Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün Schichtungsverfahren unzulässig
lilli13:
Hallo,
ich habe leider Probleme mit Almado-immergrün und hoffe hier auf hilfreiche Lösungsvorschläge.
Ich war Kunde bei Almado-immergrün und habe einen Vertrag abgeschlossen in dem mir ein Neukundenbonus in Höhe von 25% versprochen wurde.
Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt.
Als dann die Jahresrechnung kam wurde mir natürlich der versprochene Neukundenbonus nicht gutgeschrieben. Leider habe ich erst hier begriffen das ich reingelegt worden bin :-[.
Per E-Mail bekam ich dann auf meine Nachfrage die schon befürchtete Antwort: Der Neukundenbonus wird nur bei einer zwölfmonatigen ununterbrochenen Belieferung gewährt.
Ich habe aber einen Jahresvertrag geschlossen bei dem beide Seiten nur in bestimmten Fällen, die hier nicht vorlagen, vorzeitig kündigen können. Nennt man das nicht Vertragsbruch?
Dann habe ich bei der Schlichtungsstelle Energie ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.
Heute bekam ich Post von der Schlichtungsstelle, das mein Schlichtungsantrag der ursprünglich zulässig war, nun doch unzulässig geworden ist, da immergrün gegen mich wegen des Streitgegenstandes der Beschwerde ein gerichtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen und habe ich überhaupt eine Chance?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen ;)
khh:
--- Zitat von: lilli13 am 07. April 2014, 17:35:56 ---... Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt. ...
Ich habe aber einen Jahresvertrag geschlossen bei dem beide Seiten nur in bestimmten Fällen, die hier nicht vorlagen, vorzeitig kündigen können. Nennt man das nicht Vertragsbruch? ...
Heute bekam ich Post von der Schlichtungsstelle, das mein Schlichtungsantrag der ursprünglich zulässig war, nun doch unzulässig geworden ist, da immergrün gegen mich wegen des Streitgegenstandes der Beschwerde ein gerichtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen und habe ich überhaupt eine Chance? ...
--- Ende Zitat ---
Hallo @lilli13,
ja, die vorzeitige Vertragsbeendigung durch immergrün vor dem frühestmöglichen Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung dürfte Vertragsbruch sein.
Der Sachverhalt entspricht exakt einem von der Schlichtungsstelle bereits beurteilten Fall:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/08.03.2013-1398_13-Zeitpunkt_der_Wirksamkeit_einer_Kuendigung.pdf !
Warten Sie auf den Zugang der Klageschrift, die Ihnen lt. § 271 ZPO vom zuständigen Amtsgericht unverzüglich zuzustellen ist und beauftragen Sie dann einen Anwalt. Ihre Chancen auf die Bonusgewährung und auf Schadensersatz (u. a. Ihre Anwaltskosten und für die Mehrkosten der Belieferung in den zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages) sind m.E. sehr gut.
Berichten Sie hier bitte über den Ausgang des Verfahrens. Viel Erfolg.
Gruß, khh
lilli13:
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort :D
Ich werde über den Verlauf weiter berichten.
Netznutzer:
Hier werden aber mächtig die Tatsachen verdreht! Der neue Lieferant hat im Auftrag des Kunden den Vertrag gekündigt!
--- Zitat ---Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung.
--- Ende Zitat ---
365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. Was bitte ist daran verwerflich, dem Kundenwunsch zu entsprechen? 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. Sollte sich 365 mit Ihrem neuen Lieferanten anlegen, der Ihren Kündigungswunschtermin mitteilte?
Wenn man oberflächlich Verträge kündigt, dann sollte man dazu stehen. Dass 365 Sie nun verklagt ist bei der Kostenstruktur der Schiedsstelle nicht verwunderlich.
Gruß
NN
lilli13:
--- Zitat ---365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. Was bitte ist daran verwerflich, dem Kundenwunsch zu entsprechen? 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. Sollte sich 365 mit Ihrem neuen Lieferanten anlegen, der Ihren Kündigungswunschtermin mitteilte?
--- Ende Zitat ---
Der nächstmögliche Zeitpunkt kann ja nicht vor Ablauf des Jahresvertrages sein! Das ist ja dann Vertragsbruch oder!?
Meiner Meinung nach wurde ich absichtlich eher rausgelassen um den Bonus zu sparen.
Wie ich hier im Forum schon lesen konnte ist das die übliche Masche des Energieversorgers.
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