Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket

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PLUS:

--- Zitat von: berghaus am 13. März 2014, 15:56:20 ---@Plus und @khh, jetzt an beide

Um mit Harpe Kerkeling zu sprechen:  "Ich glaub' es nicht!"
...
--- Ende Zitat ---
@berghaus, damit haben Sie direkt ins Schwarze getroffen und den Nagel auf den Kopf dazu.  ;D Harpe Kerkeling ist bestens bekannt für den ultimativen Nonsens. "Hurz"  und "Königin Beatrix", wer kennt das nicht. Am richtigen Platz ist das voll in Ordnung, aber nicht hier.

Warum sagen Sie denn nicht gleich, was Sie mit dem Forum vorhaben? Wollen Sie es auf diese Art und Weise platt machen?

Die Tendenz ist da, ob alle Nutzer einverstanden sind, ein Nonsens-Forum daraus zu machen, glaube ich nicht.  Man sollte vielleicht noch rechtzeitig darüber abstimmen bevor es zu spät ist.  Je nach Ausgang kann sich dann jeder entscheiden  für das Bleiben oder für time to say goodbye.  >:(

khh:

--- Zitat von: berghaus am 13. März 2014, 15:56:20 ---@Plus und @khh, jetzt an beide
...
nochmal: ...
--- Ende Zitat ---

@berghaus,

NEIN !  -  für mich schon lange nicht mehr "nochmal", zum Thread-Thema ist alles gesagt !

khh

Rehok:
# Filzstift001

Die Beispielrechnung von Almado (geteilt durch 12) zusammen mit dem darunter stehenden Hinweis "in älteren Verträgen noch 12...." ist in sich widersprüchlich. Den Denkgesetzen genügt  der Text erst, wenn man  in der Beispielrechnung nicht durch 12 sondern durch 11 teilt.

Ich erkläre mir das so:
Almado hat irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt und den vor der Umstellung gültigen Text entsprechend angepasst - insbesondere durch Hinzufügung der letzten beiden Sätze. Dabei wurde übersehen, in der Beispielrechnung die 12 gegen die 11 auszutauschen. 

Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!

Ich bin in der gleichen Situation wie Filzstift001 - der Vorgang ist bereits im Inkassoverfahren und steuert auf  eine gerichtliche Klärung zu.

Kern der Frage ist, ob man einen alten (12 Abschläge)  oder einen neuen Vertrag (11 Abschläge) hat. Das steht nirgends und lässt sich über almado auch nicht klären. Auch da irrt PLUS.

In meinem Fall ergibt die Berechnung (Jahresverbrauch x Euro/kWh + Grundpreis) / 11 exakt meinen mtl. Abschlag. Wohlgemerkt geteilt durch 11 ! Dies ist ein Hinweis, dass ich einen neuen Vertrag habe, da ich mit 11 Abschlägen bereits zu Beginn des 11. Monats die prognostizierten Jahreskosten voll bezahlt habe. Der 12. Monat ist deshalb nach meiner Meinung abschlagfrei.

Warum bin ich trotzdem unsicher? Ich befürchte, dass Almado die sich aus der Division durch 11 ergebende Abschlaghöhe als zufällige Übereinstimmung darstellt. Durch Annahme einer entspr. höheren Basisprognose kann man den Abschlag rein rechnerisch natürlich auch bei Division durch 12 auf die gleiche Höhe quälen. Und genau dieses Hintertürchen hält sich Almado offen: "Die genaue Höhe der Abschlagzahlung wird Ihnen ...mitgeteilt, sobald uns die Verbrauchsprognose Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt. Da wir die Daten dieser Verbrauchsprognose zugrunde legen, kann Ihre Abschlagzahlung von der Kalkulation auf unserer Webseite abweichen."

Ich habe deshalb schriftlich beim örtlichen Netzbetreiber nachgefragt, ob man dort die von mir selbst vorgegebene Prognose ohne mein Wissen erhöht hat. Bisher habe ich leider noch keine Antwort.

Ich zahle den geforderten 12. Abschlag nicht und warte, dass Almado Klage einreicht.  Meine Sorge ist allerdings, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe, auch wenn ich den Prozess gewinne (Insolvenzrisiko des Versorgers). So wie Almado verhält sich eine Firma nur, wenn sie mit dem Rücken zur Wand steht.

PLUS:
Ein Wahnsinn diese Abschlagsdiskussion. Gibt es sonst nichts Wichtigeres?


--- Zitat von: Rehok am 08. April 2014, 11:01:15 ---Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!
--- Ende Zitat ---
Da irrt der Forenneuling. Es darf!  Bezahlt wird dann 11 mal je ein Abschlag und einmal die Abrechnung.

Bei exakter Vorausrechnung des Verbrauchs ergeben sich so 12 gleichhohe Zahlungen. Ich rechne das jetzt aber nicht mehr vor!   >:(

bolli:

--- Zitat von: PLUS am 08. April 2014, 12:39:14 ---Da irrt der Forenneuling. Es darf!  Bezahlt wird dann 11 mal je ein Abschlag und einmal die Abrechnung.

--- Ende Zitat ---
Wenn ich böse wäre, würde ich fragen, ob Sie den Unterschied zwischen einer Vorauszahlung und einer Abrechnung kennen. Da ich mir sicher bin, dass Sie diesen kennen, spar ich mir das.
Aber es geht hier darum, ob der Versorger die Berechtigung hat, VOR dem erstellen einer (Schluß-)rechnung (was ja wohl einheitlich als Abrechnung bezeichnet wird ?) 12 Abschläge abzubuchen. Denn genau das ist passiert. Der Versorger erreicht damit ein Überzahlung auf den von ihm prognostizierten Jahresgesamtbetrag. Die 12. Abrechnungszahlung NACH erfolgter Abrechnung sollte logischerweise unkritisch sein.

@Rehok
Keine Sorge, wenn der Versorger von einer anderen Verbrauchsprognose ausgegangen wäre, hätte er dieses durch entsprechende Berechnungen mitteilen müssen.  Die von ihm selbst berechnete Gesamtsumme ergibt bei Division eben durch 11 oder 12 den Monatsabschlag. Die von denen verwendete Formulierung bedeutet aus meiner Sicht lediglich, dass wenn die Verbrauchsprognose nicht stimmt, die Höhe des monatlichen Abschlags angepasst worden wäre, nicht aber, dass zum Ausgleich am Ende ein weiterer Abschlag zum Ausgleich einer noch gar nicht mitgeteilten geänderten Verbrauchsprognose verwendet wird.

Ich sehe Sie da auf einem guten Weg. Und auch trotz des Ausfallrisikos würde ich den beschreiten. Solche Firmen halten sich, wie man immer wieder sieht (leider) immer viel zu lange auf dem Markt. Die verstehen es Löcher zu stopfen und die zögerliche Haltung der Aufsichtsbehörden auszunutzen.

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