Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
PLUS:
--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 01:46:46 ---Im Übrigen sehe ich NICHT das von @Plus angesprochene nachvollziehbare bzw. berechtigte Versorger-Interesse (Risiko einer möglichen Rücklastschrift nach der Schlussabrechnung): Die letzte Abschlagsabbuchung erfolgt zu Beginn des 11. Liefermonats, die Rückbuchungsmöglichkeit ist auf 8 Wochen befristet und damit bereits vor Schlussabrechnung nicht mehr gegeben!
--- Ende Zitat ---
Das ist bei SEPA-Lastschriften dann so. Bei einem Widerspruch nach dem bis jetzt geltenden Einzugsermächtigungsverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt jedoch erst mit Zugang des Rechnungsabschlusses, der in der Regel am Ende des Quartals erfolgt. Handelt es sich um einen unautorisierten Einzug, ist die Frist noch wesentlich länger.
Geht es um den Bonus oder um die möglichst dicke Auseinandersetzung mit diesem Versorger? Es darf sich jeder den Stress machen, den er ertragen möchte. ;)
Didakt:
@ PLUS
nachr. @ khh
Ihre Begründung (berechtigtes Versorger-Interesse) teile ich. Allerdings nicht Ihre Ansicht des Fristenlaufs ab Rechnungsabschluss. Welche Grundlage führen Sie dafür an? Meines Wissens beginnt die Frist ab Datum der Kontoabbuchung.
Dennoch sehe ich Ihre Begründung als berechtigt an. Wer seine Verbrauchskosten im Griff hat, braucht auf die Abschlussrechnung gar nicht zu warten, der veranlasst die Rücklastschrift nämlich am 1. Tag nach Vertragsbeendigung oder nach dem Ablauf des Abrechnungsmonats.
bolli:
--- Zitat von: khh am 11. März 2014, 01:46:46 ---Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" eine unangemessene Schikane und bei diesbzgl. womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(
--- Ende Zitat ---
(farbliche Hervorhebung durch mich)
Sie versuchen anscheinend schon wieder ein "Minenfeld" zu legen. Sollte der Versorger tatsächlich, wie es wohl Almado macht, die Zahlungsweise von sich aus auf "Selbstzahler" umstellen, wird er kaum dem Kunden Zahlungsunregelmäßigkeiten vorwerfen können (sofern der Kunde die manuellen Zahlungen fristgrecht leistet und ungeachtet der Tatsache, dass die Zahlungsumstellung möglicherweise gar nicht zulässig ist, wenn sie in den AGB nicht vereinbart ist ODER nach den alten AGB sogar ZWINGEND vorgesehen war als Grundlage für die Bonusgewährung).
Kennen Sie EINEN Fall, in dem Almado bei einem umgestellten Selbstzahler den Bonus mit der Begründung "Zahlungsunregelmäßigkeiten wegen Selbstzahlung" verweigert hat ? Wenn nein, überlassen Sie doch bitte Almado das Vortragen der Begründungen und erfinden Sie für die nicht permanent neue Begründungsmöglichkeiten, die die noch gar nicht vorgetragen haben. 8) >:(
PLUS:
--- Zitat von: Didakt am 11. März 2014, 11:14:21 ---Ihre Begründung (berechtigtes Versorger-Interesse) teile ich. Allerdings nicht Ihre Ansicht des Fristenlaufs ab Rechnungsabschluss. Welche Grundlage führen Sie dafür an? Meines Wissens beginnt die Frist ab Datum der Kontoabbuchung.
--- Ende Zitat ---
@Didakt, lesen Sie mal hier, das hat der BGH längst so entschieden: BGH Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften
Falls Sie tiefer einsteigen möchten hier noch einen Link dazu
PS - noch ein Beispielsfall aus der Praxis:
--- Zitat ---Für erwähnenswert hält die Kanzlei Richter Berlin in diesem Zusammenhang, dass die Deutsche Postbank AG durch ihre Mitarbeiter vielen Postbankkunden gegenüber einerseits im Falle von Rücklastschriftforderungen auch bezüglich solcher Lastschriften ohne Erteilung einer wirksamen Einzugsermächtigung auf eine angeblich geltende 6-Wochen-Frist verwiesen und sie so von der Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf Rückbelastung unberechtigter Lastschriften abgeschreckt hatte.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Praxisfall
khh:
--- Zitat von: PLUS am 11. März 2014, 09:48:15 ---... Bei einem Widerspruch nach dem bis jetzt geltenden Einzugsermächtigungsverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt jedoch erst mit Zugang des Rechnungsabschlusses, der in der Regel am Ende des Quartals erfolgt. ...
Geht es um den Bonus oder um die möglichst dicke Auseinandersetzung mit diesem Versorger? Es darf sich jeder den Stress machen, den er ertragen möchte. ;)
--- Ende Zitat ---
Zumindest die Sparkassen und Genobanken haben die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bereits mit Wirkung ab dem 09.07.2012 genändert. Auch für das deutsche Lastschriftverfahren gilt seitdem für den Erstattungsanspruch des Kunden eine Frist von 8 Wochen seit dem Zeitpunkt der Belastungsabbuchung.
@PLUS, Ihrer letzten Anmerkung stimme ich gerne zu: Jeder Betroffene, dessen die für ihn geltende AGB die neue Ziff. 10 (2) nicht beinhaltet, hat für sich zu entscheiden, ob die vertragswidrige "Einstufung als Selbstzahler" (für die es keinen sachlichen Grund gibt und welche womöglich eine neue "Bonus-Falle" darstellt) einfach hingenommen wird.
@bolli, was soll die obige Unterstellung, ich lege kein "Minenfeld" und erst recht nicht "schon wieder". Solche "Minenfelder" legt allein die almado/365 AG immer wieder aufs Neue, was besonders die Userin @Amazone in verschiedenen Threads deutlich aufgezeigt hat!
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