dann hätte immergrün/365AG aufgrund der über ein Vergleichs-portal erteilten Kündigungsvollmacht mit sich selbst einen vorzeitigen "Aufhebungsvertrag" vereinbart ??? . Das könnte in einem Gerichtsverfahren vllt. "weiterhelfen".
khh:
--- Zitat von: Netznutzer am 07. April 2014, 19:01:07 ---Hier werden aber mächtig die Tatsachen verdreht! Der neue Lieferant hat im Auftrag des Kunden den Vertrag gekündigt!
--- Zitat von: lilli13 ---Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
--- Ende Zitat ---
365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. … 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. …
--- Ende Zitat ---
[Anmerkung khh: Kündigungsbestätigung zum 14.01.14 / nächstmöglicher Kündigungstermin lt. Vertrag 31.01.14]
Wissen wir, dass dieser Termin in der Kündigung des Neulieferanten (Grünwelt/Stromio?) an den Altlieferanten (immergrün/365AG) stand? Und wenn das dort stand, kann der Auftrag des Kunden „zum nächstmöglichen Termin“ vom Neulieferanten einfach in den ihn genehmen Termin 14.01.2014 „umgewandelt“ werden, wo doch in der UTILMD-Kündigung - Zitat „... kann ein beliebiges in der Zukunft liegendes Kündigungsdatum (auch untermonatlich) angegeben werden; die Kündigung kann sich auf einen fixen Tag oder auf den nächstmöglichen Kündigungstermin beziehen“ - siehe www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_GPKE-GeLi-Gas-Umsetzungsfragen die dort verlinkte PDF "GPKE, konsolidierte Lesefassung vom 23.12.2011" Seite 10.
Und wenn der Neulieferant (LFN) den Kundenauftrag doch wie erteilt umgesetzt und in der UTILMD-Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ angegeben hat, dann hätte der Altlieferant (LFA) doch wohl - Zitat „Lösung: Im o.g. Beispiel würde der LFA die Kündigung zum ... ... ... bestätigen“ (im „Fall“ von @lilli zum 31.01.2014) müssen - siehe obenstehender bdew-Link und die dort verlinkte PDF "GPKE/GeLi Gas-Umsetzungsfragen (GPKE/GeLi Gas Stand Juni 2014)" Seite 25 und vllt. auch gemäß BGH-Urteil IV ZR 56/98
(siehe Thread-Antwort #10) !?
Fazit: Hat nicht entweder der Neulieferant (Grünwelt/Stromio) die Kündigung „verbockt“ (= schadensersatz-pflichtig?) oder der Altlieferant (immergrün/365AG) die Kündigung vorsätzlich (zwecks Bonusverweigerung)
falsch zum Termin 14.01.2014 bestätigt ?
Didakt:
--- Zitat von: DieAdmin am 01. Juli 2014, 08:06:26 ---An die hitzigen Diskutanten,
Sollte meine gestrige PN-Schreiberei fruchtlos gewesen sein, darf ich daran erinnern, dass es auch noch den einwöchigen Forenarrest gibt.
Kehren Sie bitte zu einer sachlichen Diskussion zurück, ohne gegenseitige erneute Vorwürfe.
--- Ende Zitat ---
@ DieAdmin
Mit Ihrer totalen Löschaktion von einigen Beiträgen in diesem Thread haben Sie den Sinn und Zweck Ihrer Zensur überzogen!
Ich habe zu den Fragen in # 34 und # 35 der Userin @ lilli13 konkrete und durchaus hilfreiche Antworten gegeben. Weshalb haben Sie die nicht stehengelassen? Dafür habe ich kein Verständnis.
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