Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
khh:
--- Zitat von: Didakt am 11. März 2014, 21:53:50 ---[...]
In diesem Zusammenhang gibt diese Web-Site zu den nachstehenden Tatbeständen in kurzer Form schlüssige Antworten:
Ein Auszug:
--- Zitat ---1. Rückbuchungen von Lastschriften im normalen Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands
a) Rückbuchung einer genehmigten bzw. rechtmäßigen Lastschrift
Ergebnis: Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des
Rechnungsabschlusses von Ihrer Bank zurückbuchen lassen!
--- Ende Zitat ---
(Farbliche Unterlegung durch mich)
Was die "SEPA Migration Einzugsermächtigung" angeht, ist auf dieser Web-Site Wissenswertes zu erlesen.
Das Thema (vornehmlich zum Fall 1) dürfte in der Tat für die Leserschaft von allgemeinem Interesse sein. Es ist für diesen Thread ein wichtiges Randthema. Und außerdem: Lesen bildet! :D
--- Ende Zitat ---
"Genehmigte Lastschriften können Sie sechs Wochen lang nach Zugang des Rechnungs-abschlusses von Ihrer Bank zurückbuchen lassen" ist seit 09.07.2012 der Regelung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens angepasst, Rückbuchung also nur noch "innerhalb von acht Wochen ab erfolgter Abbuchung" möglich.
Zu "SEPA Migration Einzugsermächtigung" waren mir die Bestimmungen "Bestehende Einzugsermächtigungen dürfen aus rechtlicher Sicht (grundsätzlich) nur dann in eine SEPA Mandat migriert werden, wenn diese eigenhändig unterschrieben wurden und noch im Original vorliegen" und "Grundsätzlich sind Einzugsermächtigungen, die nicht in Schriftform vorliegen (z.B. telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen) nicht SEPA fähig" bisher nicht bekannt (wurde weder in Bank - Info-Veranstaltungen noch in ausgehändigten Unterlagen so vermittelt :().
Die von Gesetz- und Verordnungsgebern bei bereits vorhandenen Einzugsermächtigungen gewollte vereinfachte Umsetzung, also ohne neues SEPA-Mandat, ist dann aber kaum rechtskonform praktizierbar: Welche Zahlungsempfänger haben denn im Zeitalter der weitgehend papierlosen Datenspeicherung die ursprünglich mal eigenhändig unterschriebenen Einzugsermächtigungen noch im Original vorliegen? ???
khh:
--- Zitat von: PLUS am 11. März 2014, 22:10:48 ---... Das "SEPA-Formular" ist keine "Machenschaft" oder sonst von Übel. ...
--- Ende Zitat ---
@PLUS,
von "Machenschaft" habe ich u.a. im Zusammenhang mit 'Einstufungen als Selbstzahler
bei Vertragskündigung' geschrieben und niemals bzgl. SEPA oder SEPA-Formular !
berghaus:
Khh wird im Forum als "Lebende Foren Legende" und Plus als "Forengott" bezeichnet.
Ich finde, dass das für die Betroffenen peinlich ist, zumal die Menge der Beiträge nicht immer etwas über deren Qualität aussagt.
An Admin: Kann man diese Bezeichnungen nicht weglassen?
berghaus 11.03.14
khh:
@berghaus,
Ihr vorstehender Beitrag ist kindisch und sogar "Oberpeinlich" ! ;D
khh
berghaus:
@khh
Ich habe meine Aussage etwas geändert, weil die erste Fassung den Eindruck erwecken konnte, die beispielhaft genannten Mitglieder wären selbst peinlich!
Eigentlich gehört dieser Beitrag in einen neuen Thread, in dem meine Anregung diskutiert werden kann.
berghaus 12.03.14
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