Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen

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khh:
@PLUS,

Sie bringen schon wieder SEPA ins Spiel, obwohl eher 'Einstufung als Selbstzahler bei Vertragskündigung' Thema dieses Threads ist ;).


--- Zitat von: PLUS am 11. März 2014, 20:14:02 ---[...]
Was SEPA angeht, für die Migration von Einzugsermächtigungen solcher Mandate gibt es Bedingungen, die nicht automatisch erfüllt sind. ...

Ob nach der Migration immer gültige Mandate vorliegen ist die Frage. ... Nicht umsonst wird vielfach nicht migriert sondern schriftlich Mandate neu eingeholt. ...
--- Ende Zitat ---

Hier ist zu differenzieren zwischen "SEPA-Basislastschrift" und "SEPA-Firmenlastschrift" : Einzugsermächtigungen können aufgrund der angesprochenen Bedingungsänderung vom 09.07.2012 als Mandat im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden. Beim SEPA-Firmenlastschriftmandat ist das nicht der Fall.

Bei mir als Privatkunde hat keiner der mindestens 30 Zahlungsempfänger ein SEPA-Mandat neu eingeholt. Aber lassen wir das, ist ja nicht Thema des Threads.  :)

PLUS:

--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 21:01:42 ---@PLUS, Sie bringen schon wieder SEPA ins Spiel, obwohl eher 'Einstufung als Selbstzahler bei Vertragskündigung' Thema dieses Threads ist ;).
...
Hier ist zu differenzieren zwischen "SEPA-Basislastschrift" und "SEPA-Firmenlastschrift" : Einzugsermächtigungen können aufgrund der angesprochenen Bedingungsänderung vom 09.07.2012 als Mandat im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden. Beim SEPA-Firmenlastschriftmandat ist das nicht der Fall.

Bei mir als Privatkunde hat keiner der mindestens 30 Zahlungsempfänger ein SEPA-Mandat neu eingeholt. Aber lassen wir das, ist ja nicht Thema des Threads.  :)
--- Ende Zitat ---
@khh, mit SEPA hat das Thema nichts zu tun (Titel!)?

Das Thema ist wichtig, deshalb bleibe ich am Ball. Ihre Differenzierung hilft nicht!

Offensichtlich sind die Irrtümer und Fehleinschätzungen noch weit verbreitet.  Nicht umsonst gibt es solche Hinweise:


--- Zitat ---SEPA Umstellung: Die zwölf häufigsten Fehleinschätzungen
1
2
3
4 "Die Lastschriftermächtigungen meiner Kunden werden eins zu eins in das SEPA Verfahren übernommen."

Richtig ist: Die vorliegenden Lastschriftermächtigungen können in ein SEPA Basismandat überführt werden. Dazu muss der Zahlungsempfänger jedoch mehrere Bedingungen erfüllen. Wer dies nicht tut und dennoch Rechnungsbeträge einzieht, erhöht sein Risiko. Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen gegen die Buchung steigt dann von 8 Wochen (bisher sechs) auf 13 Monate.
.....
5
6
7
8
9 "Die Lastschriftermächtigung kann auch digital über das Internet erteilt werden."

Die Lastschriftermächtigung muss rechtssicher in Schriftform vorliegen, d. h. entweder auf Papier oder digital. Eine qualifizierte digitale Signatur ist dafür Voraussetzung. Die Kreditwirtschaft lässt zwar auch digitale Mandate zu, verweist jedoch ausdrücklich auf das erhöhte rechtliche Risiko für den Zahlungsempfänger, weil dieser im Zweifelsfall die Beweislast für ein korrektes Mandat trägt. Wenn Sie Mandate ohne schriftliche Ermächtigung nutzen, riskieren Sie eine Rückruffrist von 13 Monaten.
.
.
..

--- Ende Zitat ---
Das Risiko besteht, es bleibt jedem Unternehmen, auch Ihren 30 Lastschriftempfängern überlassen, das Risiko einzuschätzen und auch einzugehen.  Sie sollten nur wissen was sie tun. Ebenso sollten die Verbraucher wissen woran sie sind.

khh:

--- Zitat von: PLUS am 11. März 2014, 21:28:38 ---Das Thema ist wichtig, deshalb bleibe ich am Ball. Ihre Differenzierung hilft nicht!

Offensichtlich sind die Irrtümer und Fehleinschätzungen noch weit verbreitet.  Nicht umsonst gibt es solche Hinweise:


--- Zitat ---SEPA Umstellung: Die zwölf häufigsten Fehleinschätzungen
1
2
3
4 "Die Lastschriftermächtigungen meiner Kunden werden eins zu eins in das SEPA Verfahren übernommen."

Richtig ist: Die vorliegenden Lastschriftermächtigungen können in ein SEPA Basismandat überführt werden. Dazu muss der Zahlungsempfänger jedoch mehrere Bedingungen erfüllen. ...
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

@Plus, da machen Sie jetzt aber schon wieder eine neue Baustelle auf. ???

