Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket

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PLUS:

--- Zitat von: berghaus am 13. März 2014, 11:41:54 ---@Plus
--- Zitat ---aus AGB
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden.
--- Ende Zitat ---
Egal ob der Versorger nun den Jahresbetrag durch 11 oder 12 teilt und das mitteilt und entsprechend abbucht.
Es steht hier nichts über weitere Abschläge für 'erwarteten Mehrverbrauch'.
Es steht dort auch nicht, dass es auch ein Abschlag weniger sein kann wegen eines 'erwarteten Minderverbrauchs'.
Ihre Betrachtungsweise ist geradezu abenteuerlich!
--- Ende Zitat ---
Manoman @berghaus, was Sie hier betreiben ist wirklich "abenteuerlich".

Sie können nicht lesen, wissen nicht was ein Vertrag ist, wissen nicht was ein PAKET ist und reflektieren sinn- und sachfrei über AGB. Es ist ein Graus mit Ihnen. Das Forum verliert so gewaltig an Informationswert für hilfesuchende Energieverbraucher. Es ist für viele Energieverbraucher unmöglich, bei soviel Spreu im Forum hier noch den Weizen zu finden.  Man muss bald davor warnen. 

Der weitere Abschlag steht im Vertrag! Das geht vor! Es braucht da keine AGB mehr!
Ein Minderverbrauch ändert am PAKET-Preis nichts! Deshalb kann es auch keinen Abschlag weniger sein!

berghaus:
@Plus

Wir wollten doch die Beleidigungen (z.B über das Wissen und Nichtwissen) weglassen!

Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe , für die verschiedenen Tarife nicht unterschiedlich.
Insoweit gilt, gebe ich zu, mein Satz über den Minderverbrauch nicht bei Pakettarifen.

Zeigen Sie doch einfach die Stelle in einem Pakettarifvertrag, aus der hervorgeht, dass nach vollständiger Bezahlung des an Hand des Vorjahresverbrauches ermittelten 'Jahresbetrages für die Abschläge' noch ein Abschlag für einen erwarteten Mehrverbrauch im Pakettarif (z.B. 4.200 kWh) zu zahlen ist.

Ein Schreiben von Almado über die im laufenden Jahr zu zahlenden Abschläge in einem Packettarif würde Ihre Ansicht bestätigen!

berghaus 13.03.14

bolli:

--- Zitat von: PLUS am 13. März 2014, 10:09:22 ---PS:
Nochmal und außerdem ist das ein Streit um Kaisers Bart ob 11 oder 12. Es ist die Frage wie die Abschläge errechnet werden.


Abschläge         11    12
--------------------------------------   
1                109   100
2                109   100
3                109   100
4                109   100
5                109   100
6                109   100
7                109   100
8                109   100
9                109   100
10               109   100
11               109   100
Abrechnung/ 12     1   100
-------------------------------------
Gesamtpreis     1200  1200


--- Ende Zitat ---
Ok, es wird kein Verbrauch kalkuliert sondern ein Paketpreis angesetzt. Soweit folge ich Ihnen.
Aber danach müssen Sie sich jetzt schon entscheiden, was Sie diskutieren wollen. Bei der obigen Rechnung habe ich überhaupt kein Problem Ihnen ebenfalls zu folgen. Wenn Almado bei seiner Abschlagsberechnung die gekaufte Paketsumme durch 12 teilt, soll's dem Kunden aus vorher schon mal erläuterten Gründen recht sein.
Tenker's Beispiel war aber ein anderes und das haben Sie sehr wohl erkannt. Dort wurde zusätzlich zu der Paketpreissumme, die bereits mit 11 Abschlägen erreicht war, eine 12. abgebucht und dieses, so meinten Sie wohl mit dieser Aussage ausdrücken zu müssen,


--- Zitat von: PLUS am 12. März 2014, 10:56:30 ---Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 


--- Zitat von: Tenker am 12. März 2014, 10:05:13 ---4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013

--- Ende Zitat ---

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.

--- Ende Zitat ---
sei vertraglich vereinbart.
Dem schließe ich mich auch weiterhin nicht an, erspare mir aber weitere Wiederholungen. Wer will, kann sich aus dem bisher gesagten sein eigenes Bild machen und Sie dürfen gerne weiter Ihren Theorien nachgehen.  ::)

khh:
Die inzwischen endlose Diskussion, ob 11 oder 12 Abschläge, ist wohl einigermaßen überflüssig: Mehrere betroffene Kunden (zuletzt @Bodensatz) haben hier im Forum inzwischen geschrieben, dass almado/365 AG bei Widerspruch des Kunden an dem zunächst geforderten und auch angemahnten 12. Abschlag letztlich NICHT festhält.


--- Zitat von: Bodensatz am 13. März 2014, 09:58:23 ---Mein Fall bei almado:
11/2012 Vertragsabschluss online direkt auf Homepage von almado (Screenshots gemacht)
            3 Tage später Auftragsbestätigung erhalten
...
12/2013 unberechtigte Mahnung für einen 12. Abschlag erhalten
            per mail und Telefon reklamiert und per Telefon bestätigt bekommen
            anschließend noch 1 oder 2 Mahnungen erhalten
1/2014 Email erhalten, dass meine Kontosaldo 0 wäre
...
--- Ende Zitat ---

Noch eine grundsätzliche Anmerkung: Nicht-Kunden (und anscheinend leider auch manche Kunden) haben die beim jeweiligen Vertragsabschluss und für den betreffenden Vertrag nach wie vor geltende AGB wohl nicht vorliegen. Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren! 

khh:

--- Zitat von: berghaus am 13. März 2014, 12:36:30 ---@Plus

Wir wollten doch die Beleidigungen (z.B über das Wissen und Nichtwissen) weglassen! ...
--- Ende Zitat ---

@berghaus,

Sie irren sich, notwendige Richtigstellungen bei offenkundig werdendem "Nichtwissen" werden zwecks Trennung "Spreu vom Weizen" auch weiterhin NICHT weggelassen !

"Beleidigungen" sind das nicht, ganz im Gegensatz zu Ihrem gestern in einem anderen Thread nachträglich (nach erfolgter Kommentierung meinerseits!) ganz wesentlich geänderten Beitrag.

khh

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