Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?

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PLUS:

--- Zitat von: bolli am 02. April 2014, 13:41:41 ---Und Sie versuchen immer wieder auszuweichen. Ich habe nie behauptet, dass AGB Vorrang vor individuellen Vertragsabsprachen haben, oder wo haben Sie das von mir gelesen ?
--- Ende Zitat ---
@bolli, ich weiche nicht aus und  versuche es auch nicht. Ich erinnere mich nur an die Diskussion z.B. hier:

--- Zitat von: bolli am 06. März 2014, 08:27:01 ---Ansonsten würde ich meine Argumentation aus den klar ersichtlichen Regelungen der AGB (und zwar ohne khh's Alternative der besonderen Vereinbarung und ohne Ihre BGB-Bestimmung) sowie den Bestätigungsmails und ggf. Angeboten der Vergleichsportale vortragen. und damit wäre erstmal gut.
--- Ende Zitat ---

Stellen Sie da jetzt nicht die AGB vor die Vereinbarungen im Vertragstext? Oder wie soll man Ihren Beitrag sonst interpretieren?  Dann empfehlen Sie gleich mit, die "BGB-Bestimmung" dazu zu ignorieren. Das nur zur Klarstellung, die Diskussion bleibt sinnlos.  >:(

bolli:

--- Zitat von: PLUS am 02. April 2014, 15:07:22 ---Stellen Sie da jetzt nicht die AGB vor die Vereinbarungen im Vertragstext? Oder wie soll man Ihren Beitrag sonst interpretieren?  Dann empfehlen Sie gleich mit, die "BGB-Bestimmung" dazu zu ignorieren. Das nur zur Klarstellung, die Diskussion bleibt sinnlos.  >:(

--- Ende Zitat ---
Nein, ich stelle nur die KLARE AGB-Bestimmung vor eine MÖGLICHE Auslegung des Vertragstextes, wo es aber noch gar keine Veranlassung gibt zu vermuten, dass der Vertragspartner das auch überhaupt so sieht.  ;) Die BGB-Bestimmung hilft nur dann, wenn man die Sichtweise des Vertragspartners kennt, was aber hier zumindest nicht in der von Ihnen vertretenen Sichtweise so zu sein scheint.

userD0006:
"Sie sind offensichtlich nicht in der Lage einfache Sätze zu lesen, die ....."

Sorry, aber solche Behauptungen gehören einfach nicht in eine sachliche Diskussion, darum lassen wir dieses oder ähnliches!!! >:(

Off topic:
Wenn ICH jemandem schreibe "ich möchte nicht mehr mit Dir diskutieren", dann weil mir evtl. die Argumente ausgehen, oder weil es einfach keinen Sinn macht, etc.. Auf jeden Fall lasse ICH es dann auch tatsächlich! ;)



khh:

--- Zitat von: bolli am 02. April 2014, 15:37:15 ---... ich stelle nur die KLARE AGB-Bestimmung vor eine MÖGLICHE Auslegung des Vertragstextes, wo es aber noch gar keine Veranlassung gibt zu vermuten, dass der Vertragspartner das auch überhaupt so sieht.  ;) Die BGB-Bestimmung hilft nur dann, wenn man die Sichtweise des Vertragspartners kennt, was aber hier zumindest nicht in der von Ihnen vertretenen Sichtweise so zu sein scheint.
--- Ende Zitat ---

@bolli,

die Formulierung "Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern" wurde von almado sicherlich nicht zufällig oder unabsichtlich in Vertragsbestätigungen aufgenommen. Und m.E. ist diese Formulierung ebenso eindeutig und somit nicht auslegbar wie bspw. das vielfach verwendete "Preise zzgl. Versandkosten".

Abgesehen von im Einzelfall 'gewerbliche Nutzung' o.ä. kennen wir noch gar kein Argument von almado und immergrün für Bonusverweigerungen. Und eine Schlichtungsempfehlung oder ein Gerichtsurteil gibt es diesbzgl. m.W. auch noch nicht. Die Gründe, warum die 365 AG bei Einschaltung der Schlichtungsstelle derzeit sofort einknickt, sind ebenfalls (noch) unbekannt.

Insofern sind die Betroffenen nicht schlecht beraten, wenn sie sich mit nicht auszuschließenden "Eventualitäten" im Vorfeld befassen und Argumentativ (Kenntnis rechtlicher Möglichkeiten) und mit ggf. notwendige Unterlagen (bspw. Beschaffung einer fehlenden Auftragskopie beim seinerzeit genutzten Vergleichsportal) vorbereitet sind.

Das ist keine "Angstmache", sondern eine strukturierte Befassung mit der "Beweisführungslast", die bekanntlich beim Anspruchsteller liegt !

Gruß, khh

berghaus:

--- Zitat ---Von khh in Antwort #33
…die Formulierung "Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern" ………. m.E. ist diese Formulierung ebenso eindeutig und somit nicht auslegbar wie bspw. das vielfach verwendete "Preise zzgl. Versandkosten".
--- Ende Zitat ---

So eindeutig ist das nicht, finde ich:

Man kann in Kenntnis der Angebote, die es auch immer noch gibt, und der AGB das auch so verstehen oder auslegen, dass in den Preisen die Abgaben, die Bonigewährung (nach den Geschäftsbedingungen durch Abzug in der Jahresrechnung) und die Steuern eingeschlossen sind.

Man sollte auch andere Argumente zulassen und das und Für und Wider diskutieren, wie geschehen, aber sachlich, wie nicht immer geschehen. Ich nehme mich da bei beiden Geschehnissen nicht aus.

berghaus 02.04.14

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