War denn meinerseits irgendwo davon die Rede, dass der Zahlungsempfänger keine Bedingungen zu erfüllen hat?

Wenn gewünscht, kann ich gerne das ganze "Migrations-Verfahren" hier einstellen. Ist alles bei
mir noch relativ frisch aufgrund einer selbst vorgenommenen Umstellung des Beitragseinzugs für einen Verein.

Aber interessiert das hier wirklich ?

Gruß, khh

Didakt:
@ PLUS, Ihr Hinweis in Antwort # 13 hat mich veranlasst, die in diesem Thread diskutierte Thematik für mich selbst etwas näher zu beleuchten. Ergebnis: Ihre Ausführungen sind nachvollziehbar!

In diesem Zusammenhang gibt diese Web-Site  zu den nachstehenden Tatbeständen in kurzer Form schlüssige Antworten:
Ein Auszug:
--- Zitat ---1. Rückbuchungen von Lastschriften im normalen Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands
     a) Rückbuchung einer genehmigten bzw. rechtmäßigen Lastschrift
     
     Ergebnis: Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des
     Rechnungsabschlusses von Ihrer Bank zurückbuchen lassen!

     b) Rückbuchung einer nicht genehmigten bzw. einer unberechtigten Lastschrift

     Ergebnis: Nicht genehmigte Lastschriften können Sie 13 Monate lang, nachdem Sie Ihre Bank von
     dieser Abbuchung informiert hat, zurückbuchen lassen!


2. Rückbuchungen von Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

     a) Eine berechtigte bzw. genehmigte Lastschrift kann im Rahmen des SEPA-Basis-
         Lastschriftverfahrens innerhalb von acht Wochen ab erfolgter Abbuchung rückgebucht werden.

     b) Eine nicht berechtigte bzw. illegale Abbuchung kann nach dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
         innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank ihren Kunden von dieser
         Kontobelastung informiert hat.

     Ergebnis: Im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens können berechtigte Lastschriften
     innerhalb von acht Wochen nach erfolgter Kontobelastung rückgebucht werden. Illegale
     Abbuchungen können dagegen innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank
     ihren Kunden von dieser Kontobelastung informiert hat.
--- Ende Zitat ---
(Farbliche Unterlegung durch mich)

Was die "SEPA Migration Einzugsermächtigung" angeht, ist auf dieser Web-Site Wissenswertes zu erlesen.

Das Thema (vornehmlich zum Fall 1) dürfte in der Tat für die Leserschaft von allgemeinem Interesse sein. Es ist für diesen Thread ein wichtiges Randthema. Und außerdem: Lesen bildet! :D

PLUS:

--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 21:47:30 ---@Plus, da machen Sie jetzt aber schon wieder eine neue Baustelle auf. ???
War denn meinerseits irgendwo davon die Rede, dass der Zahlungsempfänger keine Bedingungen zu erfüllen hat?
Wenn gewünscht, kann ich gerne das ganze "Migrations-Verfahren" hier einstellen. Ist alles bei
mir noch relativ frisch aufgrund einer selbst vorgenommenen Umstellung des Beitragseinzugs für einen Verein. Aber interessiert das hier wirklich ?
--- Ende Zitat ---
@khh, Sie weichen gewaltig aus, es geht nicht um Ihren Verein und auch nicht um eine neue Baustelle. Es geht beim Thema hier exakt um SEPA. Siehe Themenstart:


--- Zitat ---...
3. Soll ich das SEPA Formular einfach erneut zu dem Kündigungseinschreiben dazulegen? Somit kann ich sicher sein, dass es auf jedenfall angekommen ist.
4. Ich finde es seltsam, dass bei mir noch mit alter Lastschrift abgebucht wird und bei anderen die fehlenden SEPA-Zustimmung bemängelt wird. Ich befürchte wenn ich die Kündigung nun schicke wird man bei mir auch auf SEPA Umstellung wollen und die gleiche Problematik entstehen. Nach Rücksprache mit meiner Bank ist eine seperate Einwilligung nicht notewndig. Der Einzugsermächtigte kann einfach umstellen.
--- Ende Zitat ---
Das "SEPA-Formular" ist keine "Machenschaft" oder sonst von Übel. Die oberflächliche Auskunft der Bank ist leider nicht selten, aber eben nicht korrekt. Die Bank kann nicht beurteilen, was bei Almado vorliegt um die Bedingungen zu erfüllen.   
.. . . . .
@Didakt, danke, dass Sie sich näher mit dem Thema befasst haben. Nur so werden die leider kursierenden Irrtümer und Oberflächlichkeiten über SEPA beseitigt.  Die Lastschrift ist die häufigst genutzte Zahlungsart bei wiederkehrenden Zahlungen. Verbraucher müssen da Bescheid wissen!

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