Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket

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berghaus:
@Plus

Vielen Dank für den Link zu dem Beitrag! Den hatte ich auch noch gesucht!

Wie man sieht, wurden ja damals hoch interessante Themen abgehandelt.
Die Unterschiede zwischen Tarif- und Sonderkundenverträgen wurden gerade erst herausgearbeitet.
Ich kann die Lektüre der Beiträge vielleicht ab Antwort #37 nur empfehlen: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=6739.msg32406#msg32406
Entdecken kann man dann auch den Grund, warum RR-E-ft damals so ungehalten war.

Aber noch mal zu den Fakten:

von Plus in Antwort #46

--- Zitat ---@bolli, Sie verstehen miss, lesen Sie den Titel und registrieren sie endlich, dass es sich hier um ein PAKET handelt: Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket! Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird.
--- Ende Zitat ---
blau von mir
und

--- Zitat ---von Plus in Antwort #48
@berghaus, Sorry jetzt wird's wirklich kindisch. Können Sie nicht lesen? Es steht so im Vertrag, hier müssen Sie lesen, nicht in den AGB, das ist so im Vertrag vereinbart!
... und nochmal

(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag

Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh
--- Ende Zitat ---


Ist das jetzt nur Fakt und nicht auch Ihre Meinung, dass ein zusätzlicher Abschlag im Vertrag dadurch vereinbart ist, dass dort steht Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh.

Die Folge einer solchen als Fakt bezeichneten Auslegung wäre ja, dass es  keinen Sinn macht, gegen einen verlangten oder bezahlten 12. Abschlag vorzugehen, nachdem man den Paketpreis vollständig bezahlt hat.

Eine solche, meines Erachtens falsche Auslegung, verunsichert die Betroffenen und hindert sie vielleicht, den von khh in Antwort #1 empfohlenen Widerspruch gegen die 12. Abschlagzahlung einzulegen.

--- Zitat ---von khh
Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen.
--- Ende Zitat ---

berghaus 08.04.14

PLUS:
@berghaus, ja, die Zitate aus #46 und #48 sind schlicht und einfach Tatsachen, auch der von Ihnen blaugefärbte Text.

Wer dreht und legt denn dazu aus, unterstellt Meinungen und bezeichnet das dann als Fakt?!

Kommt mir irgendwie bekannt vor! >:(

Ich hindere niemanden, "Widerspruch gegen eine Abschlagszahlung einzulegen". Jeder ist selbst verantwortlich für das was der tut. Ist das jetzt Ihre Empfehlung, zu widersprechen und die Lastschrift rückbuchen zu lassen? Vielleicht wird ja mancher Betroffene durch Ihre Beiträge "verunsichert". 

userD0006:

--- Zitat von: berghaus am 08. April 2014, 19:22:34 --- Aber der liest hier wohl mit.

--- Ende Zitat ---

Stimmt - ich lese immer mit!  :) Nur heute nicht ständig, da war ich unterwegs.

Aber ich lasse mich nicht vor einen Karren spannen, wer sich durch die folgende Aussage beleidigt fühlt


--- Zitat von: PLUS am 08. April 2014, 15:34:57 ---.... insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @xyz geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut.

--- Ende Zitat ---

sollte nicht bei der nächst besten Gelegenheit den Zeigefinger rausholen, um zu behaupten das hier einige nicht rechnen können. (Ich bin durchaus auch in der Lage zwischen den Zeilen zu lesen  ;))

Das ist genauso daneben und in meinen Augen äusserst uncool, insbesondere wenn man dann noch nach dem Mod schreit, oder meint dieses wäre sinnvoll!

Zur Diskussion selber werde ich nichts sagen, allerdings vermute ich das Sie sich hier im Kreis drehen. Zudem muss man nicht ständig irgendwelche fiktiven Konstrukte bauen, nur um einen Beleg gegen die Meinung der anderen zu haben. Ebenso sollten sich alle davon lösen, bei bestimmten Usern grundsätzlich zu denken "das kann nur falsch sein". Ob es aber sinnvoll ist, einen Post mit x Zitaten zu füttern, die allesamt in der Vergangenheit liegen und zudem noch aus dem Zusammenhang gerissen sind, wage ich zu bezweifeln. Wer von den Hilfesuchenden liest solches wohl???

Besinnen Sie sich bitte alle auf den Grundgedanken dieses Forums - nämlich anderen zu helfen!



berghaus:

--- Zitat ---von Rehok in Antwort #62
Ich erkläre mir das so:
Almado hat irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt und den vor der Umstellung gültigen Text entsprechend angepasst - insbesondere durch Hinzufügung der letzten beiden Sätze. Dabei wurde übersehen, in der Beispielrechnung die 12 gegen die 11 auszutauschen. 
Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!
--- Ende Zitat ---

Ich finde das einfach nicht fair!

