Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket

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khh:
Laber,  laber,  laber .....   ::)   ::)   ::)

Die Thread-Frage ist in Antwort #1 und 2# längst aufgeklärt !  ;D

berghaus:
@ khh

--- Zitat ---von Filzstift001 Eingangsfrage...
Stimmt auch, da ich bereits 11 Abschläge bezahlt habe und daher der Auffassung bin, das der 12. Abschlag mit der Schlussrechnung verrechnet wird.
Aber ist dies auch so? Leider hat uns Almado nie die Gesamtanzahl der Abschläge mitgeteilt, sondern uns nur bei Vertragsbeginn mitgeteilt:
Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
 Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.
Was meint Ihr? Soll ich den 12. Abschlag jetzt noch bezahlen?
--- Ende Zitat ---

Genau diese Frage von filzstift001  haben Sie und Plus nicht beantwortet!

Klippschulrechnen kann jeder: Abschlagsbetrag durch 11 oder 12 teilen.

Dafür, die Schwierigkeiten und Probleme bei der Auslegung von Almadoschriftsätzen zu erkennen, braucht man aber mehr als den Tunnelblick!

Und auch hier, behaupte ich, ist das von Almado nicht böse Absicht, sondern sprachliches Unvermögen!
Sowie in dem Satz: "Soweit nicht anderweitig vereinbart!" - Der macht an sich schon keinen Sinn!
Und ich möchte noch hinzufügen: "Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almao-ENERGY." ist auch nur unsauber formuliert.

berghaus 10.03.14


khh:

--- Zitat von: berghaus am 10. März 2014, 03:14:47 ---@ khh

--- Zitat ---von Filzstift001 Eingangsfrage ...
Was meint Ihr? Soll ich den 12. Abschlag jetzt noch bezahlen?
--- Ende Zitat ---
Genau diese Frage von filzstift001  haben Sie ... nicht beantwortet!

Klippschulrechnen kann jeder: Abschlagsbetrag durch 11 oder 12 teilen.

Dafür, die Schwierigkeiten und Probleme ... zu erkennen, braucht man aber mehr als den Tunnelblick! ...
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebungen durch khh]

Dazu die Antwort des Fragestellers:


--- Zitat von: Filzstift001 am 09. März 2014, 12:28:43 ---... Ich habe kein Problem damit ..., sondern nur damit, dass ich mir nicht sicher war, wie viele Abschläge zu entrichten sind. Aber da hat khh ja die perfekte Antwort bereits geliefert.
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung durch khh]

@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(

khh

findus14472:
Im Eifer der Gefechte ist leider meine Frage vom 9.3.2014 untergegangen oder es konnte sie niemand beantworten. Nun mein neuer Versuch:
In den derzeit geltenden AGB von immergrün steht u.a.:
 "Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen."
Ist jemandem bekannt, seit wann diese AGB-Änderung gilt? In den AGB vom Oktober 2013 war dieser Passus noch nicht vorhanden.
Müsste diese AGB-Änderung den Kunden -mit Widerspruchsmöglichkeit-  mitgeteilt werden ?
Vielen Dank. Gruß Gerd

khh:

--- Zitat von: findus14472 am 10. März 2014, 10:52:55 ---Müsste diese AGB-Änderung den Kunden -mit Widerspruchsmöglichkeit- mitgeteilt werden ?

--- Ende Zitat ---

Hallo findus14472,

das reicht noch nicht mal als Minimal-Erfordernis  -  siehe bspw. hier:  http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=21&pp=4&art=6&lexi=recht&a=&find=AGB_fingierteAenderung !

Gruß, khh

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