Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün Schichtungsverfahren unzulässig
Didakt:
--- Zitat von: lilli13 am 25. Juni 2014, 15:26:00 ---...Ich bin nun aber etwas verwirrt, da es doch sehr unterschiedliche Meinungen sind :-\
Ich habe ja keine Vertragsauflösung gewollt sondern eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin, also nach einem Jahr, da es sich um einen Jahresvertrag handelte. Somit ist es meiner Meinung nach keine einvernehmlich vereinbarte Vertragsauflösung.
--- Ende Zitat ---
@ lilli13
Haben Sie Ihrem ausgewählten Nachversorger denn im Zuge Ihres Lieferauftrags mitgeteilt, dass Sie den beim Vorversorger (Almado) bestehenden Vertrag zum 31.01.2014 gekündigt und die Lieferung erst ab 01.02.2014 beginnen soll? Wohl kaum, nehme ich an. Wenn ja, hätten Sie gegen ihn einen Schadensersatzanspruch. Sie hingegen haben den Nachversorger doch wohl bevollmächtigt, die Lieferung zum nächstmöglichen Termin aufzunehmen, und das geht heute nun mal rasend schnell.
Unfair hat sich Almado verhalten. Es lag in deren billigem Ermessen, den vom Nachversorger im Zuge des GPKE-Geschäftsprozesses angetragenen (früheren) Lieferbeginn sofort anzunehmen oder mit Rücksicht auf Ihre Kündigung erst zum 01.02.2014. Der frühere Liefertermin kam Almado zupass, nun war dieses kundenfeindlich operierende Unternehmen hinsichtlich der Gewährung des Bonus nicht mehr im Obligo. So ist das nun mal in unserem Rechtsstaat! >:(
Hurraapostel:
Text gelöscht - wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeführt.
lilli13:
Hurraapostel, ich drücke dir die Daumen das du den Fall gewinnst und 365ag einen ordentlichen Dämper erhält.
Wäre schön wenn du weiter berichtest :D
Hurraapostel:
--- Zitat von: lilli13 am 26. Juni 2014, 07:23:46 ---Hurraapostel, ich drücke dir die Daumen das du den Fall gewinnst und 365ag einen ordentlichen Dämper erhält.
Wäre schön wenn du weiter berichtest :D
--- Ende Zitat ---
Das sowieso - egal, wie´s ausgeht. 8)
lilli13:
Gestern erhielt ich nun das Schreiben meiner Anwältin ans Gericht und eine Vorschussrechnung.
Der Fall ist der Erste bei dieser Anwältin. Leider hat Sie das Schreiben schon ans Gericht geschickt obwohl ich es nicht gegengelesen habe. Es enthält leider einige Fehler.
Leider musste ich über die Anwältin auf Grund meiner finanziellen Lage Prozesskostenhilfe beantragen. Das Formular habe ich schon vor Wochen ausgefüllt aber die Anwältin hat es erst jetzt mit dem Schreiben bei Gericht eingereicht. Die Vorschussrechnung soll ich in den nächsten zwei Wochen begleichen. Darf Sie das obwohl noch keine Ablehnung vom Gericht gekommen ist? Ich hoffe ihr könnt mir auch in dieser Sache etwas weiterhelfen. Ich bin vollig verzweifelt. :'(
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