Rehok schildert hier in seinem ersten Beitrag im Forum überhaupt sorgfältig seinen Fall und stellt Überlegungen zu den widersprüchlichen Aussagen in Almados FAQ zur Errechnung der Höhe und Anzahl der Abschläge an und nur insoweit also in Bezug auf die Auslegung der FAQ, widerspricht er den Ansichten von Plus.

Plus aber greift einfach den einen Satz  „Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!“ heraus und  weist auf die Praxis der Stadtwerke Bonn hin, die überhaupt nichts mit dem zu tun hat, was Rehok hier zum Ausdruck bringen wollte.

berghaus 09.04.14

bolli:
@berghaus
Sie sollten nicht immer versuchen, PLUS von irgendwas zu überzeugen. Das wird nicht gelingen (zumal nicht, wenn er im Recht ist  ;)) und ist auch nicht primär Sinn des Forums. Dieser ist, wie Höppedier richtig sagt, die Hilfe für andere. Und in diesem Zusammenhang hat stromer51 die ganze Angelegenheit meines Erachtens nochmal prima zusammengefasst. Das kann man auch als jemand verstehen, der nur minimale Mathekenntnisse hat. Wer will, kann es nun für sich nachrechnen.

Und um eines klar zu sagen, PLUS hat mit seiner Aussage


--- Zitat von: PLUS am 08. April 2014, 15:34:57 ---Nochmal, es ist völlig in Ordnung, wenn der voraussichtliche Jahresgesamtrechnungsbetrag durch 12 dividiert wird und das Ergebnis dann mit 11 Abschläge abgebucht wird und dann die Schlussabrechnung erfolgt und der Rest ausgeglichen wird.
--- Ende Zitat ---

durchaus Recht. DAS was er da schreibt ist in Ordnung.


--- Zitat von: PLUS am 08. April 2014, 15:34:57 ---Nochmal so einfach wie möglich: Voraussichtliche Jahresgesamtrechnung in Euro = 1.200 €
1200:12=100 €. Auflösung: 11 Lastschriften (Abschläge) mit 100 €; eine Lastschrift (Schlussabrechnung) mit 100 €.

Nur darauf bin ich in Antwort #64 eingegangen um das nochmal als völlig korrekte Methode zu erläutern.
--- Ende Zitat ---
Problem an der Stelle war/ist nur, dass die beiden von zwei unterschiedlichen Dingen geredet haben. Man muss die Zahl der Abschläge immer in Zusammenhang mit den Abschlagssummen sehen. Und bei Rehok war es halt so, dass bereits mit 11 Abschlägen die Gesamtsumme erreicht war und der 12. Abschlag, der auch noch vor der Schlussrechnung erhoben wurde, zu einer Überzahlung führte.


--- Zitat von: Rehok am 08. April 2014, 11:01:15 ---In meinem Fall ergibt die Berechnung (Jahresverbrauch x Euro/kWh + Grundpreis) / 11 exakt meinen mtl. Abschlag. Wohlgemerkt geteilt durch 11 ! Dies ist ein Hinweis, dass ich einen neuen Vertrag habe, da ich mit 11 Abschlägen bereits zu Beginn des 11. Monats die prognostizierten Jahreskosten voll bezahlt habe. Der 12. Monat ist deshalb nach meiner Meinung abschlagfrei.
--- Ende Zitat ---

Die Frage der Art des Vertrages lasse ich mal außen vor. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass bei der Berechnung, die stromer51 richtig aufgezeigt hat, die Abschlagshöhe rauskommt und dass die Gegenrechnung "Anzahl der Abschläge x Abschlagshöhe" nur die angegebenen Gesamtkosten ergibt. Übersteigt sie sie, liegt eine meist nicht gerechtfertigte Überzahlung vor.

In PLUS Beispiel hat er die Gesamtsumme durch 12 geteilt und nimmt sich im Wege der Abschläge nur 11 mal den errechneten Abschlag. Den  12. lässt er dann bis zur Schlussrechnung offen und verrechnet ihn mit der Schlussrechnung. Wenn dem tatsächlich so ist und die Stadtwerke Bonn es so praktizieren, so ist dieses sogar verbraucherfreundlich und dagegen überhaupt nichts zu sagen. In dieser Variante tritt der Versorger ja zum Schluss sogar gewissermaßen in Vorleistung, da erst nach Ende der Belieferungsperiode die volle Gesamtsumme erreicht wird, während bei den Billiganbietern meist schon nach 10 Monaten Belieferungsdauer der volle Preis erreicht ist, da ja meist im voraus abgebucht wird.

Insofern haben Rehok und PLUS aus meiner Sicht von zwei unterschiedlichen Dingen geredet aber beide Recht. Nur das muss klar sein, warum dem so ist.  ;)

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