Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket

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PLUS:
@berghaus, "oberpeinlich" kann man noch steigern wie man sieht. Es macht keinen Sinn mit Ihnen über Ihre "(sorgfältig verfassten)Beiträge" zu diskutieren. Behalten Sie Ihre Meinung und Ihren Glauben. Nur noch dazu:

--- Zitat von: berghaus am 12. März 2014, 02:43:05 ---Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
--- Ende Zitat ---
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 


--- Zitat von: Tenker am 12. März 2014, 10:05:13 ---4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013

--- Ende Zitat ---

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.

bolli:
@berghaus
Ich sage es an dieser Stelle mal, obwohl man es auch woanders hinschreiben könnte.
Auch wenn ich ein gewisses Verständnis dafür habe, dass Ihnen bei gewissen Aussagen der beiden von Ihnen genannten User der sogenannte Hut hochgeht, versuchen Sie doch bitte, bei Ihren Antworten zumindest auf die Benennung persönlicher Merkmale dieser User zu verzichten und kommentieren Sie meinetwegen SACHLICH deren Argumente (was Sie sehr oft ja auch tun, aber fast immer mit einem persönlichen Detail garniert (Laber, laber, laber etc.). Die persönliche Einordnung kann doch jeder für sich im stillen Kämmerlein machen. Ich muss ja auch öfters an mich halten und zugegebenermaßen gelingt es mir nicht immer (aber immer öfter) "das Beiwerk" zu ignorieren. Vielleicht entzieht man der ganzen Diskussion so ein wenig die Schärfe, die den anderen.
Lesern gar nichts inhaltliches bringt. Danke für Ihr Verständnis.


--- Zitat von: PLUS am 12. März 2014, 10:56:30 ---Nur noch dazu:

--- Zitat von: berghaus am 12. März 2014, 02:43:05 ---Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
--- Ende Zitat ---
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 


--- Zitat von: Tenker am 12. März 2014, 10:05:13 ---4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013

--- Ende Zitat ---

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet.
--- Ende Zitat ---

An DIESER Stelle darf aber mit großer Gewissheit mal eine Interpretation zu Gunsten des Verbrauchers vorgenommen werden. Wenn ich einen kalkulierten Verbrauch habe und auf dieser Basis ein kalkulierter Gesamtpreis errechnet wird, der dann im Abschlagsverfahren erhoben wird und die Nachrechnung ergibt, dass diese Summe mit 11 Teilbeträgen vollständig beglichen ist, dann wird der Versorger mir mit Ihrer o.g. Formulierung mit Sicherheit nicht noch einen weiteren 12. Teilbetrag VOR der Vertragsabrechnung "aus der Tasche" ziehen und damit eine Überzahlung herbeiführen, OHNE abgerechnet zu haben. Er darf gerne einen 12. Teilbetrag (nämlich einen Schlussbetrag) NACH der Abrechnung einziehen, so sich denn ein Saldo zu seinen Gunsten ergibt. Mehr aber auch gewiss nicht. Wer aus der obigen Formulierung was anderes lesen will ist selbst Schuld.

Didakt:
Off topic

@ berghaus


--- Zitat von: Ihnen ---Daran, dass die Diskussion noch fortgesetzt wurde, ist,  - es tut mir leid, das sagen zu müssen-,
Plus schuld.
--- Ende Zitat ---

Hören Sie endlich auf, noch weiteren Müll zu produzieren. Sonst muss ich meine zurückgenommene Kritik reaktivieren und ergänzen.

Übrigens, die "Duden-Schule" kann man kostenfrei besuchen. Aus dem o. a. Satz käme dann evtl. folgendes heraus:

"Die Fortsetzung der Diskussion ist @ PLUS geschuldet.  Es tut mir leid, das sagen zu müssen." :D

Es liegt an Ihnen, ob eine Fortsetzung folgt!

PLUS:
@bolli, Ihre Auslassung "Verständnis und Hut hochgehen", steht im Widerspruch zum formulierten Anspruch. Wenn man nicht Recht hat, gefällt einem das nicht unbedingt. Es zeigt aber keine Souveränität wenn man dann unsachlich auf diese Weise einen Ausgleich für sich sucht. 

