Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
stromer51:
Hallo,
hier möchte ich noch eine Bemerkung zur Antwort 46 von Plus machen.
Er meint hier, es ist Fakt, entspricht Tatsachen, das ein eventueller 12. Abschlag eine Vorauszahlung für einen Mehrverbrauch bei einem Pakettarif ist. Das würde aber bedeuten das der Anbieter in weiser Voraussicht annimmt es kommt in jedem Fall zu einem Mehrverbrauch in Höhe des monatlichen Abschlags. Zu diesem Zeitpunkt kennt er ja den tatsächlichen Verbrauch noch nicht. Erst mit der Übermittlung des Zählerstandes nach 365 Versorgungstagen oder anders ausgedrückt, wenn die Mindestvertragslaufzeit um ist bekommt er den Zählerstand mitgeteilt. Jetzt erst weis er ob Mehr- oder Minderverbrauch vorliegt. Mit der
Abrechnung wird dann der Mehrverbrauch nachverrechnet.
Einen Discounter mit einem Stadtwerk zu vergleichen würde ich eher nicht machen.
Mit allen Ungereimheiten über die wir hier Schreiben verschafft sich der Anbieter einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber seinen Mitbewerbern. Dagegen müsste vorgangen werden. Eine brauchbare Lösung dazu kann ich leider nicht anbieten.
Gerade dieses Forum mit der 365 AG ist ein Beispiel für unterschiedliche private Ansichten für ein und dasselbe
Problem. Es sind und bleiben private Ansichten, die durchaus auch mal falsch sein können.
Nie und nimmer wird es dazu einen Kommentar des Anbieters geben. Das ist nicht üblich.
Die 11 Abschlagszahlungen beginnen hier bereits im ersten Versorgungsmonat. Der Anbieter sichert sich dadurch einen höheren Vorauszahlungsbetrag. Nach der 11. Zahlung ist der Jahresbetrag damit schon
bezahlt. Und ganz wichtig, eine Rücklastschrift des Kunden wird um einen Monat eingeschränkt.
Die Antwort 62 von Rehok entspricht den Tatsachen. Das irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt wurde könnte 2012 gewesen sein. Mein erster Auftrag war am 03.12.2012 da waren es schon 11 Abschläge.
Andere Anbieter, hier zB. eprimo, haben auch 11 Abschläge die allerdings erst im zweiten Monat beginnen.
Das könnte Gründe in der Kontoverwaltung haben. Man ist eben nicht schnell genug um im ersten Monat
schon Geld einzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen das ja der Lieferbeginn an jedem beliebigen Tag eines
Monats liegen kann.
mfg
Nachtrag:
@ bolli
Es kann doch nicht beliebig der Jahresbetrag durch 11 oder 12 geteilt werden. Es gibt einen Betrag der
monatlich vom Konto abgebucht wird, hier sind es 94 EUR. 11x abgebucht ergiebt den zu zahlenden Jahresbetrag. Da eine 12 ins Spiel zu bringen ist doch wirklich nur im Sinne des Anbieters. Und hier geht es schließlich nicht um ein Stadtwerk, sondern um einen Discounter (hier bezogen auf die 365AG). Wie Stadtwerke abrechnen ist meist auf
deren Internetseiten bestens erläutert. Daher ist wohl der Beitrag 46 von Plus nicht falsch, hat aber mit
diesem Anbieter hier nichts zu tun. Der hat besondere Methoden um zu Geld zu kommen.
Wie schon festgestellt hat der Anbieter wahrscheinlich im Jahr 2012 auf 11 Abschläge umgestellt.
Alle Verträge die sich jetzt aktuell im ersten Versorgungsjahr befinden sind auf 11 monatliche Abschläge
eingestellt. Wenn ich nicht recht haben sollte, dann stellen sie bitte den schriftlichen Beweis hier ein.
Sie sehen also das mit den 12 Abschlägen hat es mal gegeben. Das betrifft aber Verträge die schon viel
länger als ein Jahr laufen.
Meine Meinung zu diesem Anbieter: Es war ein Fehler diesen auszuwählen.
Das muss aber nicht noch mit weiteren Vertragsjahren belohnt werden.
blau: eingefügt am 10.04.14
Carl:
Ich kann hier über zwei Stromlieferverträge bei Almado berichten, jeweils vom 1.2.2013 bis 31.1.2014 – der eine Vertrag mit Pakettarif, der andere Vertrag auf Basis kWh-Verbrauch.
Bei beiden Verträgen war eine 12-monatige Laufzeit mit monatlicher Zahlung der Vorauszahlungen vereinbart (via Verivox), das entspricht 12 Abschlägen.
Mit der Auftragsbestätigung hat dann Almado jeweils die Höhe der Vorauszahlung bekanntgegeben, diese wurden per Dauerauftrag geleistet.
Nicht aufgefallen war mir seinerzeit, dass die Abschläge (bzw. deren Summe) mit gut 20% seitens Almado überkalkuliert wurden, wobei mir klar war, dass der vereinbarte Neukundenbonus dabei nicht berücksichtigt, sondern erst mit der Jahresrechnung berechnet und gutgeschrieben wird.
