Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Didakt:
--- Zitat von: Plus ---Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.
--- Ende Zitat ---
@ Plus, das ist nicht spitzfindig argumentiert. Nein, die meisten Versorger wenden diese Form der Abschlagszahlung an! Mein jetziger macht da eine Ausnahme, weil er im Nachmonat einzieht. Dadurch ändert sich das Prinzip aber nicht! Wenn also die geleisteten 11 Abschlagszahlungen die Verbrauchskosten annähernd abdecken, läuft die Abschlussrechnung auf ein Saldo nahe null aus. Wenn Sie mir nicht glauben können, stelle ich Ihnen hier beispielhaft eine typische Jahresverbrauchsrechnung ein!
PLUS:
--- Zitat von: Didakt am 11. März 2014, 10:46:37 ---@ Plus, das ist nicht spitzfindig argumentiert. Nein, die meisten Versorger wenden diese Form der Abschlagszahlung an! Mein jetziger macht da eine Ausnahme, weil er im Nachmonat einzieht. Dadurch ändert sich das Prinzip aber nicht! Wenn also die geleisteten 11 Abschlagszahlungen die Verbrauchskosten annähernd abdecken, läuft die Abschlussrechnung auf ein Saldo nahe null aus. Wenn Sie mir nicht glauben können, stelle ich Ihnen hier beispielhaft eine typische Jahresverbrauchsrechnung ein!
--- Ende Zitat ---
@Didakt, was wollen Sie mir damit jetzt mitteilen? Das ist doch logisch, dass wenn mit 11 Abschlagszahlungen der Verbrauch bereits bezahlt ist, dass dann bei der Endabrechnung der Saldo Null ist. "Spitzfindig" ist, wenn man dann feststellt, dass die vorausgerechnete Energie schon vollständig bezahlt ist bevor man sie vollständig verbraucht hat.
Ist jetzt Methode 11 oder 12 korrekter??? Was solls!!! Das ist für mich ein wirklich nebensächliches Kriterium bei der Wahl eines Versorgers!
Didakt:
--- Zitat von: Ihnen ---"Spitzfindig" ist, wenn man dann feststellt, dass die vorausgerechnete Energie schon vollständig bezahlt ist bevor man sie vollständig verbraucht hat.
--- Ende Zitat ---
Das ist nicht "spitzfindig", das ist Fakt! Das wollte ich Ihnen mitteilen! ;D Aber es lohnt nicht , über die Normalität weiter zu diskutieren. :)
berghaus:
Ich hatte in meinem Beitrag Antwort #14 (Finde ich nicht!)das schon so dargestellt.
Mir ging es darum, ganz sachlich aufzuzeigen, warum die Erläuterungen von Almado für den Kunden verwirrend sind und sprachlich falsch sind.
Ich teile nicht die Ansicht von Plus in seiner Antwort #12, dass Almado zum Ausdruck bringen will, dass der 12. Teil des Abschlags(gesamt)betrages erst mit der Abrechnung erhoben wird.
--- Zitat ---Aus FAQ von Almada
In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert.
Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.
--- Ende Zitat ---
Verwirrend ist, dass in beiden Musterrechnungen durch 12 geteilt wird und in dem zweitletzten Absatz derFAQ das Teilen durch 12 (als etwas Besonderes) nur für ältere Verträge gilt.
Die Aussage ‚Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat‘ verleitet zu der (falschen)Annahme, dass von den oben ausgerechneten 12 Teilbeträgen der 12. Teilbetrag in die Abrechnung einbezogen wird.
Der (letzte) Satz macht dann Sinn, wenn man ihn so liest, wie er wohl gemeint ist:
Nämlich, dass im 12. Belieferungsmonat (natürlich erst an dessen Ende, wenn der Zähler abgelesen ist) die Abrechnung des Mehr- oder Minderverbrauches erfolgt, wobei der in 11 Abschläge aufgeteilte und eingezogene gesamte Abschlagsbetrag und natürlich auch ein Bonus, wenn man ihn nicht verwirkt hat, einbezogen wird.
Wenn in den beiden Musterrechnungen gleich durch 11 geteilt worden wäre, würden vielleicht nicht so viele die Almadoerläuterungen nicht oder missverstehen.
Aber verbesserungswürdig sind sie auf jeden Fall.
berghaus 11.03.14
bolli:
--- Zitat von: PLUS am 11. März 2014, 10:29:09 ---
--- Zitat von: bolli am 11. März 2014, 09:25:30 ---Heisst, mit 11 Abschlagszahlungen ist die kalkulierte Summe erreicht.
--- Ende Zitat ---
@bolli, richtig! ... und ist das so in Ordnung? Ob mit 11 oder 12 Abschlägen gearbeitet wird sagt noch nichts über richtig oder falsch aus.
--- Ende Zitat ---
Ich habe nichts darüber ausgesagt, was ich für richtig oder falsch halte. Wenn mir diese Sachverhalte bei Vertragsabschluss bekannt sind (und im wesentlichen sind sie das bei den meisten Versorgern, auch wenn man die sprachlichen Unzulänglichkeiten bei Almado, wie von berghaus angemerkt, berücksichtig) ist es meine Sache, ob ich unter diesen Voraussetzungen mit diesem Versorger einen Vertrag abschließe oder mir einen anderen suche, wie z.B. Didakt es gemacht hat, auch wenn er ggf. noch nicht die optimale Form gefunden hat.
Wenn ich abschließe, unterwerfe ich mich gewissen Spielregeln und wenn diese transparent sind, darf ich hinterher nicht maulen.
Nur wenn die Spielregeln verletzt oder eigenmächtig ausgelegt werden (wie z.B. die Mehrabbuchungen bei Almado) dann ist natürlich Widerstand gefragt.
--- Zitat von: PLUS am 11. März 2014, 10:29:09 ---Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.
--- Ende Zitat ---
So ist es. Aber das haben Sie doch auch je nachdem, wann Ihr Vertrag zu laufen beginnt. Fängt er im Spätherbst an, reichen die Abschläge in Proportion zum Verbrauch, der im Winter ja höher ist, möglicherweise gar nicht aus und es gleicht sich erst in den folgenden Sommermonaten wieder aus, während bei Vertrags-/Lieferbeginn im Frühjahr SIE in Vorleistung treten. Auch da gibt es keine individualisierten Abschläge. Insofern, warum soll der Versorger aus seiner Sicht nach Vertragsende hinter dem Geld des Kunden herlaufen, wenn er die Möglichkeit hat, es vertraglich anders zu regeln und der Kunde es mitmacht, auch wenn er ggf. sein (wohlgemerkt immer "kalkuliertes") Geld schon einen Monat vorher zusammen hat. Sie würden ja auch im umgekehrten Fall, dass, wenn Sie nach Rechnungserstellung z.B. 4 Wochen nach Vertragsende eine Nachzahlung tätigen müssten, Sie diese Zahlung möglicherweise auch weitestgehend herauszögern und der Versorger hinter Ihrem Geld herlaufen. Da können auch 8 Wochen nach Verbrauch ins Land gehen. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. ;)
Im übrigen wird der Versorger gegenüber seinen Lieferanten wohlmöglich auch mit gewissen Abschlägen für deren Lieferungen in Vorleistung treten müssen.
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