Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
berghaus:
Vielen Dank Bolli,
aber da musste heute Nacht noch einiges raus, weil ich noch ja immer noch nicht verstehen konnte, warum man dermaßen auf mir rumgehackt hat, wie z.B. auch hier in der Antwort #6 von khh in
--- Zitat ---http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18869.0;topicseen
Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw. http://www.jura-basic.de/ sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.
--- Ende Zitat ---
Ich weiß nicht, ob man sich das nach 6 Jahren Lesen und Schreiben hier im Forum gefallen lassen muss.
Meine Meinung zur Ursache der Eskalation habe ich in Antwort #221 beschrieben.
Antwort #221 in http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.210#lastPost
Ich werde Ihren Rat beherzigen, öfters an mich halten, das Garnieren weglassen und in Ruhe abwarten, wie sich die Themen (25%Bonus inkl.), ‚Bonusverlust für Selbstzahler‘ und nun auch der 12. Abschlag für vermuteten Mehrverbrauch entwickeln.
Aber meine 'Meinung' untermauert mit Begründungen werde ich hier weiter sagen!
berghaus 12.03.14
PLUS:
--- Zitat von: bolli am 12. März 2014, 13:23:09 ---Was interpretieren Sie denn nun schon wieder hier rein ? ......
Und darüber hinaus glaube ich auch, dass hier was missverstanden wird. Meine SÄMTLICHEN Abschlagszahlungen werden zur Verrechnung mit meinem tatsächlichen Verbrauch genutzt. Nicht nur dieser vermeintliche 12. Abschlag. Von daher würde ich das sehr gelassen sehen, wenn mir der Versorger da eine andere Formulierung unterschieben will. ICH würde das so interpretieren, dass die 12. Zahlung die ENDGÜLTIGE Verrechnung mit meinem Verbrauch ist.
...
--- Ende Zitat ---
@bolli, Sie verstehen miss, lesen Sie den Titel und registrieren sie endlich, dass es sich hier um ein PAKET handelt: Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket! Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird.
Ja, ein ja nicht immer gegebener Mehrverbrauch könnte bei einem verbraucherfreundlichen und fairen Vertrag auch völlig ausreichend erst in der Endabrechnung berücksichtigen werden und gut ist. Man kann, darf und soll solche Verträge kritisieren, aber so ist nun mal der Vertrag abgeschlossen worden. Nochmal, wenn man das so nicht will, dann einfach die Finger davon lassen!
PS:
Nochmal und außerdem ist das ein Streit um Kaisers Bart ob 11 oder 12. Es ist die Frage wie die Abschläge errechnet werden.
Abschläge 11 12
--------------------------------------
1 109 100
2 109 100
3 109 100
4 109 100
5 109 100
6 109 100
7 109 100
8 109 100
9 109 100
10 109 100
11 109 100
Abrechnung/ 12 1 100
-------------------------------------
Gesamtpreis 1200 1200
berghaus:
@Plus
Nein!
Die AGB (Ziffer 9, Abs 2) http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/
geben das nicht her.
Und die (unausgereiften) Erläuterungen von Almado in den FAQ dazu sind nicht Vertragsbestandteil und geben das auch nicht her!
Sie interpretieren den letzten Satz falsch.
berghaus 13.03.14
PLUS:
--- Zitat von: berghaus am 13. März 2014, 10:35:03 ---@Plus
Nein!
Die AGB (Ziffer 9, Abs 2) http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/
geben das nicht her. Und die (unausgereiften) Erläuterungen von Almado in den FAQ dazu sind nicht Vertragsbestandteil und geben das auch nicht her! Sie interpretieren den letzten Satz falsch.
--- Ende Zitat ---
@berghaus Doch!
@berghaus, Sorry jetzt wird's wirklich kindisch. Können Sie nicht lesen? Es steht so im Vertrag, hier müssen Sie lesen, nicht in den AGB, das ist so im Vertrag vereinbart!... und nochmal
(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag
Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh
berghaus:
@Plus
--- Zitat ---aus AGB
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden.
--- Ende Zitat ---
Egal ob der Versorger nun den Jahresbetrag durch 11 oder 12 teilt und das mitteilt und entsprechend abbucht.
Es steht hier nichts über weitere Abschläge für 'erwarteten Mehrverbrauch'.
Es steht dort auch nicht, dass es auch ein Abschlag weniger sein kann wegen eines 'erwarteten Minderverbrauchs'.
Ihre Betrachtungsweise ist geradezu abenteuerlich!
berghaus 13.03.14
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