Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado Kündigen + SEPA: Weiteres Vorgehen
PLUS:
--- Zitat von: berghaus am 10. März 2014, 17:33:37 ---Warum immer verbale Seitenhiebe, z.B. wie 'Schreiber@berghaus meint'? ...., 'wie berghaus meint', hätte genügt! Ich habe auch nicht gesagt, dass alle Beiträge in den Threads über Almado spitzfindig sind. Es sind nur einige und meine Beiträge enthalten sicher auch die eine oder andere Spitzfindigkeit!
--- Ende Zitat ---
@berghaus, ruhig bleiben. Wenn Sie das so als kleinen "Seitenhieb" wahrgenommen haben, dann ist es gut. Ich habe damit auch nicht auf alle Beiträge im Thread reagiert, das war nur eine einmalige berechtigte Reaktion auf Ihre vorgehenden Beiträge und schon gar nicht "immer"!
Sie kennen doch sicher den Spruch "Wer im Glashaus sitzt ...":
--- Zitat von: berghaus - z.B.: -unnötige spitzfindige Sätze- ---Die Almadoexperten haben zu viel damit zu tun, sich gegenseitig zu beharken!
Also fleißig lesen, auch wenn es sicher oft mühselig ist, aus den Beiträgen über spitzfindige Auslegungen Konstuktives herauszulesen.
--- Ende Zitat ---
PS noch grundsätzlich dazu:
Sachverhalte kann man als Verbraucher unterschiedlich sehen und beurteilen. Für Juristen trifft das, wie man auch hier im Forum nachlesen kann, nicht selten zu. In einem Forum werden unterschiedliche Meinungen, Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse ausgetauscht. Manchmal mehr, manchmal weniger deutlich, aber selbstverständlich sollte das nicht unter Gürtellinienniveau geschehen. Das macht ein ordentliches Forum aus.
Wie schon wiederholt bemerkt, wer nur seine eigene Meinungen, Auffassungen und Ansichten lesen will, sollte nur ein Tagebuch führen.;)
khh:
--- Zitat von: berghaus am 10. März 2014, 16:13:22 ---... Also fleißig lesen, auch wenn es sicher oft mühselig ist, aus den Beiträgen über spitzfindige Auslegungen Konstruktives herauszulesen.
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung durch khh]
@berghaus, was für Sie „spitzfindig“ zu sein scheint, sind tatsächlich Auslegungen auf Grundlage von Recht und Gesetz (also möglichst fundiert und sachgerecht). Wenig brauchbar und zielführend sind Einschätzungen nach „Bauchgefühl“ oder allein „meinen, glauben“ etc. !
Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw. http://www.jura-basic.de/ sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.
khh
stromer51:
Hallo Plus,
sie meinen wOOdy soll , wenn er dazu aufgefordert wird seine Abschläge selber überweisen.
Diese Klausel aus den aktuellen AGBs sind aber nicht Vertragsbestandteil im Vertrag von wOOdy.
Vor November 2013 ist die Klausel §10(2) nicht in den AGB enthalten. Der Anbieter versieht seine AGB nicht mit einem Datum.
Es ist Lastschrifteinzug vereinbart. Das ist eindeutig im Auftrag nachzulesen. Check24 versendet
diesen als Mail, inklusive mit den an diesem Tag gültigen AGBs.
Im übrigen bezieht sich die Klausel nur auf Verträge die vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Den Unterschied zwischen Kündigungsverlangen absenden und wirksam werden einer Kündigung dürfte ihnen ja noch aus Flexstromzeiten bekannt sein.
Ein normal laufender Vertrag kann erstmals nur zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
Genau ist das das Ende des 365. Tages. Das ist dann aber mit Ablauf der Vertragslaufzeit und nicht vor.
mfg
khh:
--- Zitat von: stromer51 am 10. März 2014, 22:38:30 ---Hallo Plus,
sie meinen w00dy soll, wenn er dazu aufgefordert wird seine Abschläge selber überweisen.
Diese Klausel aus den aktuellen AGBs sind aber nicht Vertragsbestandteil im Vertrag von w00dy. Vor November 2013 ist die Klausel §10 (2) nicht in den AGB enthalten. ...
Das ist eindeutig im Auftrag nachzulesen. Check24 versendet diesen als Mail, inklusive mit den an diesem Tag gültigen AGBs.
--- Ende Zitat ---
Dann würde ich eine Aufforderung durch almado/365 AG, Abschläge selber zu überweisen, mit dieser Begründung widersprechen und zurückweisen.
--- Zitat von: stromer51 am 10. März 2014, 22:38:30 ---Im übrigen bezieht sich die Klausel nur auf Verträge die vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Den Unterschied zwischen Kündigungsverlangen absenden und wirksam werden einer Kündigung dürfte ihnen ja noch aus Flexstromzeiten bekannt sein.
Ein normal laufender Vertrag kann erstmals nur zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Genau ist das das Ende des 365. Tages. Das ist dann aber mit Ablauf der Vertragslaufzeit und nicht vor.
--- Ende Zitat ---
@stromer51,
in der neuen AGB ist aber die Kündigung als solche und NICHT das Wirksamwerden der Kündigung angesprochen. Denkbar dürfte m.E. auch eine Auslegung sein, dass die Klausel-Bestimmung ausschließlich bei einer außerordentlichen Kündigung - z.B. Sonderkündigung des Kunden - zur Anwendung kommen soll. Insofern könnte zweifelhaft sein, wie diese AGB-Klausel auszulegen ist (mit der Rechtsfolge gem. § 305c Abs. 2 BGB!).
Im Übrigen sehe ich NICHT das von @Plus angesprochene nachvollziehbare bzw. berechtigte Versorger-Interesse (Risiko einer möglichen Rücklastschrift nach der Schlussabrechnung): Die letzte Abschlagsabbuchung erfolgt zu Beginn des 11. Liefermonats, die Rückbuchungsmöglichkeit ist auf 8 Wochen befristet und damit bereits vor Schlussabrechnung nicht mehr gegeben!
Für mich sind diese "Einstufungen als Selbstzahler" eine unangemessene Schikane und bei diesbzgl. womöglich behaupteten Zahlungsunregelmäßigkeiten ein weiterer bzw. neuer übler "Versuch" der 365 AG, eine Bonusanrechnung zu verweigern. >:(
stromer51:
Hallo khh,
mir scheint schon beim Auftragseingang steht fest, dem Kunden werden wir keinen Bonus zahlen. Das ist
Strategie. Und der Bonus ist nur zum Kunden einfangen da, weil man da in den Vergleichsportalen weit
vorn landet.
Dem kann man nur begegegnen in dem man bei diesem Anbieter nicht auswählt.
Was das Wort Kündigung in den AGB bedeutet konnte man bei den Flexstrom Brüdern lernen.
Der eine Richter hat gemeint, schon wenn der Brief eingeht ist das eine Kündigung und der andere hat
richtig geurteilt - Kündigung ist der Zeitpunkt wo der Vertrag zu Ende ist. Folge war bei ersten Richter gabs keinen Bonus.
Um einen Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu beenden muss vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit eine Kündigung beim Anbieter eingehen. Dazu gibt es bei den Unterfirmen der 365 AG 3 verschiedene Kündigungsfristen.
Das Schreiben was an Fristen gebunden ist heist im Sprachgebrauch Kündigung. Richtig definiert ist es aber
ein Verlangen einen Vertrag zu einem bestimmten (hier zum Ablauf des 365. Tages) Zeitpunkt zu beenden.
mfg
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