Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
Carl:
@Plus
Ich habe (un)regelmäßig über den Verlauf meines Falles im Forum geschrieben - vom Beginn meines Problems mit Almado bis zur Durchsetzung meines Anspruchs auf den 25%igen Neukunden-Bonus (zuletzt gestern). Insgesamt waren das ca. 25 Beiträge, u.a. AGBs, Vertragsdetails, Passagen aus Schriftsätzen, Sachstandsberichte etc. enthaltend. Auch habe ich - auf den eigenen Erfahrungen basierend - Nutzern mit vergleichbaren Problemen Tips gegeben. Genau an dem Punkt sind Sie mir dann i.Ü. mehrfach "übers Maul gefahren"
Sobald mein Schadensersatzproblem gelöst ist, werde ich auch darüber berichten.
Also einfach mal meine Beiträge zur Kenntnis nehmen (z.B. mal meine Beiträge aufrufen und lesen), bevor Sie hier entgegen der Tatsachen behaupten, ich würde mich mit dem Forum/den Nutzern nicht austauschen, sondern nur nehmen!
Carl
Im Übrigen kennen Sie wohl den historischen Kontext des von Ihnen gewählten Tacitus-Zitates nicht: Aufgrund der Tatsache, dass Tacitus gegen seine eigene Maxime verstieß, zog er sich den Spott seiner Mitmenschen zu. Facit: Immer Obacht beim Griff ins Zitatenkästlein geben!
PLUS:
--- Zitat von: Carl am 02. April 2014, 00:42:30 ---Genau an dem Punkt sind Sie mir dann i.Ü. mehrfach "übers Maul gefahren"
--- Ende Zitat ---
@Carl, ich bin Ihnen bei keinem Punkt "übers Maul gefahren". Die Diskussion mit Ihnen ist sinnlos.
--- Zitat von: Carl am 02. April 2014, 00:42:30 ---Im Übrigen kennen Sie wohl den historischen Kontext des von Ihnen gewählten Tacitus-Zitates nicht: Aufgrund der Tatsache, dass Tacitus gegen seine eigene Maxime verstieß, zog er sich den Spott seiner Mitmenschen zu. Facit: Immer Obacht beim Griff ins Zitatenkästlein geben!
--- Ende Zitat ---
Ich kennen den "Kontext"! "Im Übrigen" geht es bei der Verwendung um die Bedeutung der Worte, und nicht darum, dass Tacitus seine eigenen Worte nicht befolgt hat.
bolli:
Auch wenn ggf. OFF TOPIC ist
--- Zitat von: PLUS am 01. April 2014, 17:56:38 ---
--- Zitat von: Carl am 01. April 2014, 15:49:27 ---...In allen mir bekannten Fällen (zwei davon eigene) war dann der geplante Gang zum Rechtsanwalt nicht mehr nötig, es wurde auch so gezahlt.
--- Ende Zitat ---
@Carl, andere haben offensichtlich andere Erfahrungen gemacht! Was sind denn das für "bekannte Fälle, davon zwei eigene". Sind die hierzu irgendwie relevant? Was können Sie sachkundig dazu beitragen?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: PLUS am 01. April 2014, 23:50:11 ---
--- Zitat von: Höppedier am 01. April 2014, 23:06:49 ---Wäre aber doch nett, wenn wir alle wieder zu den Themen zurückkommen!
--- Ende Zitat ---
Dann zurück zum Thema. In Beratungsforen ist es üblich, dass wenn ein Problem eines Nutzers gelöst wurde, das Problem und die Lösungen dann erläutert und der Lösungsweg vorgestellt werden. Davon profitieren dann Forennutzer mit ähnlichen Problemen. Das Forum lebt vom Nehmen und vom Geben.
Es ist deshalb keine "bodenlose Unverschämtheit" und niemand wird zum "unmündigen Deppen degradiert", wenn Empfehungen gemacht werden oder ein Forenmitglied dazu aufgefordert wird, die von ihm genannten erfolgreich gelösten "bekannten Fälle, davon zwei eigene" konkret für die Forennutzer zu erläutern. Nur so ist ein Nutzen möglich. Selbstverständlich besteht dazu keine Verpflichtung, aber ohne Austausch fehlt dem Forum halt der Kern.