Das „Angebot“ im Pakettarif beispielsweise belief sich auf 602,10 EUR brutto (abzüglich Neukundenbonus 451,58 EUR) als Berechnungsbasis für die 12 monatlichen Abschläge:
https://www.dropbox.com/s/jiuvibmm6j7urib/Tarif%20Almado.jpg
In der Auftragsbestätigung wurden dann 61 EUR monatlich gefordert:
https://www.dropbox.com/s/ly9euxaqogmrsed/Vertragsbest%C3%A4tigung%20Almado.jpg (sorry, falsches Dokument verlinkt, Korrektur folgt demnächst):
KORREKTUR:
https://www.dropbox.com/s/fbz3sk3bwiwf5nu/Versorgungsbeginn%20Abschlagszahlung.jpg
An dieser Stelle hätte ich als Verbraucher aufpassen, und nochmal nachrechnen müssen. Dabei wäre eine Abschlagshöhe von 51 Euro herausgekommen: 602,10 / 12 = 51 (aufgerundet). Das hätte ich dann bei Almado entsprechend reklamieren, und die Abschlagshöhe anpassen können. Hatte ich aber verpennt.
Einen höheren monatlichen Abschlag hätte Almado nicht verlangen dürfen bzw. durchsetzen können, zumal der Pakettarif in meinem Fall noch 100kWh „Luft nach oben“ enthielt.
Gruß
Carl
berghaus:
@bolli
Ich nehme an, dass aus meinen bisherigen Beiträgen ersichtlich ist, dass ich die vier Methoden
Abschläge zu be- und verrechnen verstanden habe:
Jahresbetrag durch 11 = 11 Abschläge verrechnet in der Abrechnung
Jahresbetrag durch 12 = 12 Abschläge verrechnet in der Abrechnung
Jahresbetrag durch 12 = 11 Abschläge + 12. Teilbetrag verrechnet in der Abrechnung
Jahresbetrag durch 11 = 11 Abschläge + 12. Abschlag verrechnet in der Abrechnung
Was mich stört, ist die Diskussionsmethode, einzelne Sätze aus den *Beiträgen herauszupicken,
um an Hand der Richtigkeit der Aussage eines solchen Satzes an sich, zu beweisen, dass man Recht hat.
* Ergänzung. 09.04.14 15:54 Ich vergaß hinzuzufügen: eigenen
Das ist meistens mutwillig, weil man verschleiern will, dass man bei den Schlussfolgerungen nicht richtig gelegen hat.
Das wird z.B. ganz deutlich auch an dem Satz in einem andern Thread: „Für sich betrachtet….“
Was hier noch diskutiert werden könnte, ist der blaue (blau von mir) Satz in Tenkers Beispiel in der Antwort # 40 von Plus:
--- Zitat von: PLUS am 12. März 2014, 10:56:30 ---............
--- Zitat von: berghaus am 12. März 2014, 02:43:05 ---Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
--- Ende Zitat ---
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt:
--- Zitat von: Tenker am 12. März 2014, 10:05:13 ---4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013
--- Ende Zitat ---
(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag
*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.
--- Ende Zitat ---
Zitat hieraus: „Die Höhe Ihrer Abschläge ergibt sich aus Ihrer Verbrauchsprognose unter Berücksichtigung der Angaben Ihres örtlichen Netzbetreibers.
Hieraus werden die Kosten Ihres Jahresverbrauchs errechnet, die dann auf 11 Abschläge verteilt werden. Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt.“
Auf jeden Fall werden den 11 Abschlägen ja die 4.000 kWh des Pakettarifs zugrundegelegt.
Liegt der Vorjahresverbrauch gegenüber der eigenen Prognose höher, dürfen die 11 Abschläge auch dementsprechend höher sein.
Die Frage, die sich hier stellt, ist: Kann der blaue Satz als (untergejubelte) vertragliche Vereinbarung gewertet werden, den umstrittenen 12. Abschlag zahlen zu müssen, auch, wenn mit den 11 Abschlägen der zu erwartende Verbrauch schon bezahlt ist?
berghaus 09.04.14
bolli:
--- Zitat von: stromer51 am 09. April 2014, 09:25:47 ---@ bolli
Es kann doch nicht beliebig der Jahresbetrag durch 11 oder 12 geteilt werden. Es gibt einen Betrag der
monatlich vom Konto abgebucht wird, hier sind es 94 EUR. 11x abgebucht ergiebt den zu zahlenden Jahresbetrag. Da eine 12 ins Spiel zu bringen ist doch wirklich nur im Sinne des Anbieters. Und hier geht es schließlich nicht um ein Stadtwerk, sondern um einen Discounter. Wie Stadtwerke abrechnen ist meist auf deren Internetseiten bestens erläutert. Daher ist wohl der Beitrag 46 von Plus nicht falsch, hat aber mit
diesem Anbieter hier nichts zu tun. Der hat besondere Methoden um zu Geld zu kommen.
