Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
PLUS:
--- Zitat von: bolli am 13. März 2014, 12:47:06 ---...
Ok, es wird kein Verbrauch kalkuliert sondern ein Paketpreis angesetzt. Soweit folge ich Ihnen.
Aber danach müssen Sie sich jetzt schon entscheiden, was Sie diskutieren wollen. Bei der obigen Rechnung habe ich überhaupt kein Problem Ihnen ebenfalls zu folgen. Wenn Almado bei seiner Abschlagsberechnung die gekaufte Paketsumme durch 12 teilt, soll's dem Kunden aus vorher schon mal erläuterten Gründen recht sein.
....
Dem schließe ich mich auch weiterhin nicht an, erspare mir aber weitere Wiederholungen. Wer will, kann sich aus dem bisher gesagten sein eigenes Bild machen und Sie dürfen gerne weiter Ihren Theorien nachgehen. ::)
--- Ende Zitat ---
@bolli, ich muss mich da überhaupt nicht "entscheiden", an was wollen Sie denn festmachen, dass bei der Beispielsrechnung ein oder kein PAKET zu Grunde liegt? Das ist ein Beispiel für 11 oder 12 Abschläge!. 11 oder auch 12 Abschläge sind kein spezielles Merkmal für ein PAKET.
Ich denke es ist jetzt ausreichend erläutert. Ok, ein Stückchen wollen sie dem nun folgen, aber Sie müssen sich nicht weiter "anschließen" und nicht weiter folgen, behalten Sie Ihre Meinung. Ich bleibe bei meiner!
berghaus:
@khh
--- Zitat ---von khh in Antwort #53
Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren!
--- Ende Zitat ---
Darauf hatte ich in meiner Antwort51 schon hingewiesen.
Zitat: „Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe ….“
Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.
Die Eindeutigkeit wird hier aber von der „Spreu“ hinterfragt. Das ist der Sinn einer Diskussion.
Es kann doch nicht sein, dass alle die, die eine andere Meinung haben und sich hier äußern wollen, erst jura-basic und die Beiträge in den Unterforen „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum…“ studieren müssen:
--- Zitat ---von khh in Antwort #6Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw. http://www.jura-basic.de/ sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie zu „Weizen“ gehören woll(t)en, hätten Sie jetzt in diesem Punkt unterschiedliche AGB von Almado besorgt und Plus darauf hingewiesen, dass AGBs als Vertragsbestandteil gerade bei fraglicher Auslegung des Vertrages zur Aufklärung beitragen können.
berghaus 13.03.14
PLUS:
--- Zitat von: berghaus am 13. März 2014, 14:33:36 ---Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.
--- Ende Zitat ---
@berghaus, PLUS glaubt nicht, er ist sich sicher und es ist so. Sie sollten die eingestellten Dokumente auch klicken und lesen. Hier habe ich speziell für Sie das entscheidende Dokument nochmal aufbereitet und nur das hierzu relevante stehen lassen und markiert.... und nochmal
(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag
Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWhDer Vertrag ist so geschlossen! Zum wiederholten mal, jetzt sollte man sich nicht beschweren, sondern wenn man das so nicht will, die Finger davon lassen.
--- Zitat von: berghaus ---Wenn Sie zu „Weizen“ gehören woll(t)en, hätten Sie jetzt in diesem Punkt unterschiedliche AGB von Almado besorgt und Plus darauf hingewiesen, dass AGBs als Vertragsbestandteil gerade bei fraglicher Auslegung des Vertrages zur Aufklärung beitragen können.
--- Ende Zitat ---
@berghaus, Sie können das gerne wieder als Beleidigung werten, aber was Sie schreiben ist nunmal Nonsens. Was im Vertrag vereinbart wurde gilt! Da braucht es keine unterschiedlichen AGB zur Aufklärung!
khh:
--- Zitat von: berghaus am 13. März 2014, 14:33:36 ---
--- Zitat ---von khh in Antwort #53
Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren!
--- Ende Zitat ---
Darauf hatte ich in meiner Antwort51 schon hingewiesen.
Zitat: „Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe ….“
--- Ende Zitat ---
Auf den entscheidenden Punkt haben Sie NICHT hingewiesen: AGB ändern sich für Bestands-kunden eben nicht bzw. nur im Rahmen sehr enger vom Gesetz bestimmte Grenzen!
--- Zitat von: berghaus am 13. März 2014, 14:33:36 ---Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.
--- Ende Zitat ---
Wenn eine Sachlage aus dem Vertrag hervorgeht, dann kann es sein, dass AGB keine Rolle spielen. Insofern glaubt @PLUS im Gegensatz zu Ihnen das Richtige [vgl. §§ 305(1) 305b BGB!].
Ihnen geht augenscheinlich jegliches (rechtliches) Grundwissen ab. Insofern geäußerte "Meinungen" sind nichts als nutzlose Schwafelei. Mein von Ihnen nochmals zitierter unten-stehender Beitrag war eine freundliche Empfehlung, hoffentlich verstehen Sie das jetzt. ::)
--- Zitat ---von khh in Antwort #6
Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw. http://www.jura-basic.de/ sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.
--- Ende Zitat ---
berghaus:
@Plus und @khh, jetzt an beide
Um mit Harpe Kerkeling zu sprechen: "Ich glaub' es nicht!"
nochmal:
Die Summe der Abschläge ergibt den Jahresabschlagsbetrag.
Aus diesem, geteilt durch 11 oder 12, ergibt sich die Höhe der einzelnen Abschläge.
Wo steht denn, dass ein über 4.200 kWh gehender Verbrauch erwartet wird?
Wo steht, dass auch derjenige des Pakettarifes, der bei 4.200 kwh bleibt oder darunter liegt, noch einen nicht notwendigen (12.) Abschlag zahlen muss?
Wo steht, wie ein solcher weiterer Abschlag auf einen ‚erwarteten‘ Mehrverbrauch berechnet wird?
Die Formulierung „Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh“ wird gebraucht, wenn der Verbrauch tatsächlich über 4.200 kWh liegt!
Was anderes gibt sie nicht her!
Der Vertrag ist an dieser Stelle wie schon die Erläuterungen in den FAQ unsauber formuliert.
Und Sie wissen ja: ".................gehen zu Lasten des Verwenders."
berghaus 13.03.14
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