Heisst, mit 11 Abschlagszahlungen ist die kalkulierte Summe erreicht.
@bolli, richtig! ... und ist das so in Ordnung? Ob mit 11 oder 12 Abschlägen gearbeitet wird sagt noch nichts über richtig oder falsch aus.
Ich habe nichts darüber ausgesagt, was ich für richtig oder falsch halte. Wenn mir diese Sachverhalte bei Vertragsabschluss bekannt sind (und im wesentlichen sind sie das bei den meisten Versorgern, auch wenn man die sprachlichen Unzulänglichkeiten bei Almado, wie von
berghaus angemerkt, berücksichtig) ist es meine Sache, ob ich unter diesen Voraussetzungen mit diesem Versorger einen Vertrag abschließe oder mir einen anderen suche, wie z.B.
Didakt es gemacht hat, auch wenn er ggf. noch nicht die optimale Form gefunden hat.
Wenn ich abschließe, unterwerfe ich mich gewissen Spielregeln und wenn diese transparent sind, darf ich hinterher nicht maulen.
Nur wenn die Spielregeln verletzt oder eigenmächtig ausgelegt werden (wie z.B. die Mehrabbuchungen bei Almado) dann ist natürlich Widerstand gefragt.
Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.
So ist es. Aber das haben Sie doch auch je nachdem, wann Ihr Vertrag zu laufen beginnt. Fängt er im Spätherbst an, reichen die Abschläge in Proportion zum Verbrauch, der im Winter ja höher ist, möglicherweise gar nicht aus und es gleicht sich erst in den folgenden Sommermonaten wieder aus, während bei Vertrags-/Lieferbeginn im Frühjahr SIE in Vorleistung treten. Auch da gibt es keine individualisierten Abschläge. Insofern, warum soll der Versorger aus seiner Sicht nach Vertragsende hinter dem Geld des Kunden herlaufen, wenn er die Möglichkeit hat, es vertraglich anders zu regeln und der Kunde es mitmacht, auch wenn er ggf. sein (wohlgemerkt immer "kalkuliertes") Geld schon einen Monat vorher zusammen hat. Sie würden ja auch im umgekehrten Fall, dass, wenn Sie nach Rechnungserstellung z.B. 4 Wochen nach Vertragsende eine Nachzahlung tätigen müssten, Sie diese Zahlung möglicherweise auch weitestgehend herauszögern und der Versorger hinter Ihrem Geld herlaufen. Da können auch 8 Wochen nach Verbrauch ins Land gehen. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.
Im übrigen wird der Versorger gegenüber seinen Lieferanten wohlmöglich auch mit gewissen Abschlägen für deren Lieferungen in Vorleistung treten müssen.