--- Zitat von: bolli am 12. März 2014, 11:12:08 ---An DIESER Stelle darf aber mit großer Gewissheit mal eine Interpretation zu Gunsten des Verbrauchers vorgenommen werden. Wenn ich einen kalkulierten Verbrauch habe und auf dieser Basis ein kalkulierter Gesamtpreis errechnet wird, der dann im Abschlagsverfahren erhoben wird und die Nachrechnung ergibt, dass diese Summe mit 11 Teilbeträgen vollständig beglichen ist, dann wird der Versorger mir mit Ihrer o.g. Formulierung mit Sicherheit nicht noch einen weiteren 12. Teilbetrag VOR der Vertragsabrechnung "aus der Tasche" ziehen und damit eine Überzahlung herbeiführen, OHNE abgerechnet zu haben. Er darf gerne einen 12. Teilbetrag (nämlich einen Schlussbetrag) NACH der Abrechnung einziehen, so sich denn ein Saldo zu seinen Gunsten ergibt. Mehr aber auch gewiss nicht. Wer aus der obigen Formulierung was anderes lesen will ist selbst Schuld.
--- Ende Zitat ---
Sie haben an "DIESER Stelle" grundsätzlich recht. Der Versorger sieht das eventuell anders.
Es handelt sich um eine PAKET-Abnahme. Ein eventueller, nicht gerade billiger Mehrverbrauch, Stichwort "tatsächlicher Verbrauch" soll aus Sicht des Versorgers mit dem 12. Abschlag gedeckt werden.

Der Vertrag wurde ja so geschlossen. Da ist auch nichts versteckt! Ist es in Ordnung, sich dann im nachhinein darüber zu beschweren?  Wen man nicht will, lässt man einfach die Finger von solchen Verträgen.

bolli:

--- Zitat von: PLUS am 12. März 2014, 11:36:52 ---Ein eventueller, nicht gerade billiger Mehrverbrauch, Stichwort "tatsächlicher Verbrauch" soll aus Sicht des Versorgers mit dem 12. Abschlag gedeckt werden.

Der Vertrag wurde ja so geschlossen. Da ist auch nichts versteckt! Ist es in Ordnung, sich dann im nachhinein darüber zu beschweren?  Wen man nicht will, lässt man einfach die Finger von solchen Verträgen.

--- Ende Zitat ---
Was interpretieren Sie denn nun schon wieder hier rein ?  Woraus soll sich denn für den Versorger ein geschätzter Mehrverbrauch ergeben ? Der hat die Vorjahresverbauchszahl und schaut, ob der angegebene geschätzte Verbrauch realistisch erscheint und wenn nicht (falls er zu gering sein sollte) passt er die Zahl an. Und mehr gibt's nicht. Woraus soll sich denn Ihrer Meinung nach dieser von Ihnen ins Spiel genrachte zusätzliche Mehrverbrauch ergeben?
Und darüber hinaus glaube ich auch, dass hier was missverstanden wird. Meine SÄMTLICHEN Abschlagszahlungen werden zur Verrechnung mit meinem tatsächlichen Verbrauch genutzt. Nicht nur dieser vermeintliche 12. Abschlag. Von daher würde ich das sehr gelassen sehen, wenn mir der Versorger da eine andere Formulierung unterschieben will. ICH würde das so interpretieren, dass die 12. Zahlung die ENDGÜLTIGE Verrechnung mit meinem Verbrauch ist.

Es dürfte dem Versorger schwerlich gelingen, eine Erläuterung seiner Vertragsklauseln in der Weise zu tätigen, dass in Wirklichkeit nicht die kalkulierte Gesamtsumme, die er ja auch in seinem Angebot ausgewiesen hat, zu zahlen ist sondern in Wirklichkeit eine um einen Abschlag höhere Summe (die sich dann angeblich aus einer möglicherweise missverständlichen Sternchenformulierung ergibt). Da dürfte wohl ganz schnell die "Irreführung des Verbrauchers" Variante ziehen, und nicht die "Vertrag ist Vertrag"-Variante, die Sie nun ins Spiel bringen. 
Mal ganz davon abgesehen, ob diese Aussage auf der Vertragsbestätigung bzw. Abschlagszahlungsmail überhaupt Vertragsbestandteil ist.  ;)

Aber wie schon mal geäußert wurde: Der Versorger Almado kann hier durchaus noch den einen oder anderen Tipp bekommen, an den er vielleicht noch gar nicht gedacht hat (wohlgemerkt, der hat ja bisher noch fast gar nicht in irgendeiner Weise zu bestimmten Dingen Stellung genommen und wir diskutieren hier die Dörfer rauf und runter, weil manche noch mehr um die Ecke denken als (möglicherweise) Almado). Die behalten einfach das Geld ein (Bonus) oder buchen zusätzlich ab (12. Abschlag) und gut ist. Ne Begründung liefern die doch gar nicht. Warum muss man da jetzt die ganze Zeit um die Ecke spekulieren und den Leuten dann auch noch sagen, sie müssen ggf. alles bei der Schlichtungsstelle vortragen, um ihren Anspruch begründen zu können ? 8)

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