Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
PLUS:
--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 14:10:43 ---Zumindest die Sparkassen und Genobanken haben die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bereits mit Wirkung ab dem 09.07.2012 genändert. Auch für das deutsche Lastschriftverfahren gilt seitdem für den Erstattungsanspruch des Kunden eine Frist von 8 Wochen seit dem Zeitpunkt der Belastungsabbuchung.
--- Ende Zitat ---
So ist das, aber darum geht es nicht. @khh, lesen Sie dort genau: "Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung ....."
Was glauben Sie warum dieser Versorger so scharf auf die SEPA-Mandate ist? Es geht ihm um autorisierte Zahlungen. Sind die Zahlungen nicht autorisiert und trotzdem vom Konto abgebucht gilt diese Frist nicht. Mit einer Rückbelastung muss der Versorger weiter rechnen, wenn der Einzug nicht autorisiert ist. Ist die Autorisierung bei solchen Streitfällen wie man sie hier im Forum findet noch gegeben?
Bei der Umstellung auf SEPA-Überweisung geht der Versorger diesem "Risiko" aus dem Weg. Darum geht es!
Lesen Sie nochmal weiter oben, insbesondere auch die verlinkten Texte! Insbesondere das BGH-Urteil ist mit SEPA nicht außer Kraft gesetzt!
So ist das halt mit Zwickmühlen auf die man sich einlässt. Kündigt man, wird man mindestens laut den aktuellen AGB zum Überweisungszahler. Zahlt man dann die Abschläge nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, verliert man den Bonusanspruch.
Raus aus der Zwickmühle. Bedingungen erfüllen, die Schlussrechnung abwarten und dann den Bonus mit dem (Um-)weg über die Schlichtungsstelle notfalls einklagen ist der saubere Weg.
khh:
@PLUS,
wie schrieben Sie gerade in einem anderen Thread: "vom Hundertsten ins Tausendste" ;),
daher erspar ich mir und dem Forum eine Antwort auf dieses neue "Tausendste".
Mein Beitrag bezog sich ersichtlich auf 'Rücklastschriften nach Erstellung der Schlussrechnung'.
Lassen wir es damit bewenden, in jüngster Zeit ist schon viel zu viel "Müll" geschrieben worden, der für das jeweilige Thread-Thema keinerlei Bedeutung hatte. :(
Gruß, khh
PLUS:
--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 16:04:49 ---Mein Beitrag bezog sich ersichtlich auf 'Rücklastschriften nach Erstellung der Schlussrechnung'.
--- Ende Zitat ---
??? Ja genau! Sorry, aber waren diese Lastschriften nicht autorisiert, können diese unberechtigten Lastschriften entgegen mancher Meinung wieder rückbelastet werden (siehe BGH).
Nicht ins Tausendste, aber es würde mich schon interessieren, wo Sie sonst einen Grund für den von diesem Versorger gewollten Wechsel zur Überweisungszahlung nach erfolgter Kündigung sehen? Schikane, wie das manche sehen, ist das sicher nicht. Der Versorger schafft sich damit ja selbst einen erheblichen Mehraufwand.
khh:
--- Zitat von: PLUS am 11. März 2014, 17:04:26 ---... waren diese Lastschriften nicht autorisiert, können diese unberechtigten Lastschriften entgegen mancher Meinung wieder rückbelastet werden (siehe BGH)
--- Ende Zitat ---
Das war so beim Lastschriftverfahren und bleibt so auch beim SEPA-Verfahren (ich erinnere an die diesbzgl. Diskussion im Zusammenhang mit EGNW/EnerGenSüd).
Ein/e erteilte/s Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat wird aber durch eine Vertragskündigung doch nicht vor Vertragsablauf hinfällig und Abbuchungen damit unautorisiert.
--- Zitat von: PLUS am 11. März 2014, 17:04:26 ---... es würde mich schon interessieren, wo Sie sonst einen Grund für den von diesem Versorger gewollten Wechsel zur Überweisungszahlung nach erfolgter Kündigung sehen? ...
--- Ende Zitat ---
Ich sehe KEINEN nachvollziehbaren Grund für diese lt. @stromer 51 erst nach Oktober 2013 verwendete AGB-Klausel, daher ja auch meine (von @bolli kritisierte) Spekulation:
--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 01:46:46 ---... Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" ... bei (später) womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(
--- Ende Zitat ---
Schließlich waren die bisher bekannten "Machenschaften" von almado/365 AG überwiegend darauf ausgerichtet, Bonuszahlungen zu verweigern.
Was mit diesen (von den Kunden häufig gar nicht erkannten bzw. unbeachteten) höchst "ungewöhnliche" Vertrags- oder AGB-Gestaltungen von Almado geplant war, wurde meist erst später ersichtlich, bspw. mit der Abrechnung für das 1. Lieferjahr.
PLUS:
--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 18:17:38 ---Ich sehe KEINEN nachvollziehbaren Grund für diese lt. @stromer 51 erst nach Oktober 2013 verwendete AGB-Klausel, daher ja auch meine (von @bolli kritisierte) Spekulation:
--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 01:46:46 ---... Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" ... bei (später) womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(
--- Ende Zitat ---
Schließlich waren die bisher bekannten "Machenschaften" von almado/365 AG überwiegend darauf ausgerichtet, Bonuszahlungen zu verweigern.
Was mit diesen (von den Kunden häufig gar nicht erkannten bzw. unbeachteten) höchst "ungewöhnliche" Vertrags- oder AGB-Gestaltungen von Almado geplant war, wurde meist erst später ersichtlich, bspw. mit der Abrechnung für das 1. Lieferjahr.
--- Ende Zitat ---
Dass die Umstellung auf Überweisung eine "Machenschaft" sein soll um den Bonus zu sparen, ist für meinen Geschmack etwas weit hergeholt. Ich sehe nach wie vor das Motiv der Risikoeinschränkung.
Was SEPA angeht, für die Migration von Einzugsermächtigungen solcher Mandate gibt es Bedingungen, die nicht automatisch erfüllt sind. Ich will das jetzt hier nicht auch noch aufzählen. Wer möchte kann selbst recherchieren, sonst kommen wir doch noch ins Tausendste ;). Bei nicht autorisierten Lastschriften (kein gültiges Mandat vorhanden) besteht jedenfalls 13 Monate lang ein Anspruch auf die Rückbuchung.
Ob nach der Migration immer gültige Mandate vorliegen ist die Frage. Das stellt sich erst heraus wenn bei einer Rückgabe wegen fehlender Autorisierung das schriftliche Mandat angefordert wird. Nicht umsonst wird vielfach nicht migriert sondern schriftlich Mandate neu eingeholt. Das macht ja offensichtlich Almado so. Das sonst eingegangene Risiko kann für Unternehmen erheblich sein. Der Zahlungseingang aus einer Überweisung ist dagegen sicher auf dem Konto. Wer Geld will muss dann schon klagen.
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