--- Ende Zitat ---
Ob durch 11 oder 12 zu teilen ist sollten die Vertragsbedingungen des Versorgers hergeben, völlig egal, ob es sich um einen Discounter oder ein Stadtwerk handelt. Mit der Begründung "Der Discounter will mich IMMER beschei**en" werden Sie wohl vor keinem Gericht durchkommen. Also muss man schauen, was vereinbart ist.
ABER neben der Anzahl der Abschläge ist halt auch ein Preis (ct/kWh und ggf. Grundpreis) vereinbart und wenn man diesen mit dem letzten Jahresverbrauch (oder einem anderen vereinbarten Verbrauch beim Pakettarif) hochrechnet, kommt man auf einen Gesamtpreis, und diesen darf die Summe der Abschlagzahlungen nicht überschreiten (bei dem SW Bonn Beispiel wird sie eben um den Betrag eines Abschlags unterschritten, da der letzte, 12., Abschlag erst mit der Rechnung (entweder Schlußrechnung, wenn der Vertrag beendet ist oder Jahresrechnung, wenn er weiterläuft) verrechnet wird).
Auch wann der erste Abschlag abgebucht wird ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. Manche Discounter buchen schon direkt zu Beginn der Lieferung im ersten Monat ab. Wenn dann nur 11 Zahlungen vereinbart sind, hat man am Ende quasi fast 2 Monate im voraus bezahlt. So ist das eben, wenn es so vereinbart ist.
Nur eine Überzahlung mit einem "quasi" 12. Abschlag (vor Ende der Belieferung) oder eine zu Hohe Summe, die für die Abschlagsberechnung angesetzt wird (wie Carl vorher beschrieben hat) , muss man nicht akzeptieren, muss es aber eben erstmal überhaupt registrieren. Und darauf setzen einige unserer "Preiswertanbieter". >:(
@berghaus
--- Zitat von: berghaus am 09. April 2014, 13:03:47 ---Die Frage, die sich hier stellt, ist: Kann der blaue Satz als (untergejubelte) vertragliche Vereinbarung gewertet werden, den umstrittenen 12. Abschlag zahlen zu müssen, auch, wenn mit den 11 Abschlägen der zu erwartende Verbrauch schon bezahlt ist?
--- Ende Zitat ---
Jetzt fangen wir schon wieder an zu mutmaßen. >:(
Wenn Sie wirklich noch auf diese Variante eingehen wollen, verraten Sie mir doch bitte, wie der Versorger VOR der Angabe meines Schlußzählerstandes an MEINEN tatsächlichen Verbrauch kommen will, der ja Voraussetzung für diese Vorgehensweise wäre.
Und wieder, wie schon früher: Wenn der Versorger so was probiert, weise ich das Ansinnen zurück, buche ggf. zurück und warte, was da kommt. Soll er klagen, wenn er meint, er könne seine Meinung begründen.
PLUS:
--- Zitat von: stromer51 am 09. April 2014, 09:25:47 ---Hallo,
hier möchte ich noch eine Bemerkung zur Antwort 46 von Plus machen.
Er meint hier, es ist Fakt, entspricht Tatsachen, das ein eventueller 12. Abschlag eine Vorauszahlung für einen Mehrverbrauch bei einem Pakettarif ist. ...
Einen Discounter mit einem Stadtwerk zu vergleichen würde ich eher nicht machen. ...
--- Ende Zitat ---
etc. pp. als Beispiel für ähnliche andere unfaire und unsinnige Diskussionen.....
@stromer51, da steht "Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird."
Das ist so! Alles andere was Sie da meinen was ich meine ist vielleicht ein wenig den diversen Unterstellungen und Mutmaßungen in manchem Beitrag geschuldet. Das entschuldigt die unterstellenden "Meinungen" allerdings nicht. Ich vergleiche auch keinen Discounter mit einem Stadtwerk. Es ging beim Verweis ausschliesslich um die Frage der legitimen Abschlagsberechnungsmethode.
Der Vorstellung des Moderators Höppedier, dass dieses Forum noch der Hilfe für Energieverbraucher dienen könnte, kann ich nicht mehr teilen. Darum geht es einigen Schreibern, die das Forum kaputt gemacht haben, längst nicht mehr. Die "Diskussion" in diesem Thread ist das exemplarische Beispiel dafür. Man muss Energieverbraucher leider bei dieser Entwicklung empfehlen, das Forum außerordentlich kritisch zu betrachten und die Beiträge mit noch mehr Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen als schon bisher.
Ich will mir das hier nicht länger antun und ich bin auch nicht bereit, mich weiter von einem "Beuteltier" wie ein unmündiger Lausbub bevormunden und unfair boxen zu lassen. Mit Moderation hat das nichts zu tun. Daher bei dieser Gelegenheit, jetzt an dieser Stelle:It is time to say goodbye!
Ade, Adieu, Adiós, Addio, Tschüs!
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