--- Ende Zitat ---
Auch Sie haben doch den Fall @Tenker verfolgt (wie eben auch @Carl). Dass muss doch nicht an 5 Stellen erneut dargestellt werden! Dieser hat seinen Fall ausführlichst dokumentiert. Daraus gehen gewisse Daten hervor, die sich sicher nicht verallgemeinern lassen, aber möglicherweise eine bessere Einschätzung der derzeitigen Lage bei der Schlichtungsstelle (SE) geben als Meldungen aus 2012. Es soll, wenn auch in seltenen Fällen, vorkommen, dass bei erhöhtem Arbeitsaufkommen der Arbeitgeber einen personellen Engpass durch Neueinstellungen oder ggf. andere Maßnahmen entschärft. 8)
Fakt im @Tenker-Fall ist, dass dieser die SE am 05.03.2014 zum zweiten Mal angerufen hat (nachdem er seinen Widerspruch gegen die Schlußrechnung an Almado am 05.02.2014 abgeschickt hatte) und am 07.03.2014 die Annahme seines Falles durch die Se mitgeteilt bekam. Erstaunlicherweise erhielt er schon am 21.03.2014 eine neue Schlußrechnung von Almado, die den begehrten 25%-Bonus beinhaltete und am 31.03.2014 erhielt er sogar sein Guthaben überwiesen, wie er es ausdrücklich gefordert hatte.
Das ist doch wohl die von Ihnen gewünschte ausführliche Dokumentation. Das sind Fakten ! Und nun warten wir auf Ihre Fakten, vor allem auf den ersten Fall, wo gemäß "Vertrag ist Vertrag", der Bonus nicht gewährt wurde, weil es eine individuelle Vertragsabsprache in Abänderung der AGB gab. Ich bin gespannt !
Aber ich befürchte, Sie ziehen es vor, nicht mehr mit mir zu kommunizieren und das hat natürlich nichts damit zu tun, dass Ihnen ein solcher Fall ("Vertrag ist Vertrag") noch gar nicht vorliegt. ;)
PLUS:
@bolli, es geht hier nicht um den Fall @Tenker. Es geht um die dem Forenmitglied @Carl bekannten gelösten Fälle (zwei davon eigene), die den geplanten Gang zum Rechtsanwalt nicht mehr nötig machten, da auch so gezahlt wurde. Sie z.B. Antwort #14.
--- Zitat von: bolli am 02. April 2014, 08:48:21 --- Und nun warten wir auf Ihre Fakten, vor allem auf den ersten Fall, wo gemäß "Vertrag ist Vertrag", der Bonus nicht gewährt wurde, weil es eine individuelle Vertragsabsprache in Abänderung der AGB gab. Ich bin gespannt !
Aber ich befürchte, Sie ziehen es vor, nicht mehr mit mir zu kommunizieren und das hat natürlich nichts damit zu tun, dass Ihnen ein solcher Fall ("Vertrag ist Vertrag") noch gar nicht vorliegt. ;)
--- Ende Zitat ---
Was schreiben Sie denn da schon wieder! Wie oft denn noch, es wurde doch schon wiederholt erklärt. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage einfache Sätze zu lesen, die auch so im Gesetz stehen. Ich ziehe deshalb vor mit Ihnen nicht mehr zu diskutieren weil das keinen Sinn mehr macht. Ein Vertrag ändert keine AGB ab, was im Vertrag steht geht den AGB vor. Das ergibt sich aus § 305b Bürgerliches Gesetzbuch, der festlegt:
"Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen."
bolli:
--- Zitat von: PLUS am 02. April 2014, 11:51:17 ---Was schreiben Sie denn da schon wieder! Wie oft denn noch, es wurde doch schon wiederholt erklärt. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage einfache Sätze zu lesen, die auch so im Gesetz stehen. Ich ziehe deshalb vor mit Ihnen nicht mehr zu diskutieren weil das keinen Sinn mehr macht. Ein Vertrag ändert keine AGB ab, was im Vertrag steht geht den AGB vor. Das ergibt sich aus § 305b Bürgerliches Gesetzbuch, der festlegt:
"Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen."
--- Ende Zitat ---
Und Sie versuchen immer wieder auszuweichen. Ich habe nie behauptet, dass AGB Vorrang vor individuellen Vertragsabsprachen haben, oder wo haben Sie das von mir gelesen ? (Insofern gilt bezüglich der mir vorgeworfenen Leseprobleme wieder mal der gute alte Spruch, "wer im Glashaus sitzt..." ;D) Ich habe lediglich von Ihnen einen Beleg dafür erbeten das Ihre (anscheinend vorhandene) Auslegung des Vertrages ("Boni incl." im Vertrag bedeutet bereits eingerechneter Bonus bei den Daten der Vertragsbestätigung, denn warum sollten Sie sonst im Zusammenhang mit der "Boni incl." Formulierung immer "Vertrag ist Vertrag" äußern) identisch ist mit der des eigentlichen Vertragspartners (Almado). Dafür haben Sie bisher immer noch keinen Beleg beibringen können. Dafür das einiges gegen Ihre Auslegung spricht, ist der Fall @Tenker ein Beispiel, da er diese Formulierung in seinem Vertrag hatte und Almado sich nicht darauf berufen hat. Komisch, wo die doch sonst alle möglichen Tricks zur Einbehaltung des Bonus nutzen. ;)
Aber sei's drum, ich habe genug erklärt und wer sich eine eigene Meinung bilden will, kann dieses aufgrund der bisherigen Diskussionen tun.
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