Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Filzstift001:
Hallo zusammen,
nachdem auch wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben und zwischenzeitlich auch eine korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres erhalten haben (31.03.2014) haben wir jetzt ein weiteres Problem mit Almado.
Almado hat uns, warum auch immer, am 28.01.2014 mitgeteilt, dass wir ab sofort als Selbstzahler eingestuft wurden. So weit so gut. Also habe ich die fälligen Abschläge immer selbst überwiesen. Jetzt erhalte ich jedoch von Almado eine Mahnung, dass der letzte Abschlag nicht bezahlt wurde. Stimmt auch, da ich bereits 11 Abschläge bezahlt habe und daher der Auffassung bin, das der 12 Abschlag mit der Schlussrechnung verrechnet wird.
Aber ist dies auch so? Leider hat uns Almado nie die Gesamtanzahl der Abschläge mitgeteilt sonder uns nur bei Vertragsbeginn mitgeteilt:
Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.
Was meint Ihr? Soll ich den 12 Abschlag jetzt noch bezahlen?
Gruß Filzstift001
khh:
Hallo Filzstift001,
selbst wenn nirgendwo bestimmt ist, wie viele Abschläge zu zahlen sind (was m.E. sehr fragwürdig ist!), dann ist es doch nicht schwer, selbst die Anzahl der zu zahlenden Abschläge zu ermitteln:
4200 kWh x Brutto-Arbeitspreis = X / X + Brutto-Jahresgrundpreis = Gesamt-Brutto
Gesamt-Brutto : Abschlagsbetrag = ergibt 11 oder 12 zu zahlende Abschläge !
(wenn Sie das nicht selbst hinbekommen, dann stellen Sie die genannten Daten hier ein)
Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen.
Dieses "als Selbstzahler eingestuft" (wohl eine weitere "Masche", um einen Bonus zu verweigern) hätte ich nicht akzeptiert! Die erfolgte Vertragskündigung rechtfertigt nicht eine solche Maßnahme. SIE haben sich gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 für das Einzugsverfahren entschieden. Diese gesetzliche Vorgabe kann nicht durch eine benachteiligende AGB-Klausel ausgehebelt werden. Behalten Sie das im Auge, falls Almado weitere Schwierigkeiten macht!
Gruß, khh
Nachtrag: Gemeint ist das EnWG / Energiewirtschaftsgesetz
Filzstift001:
Hallo kkh,
vielen Dank für den Tipp.. Die Rechnung bekomme ich natürlich selbst hin ;D. Hab wirklich nicht daran gedacht, so rückwärts zu rechnen. Es kommt rd. 11 bei der Rechnung heraus. D.h. ich werde widersprechen. Da ich soeben die Bankverbindung der Mahnung mit der auf welche ich meine Abschläge überweisen sollte verglichen habe, muss ich feststellen, dass es wohl auch zwei völlig unterschiedliche Bankverbindungen gibt.... Unglaublich wie man sich mit Almado "verstricken" kann.. Ich werde vorsichtshalber auch mitteilen auf welche Bankverbindung ich überwiesen habe..
Danke und Gruß
Filzstift001
PLUS:
--- Zitat von: Filzstift001 am 08. März 2014, 12:58:01 ---Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.
--- Ende Zitat ---
::) Einfach mal lesen! ::)
Das ist dort doch eindeutig erklärt! Sogar mit vorgerechneten Beispielen! Auch für ein Paket!
Die vorausgerechnete Gesamtsumme geteilt durch 12 gibt den Abschlagsbetrag.
11 Abschläge sind zu bezahlen. Nach dem 12. Monat wird abgerechnet. Stimmt dann die Vorausrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch überein ergibt das dann eine Schlusszahlung in Höhe des Abschlags.
... und AGB lesen:
--- Zitat --- Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
--- Ende Zitat ---
Das ist aus Sicht des Versorgers nachvollziehbar. Er möchte keine Rücklastschriften nach der Endabrechnung riskieren.
Filzstift001:
Also so eindeutig lese ich das nicht..
"In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert."
Aber gut, ich bin wahrscheinlich auch einfach zu skeptisch. Bislang waren einfach solche Dinge wie Abschläge, etc. klar in der Auftragsbestätigung gestanden und nicht über einen Link dessen Inhalt sich jederzeit ändern kann kommuniziert.
Zwecks AGB´s lesen kann ich nur hinzufügen, dass wir noch keine wirksame Kündigung ausgesprochen hatten, als wir die Mitteilung zum "Selbstzahler" erhalten haben.
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