Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Probleme mit immergrün!
khh:
--- Zitat von: berghaus am 18. März 2014, 21:47:22 ---
--- Zitat ---von khh in Antwort #63 ...
--- Ende Zitat ---
und
...
--- Zitat --- von khh in Antwort #135 ...
--- Ende Zitat ---
...
berghaus 18.03.14
--- Ende Zitat ---
Unglaublich, aus verschiedenen Threads, herausgelöst aus dem Zusammenhang und damit verfälscht zitieren sowie erneut - Zitat v. @bolli #31 "alles schön miteinander vermantschen".
Zwecks Geltendmachung des Bonus ist zunächst eine Feststellung des vorliegenden Sachverhalts und dann eine strukturierte Vorgehensweise gefragt, wie bereits mehrfach angesprochen.
Insbesondere geht es aber um Problemlösungen, nicht um die Pflege des eigenen EGO !
bolli:
--- Zitat von: Didakt am 19. März 2014, 11:12:07 ---Es wird den Kunden ein Bonus versprochen, der in der Abrechnung ausbleibt! So, und nun sind die ersten Beschwerden bei der Schlichtungsstelle anhängig. Warten wir doch ab, was dabei rüberkommt! Erst dann ist es sinnvoll, ggf. weiter zu diskutieren bzw. daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen. :)
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: khh am 19. März 2014, 13:38:56 ---Zwecks Geltendmachung des Bonus ist zunächst eine Feststellung des vorliegenden Sachverhalts und dann eine strukturierte Vorgehensweise gefragt, wie bereits mehrfach angesprochen.
Insbesondere geht es aber um Problemlösungen, nicht um die Pflege des eigenen Egos !
--- Ende Zitat ---
(die farblichen Einfärbungen sind von mir)
Genau darum geht es mir !
Die Frage ist aber doch, wie weit ich als Kunde gegenüber der Schlichtungsstelle begründen muss/sollte, dass mir der Bonus zusteht. Nach Ihrer (Didakt's und khh's ) Meinung muss/sollte ich auf alle Möglichkeiten eingehen, aus denen der Versorger den Bonus verweigern könnte, obwohl er mir zusteht UND noch nicht gezahlt worden ist. Dieses sei u.a. der Fall, wenn in der Vertragsbestätigung (in Abwandlung der entsprechenden AGB-Regelungen) der Bonus bereits in die ausgewiesenen Preise eingerechnet wäre. Dieses ist, wie auch alle möglichen anderen Möglichkeiten, warum der Bonus nicht gewährt worden sein könnte, reine Spekulation (und kein Faktum), die bisher durch keinerlei Aussagen von Almado/immergrün gestützt wird.
So z.B. hier
--- Zitat von: khh am 03. März 2014, 19:59:30 ---Ich bezweifel auch, dass die almado/365 AG jemals explizit Stellung nehmen wird zu der in Einzelfällen hier aufgezeigten "Diskrepanzen" der Bonus-Darstellung auf der Almado-HP/in den Vergleichsportalen und der Bonus-Darstellung in den Almado-Vertragsbestätigungen/-Abrechnungen. Kunden, die diese "Diskrepanz" in ihrem individuellen Einzelfall nicht belegen können, werden bzgl. Durchsetzung einer "zusätzlichen" Bonusgutschrift womöglich schlechte Karten haben !? ???
--- Ende Zitat ---
(farbliche Hervorhebung durch mich)
oder hier
--- Zitat von: Didakt am 06. März 2014, 18:11:00 ---Wenn der Antragsteller es versäumt, in seiner Begründung darauf hinzuweisen, dass er sich in gegenständlicher Sache der möglichen Täuschung und des Betruges durch den Versorger ausgesetzt sieht, fällt dieser in dieser Angelegenheit durchaus naheliegende Aspekt bei der rechtlichen Bewertung des Tatbestands durch den Schlichter unter den Tisch (s. § 380 (1) ZPO analog). Den Schlichter interessiert nur der Vortrag im Schriftsatz, sonst nichts! :D
--- Ende Zitat ---
Einig sind wir uns alle sicherlich darin, dass betroffene Kunden gegen die "falsche Abrechnung" vorgehen und Almado/immergün dieses Vorgehen nicht durchgehen lassen sollten.
Aber ICH würde bei meiner Bonusbegründung (natürlich nachdem ich dem Versorger mitgeteilt habe, dass und warum ich den Bonus erhalten möchte und für den Fall, dass er mir nach den 4 Wochen gesetzter Frist noch keine Antwort geschickt und auch kein Geld gezahlt hat) den deutlich kürzeren Weg gehen, nämlich die in den AGB genannten Fälle, wann ein Bonus gezahlt wird und wann dieser verweigert wird unter mein konkretes Versorgungsverhältnis subsumieren und darlegen, dass eine Bonusstreichung aus besagten Gründen nicht gegeben ist. Und DANN sollen die von Almado/immergün mal antworten. Sollten sie das wirklich tun (was ich stark bezeifele) UND sollten sie dann die "Boni incl. Theorie" verfolgen und es so begründen, wie Sie und khh es hier immer wieder als Möglichkeit darstellen, bleiben immer noch zwei Möglichkeiten:
- Entweder die Schlichtungssstelle gibt mir diese Begründung, die ich ja gar nicht kennen konnte, da sie nicht auf den AGB fußt, zur Kenntnis mit der Möglichkeit der Stellungnahme (dieses Verfahren würde auch ich vermuten) oder aber
- sie lehnt meinen Anspruch unter Verweis auf die Almado/immergrün-Stellungnahme sofort ab. Dann kann ich immer noch vor Gericht ziehen und zu dem ganzen Summs Stellung nehmen.
Da ich aber nicht Betroffener von Almado/immergrün bin, kann ich natürlich auch locker warten, was aus den Verfahren bei der Schlichtungsstelle wird. Ich befürchte nur, dass Sie ohne den genauen Schriftverkehr zwischen Versorger/Kunde/Schlichtungsstelle gerade im Hinblick auf unsere hier vorliegende Diskussion keinen wesentlichen Nährwert aus der Schlichtungsempfehlung werden entnehmen können.
Aber sei's drum, warten wir halt ab und hoffen wir, dass die betroffenen Almado/immergrün-Kunden nícht zu sehr verunsichert sind/werden, so dass sie ihre Ansprüche auch durchzusetzen versuchen.
Didakt:
@ bolli,
entschuldigen Sie, auf Ihren Beitrag gehe ich nicht mehr tiefgreifend ein. Für mich zählen Fakten.
Schauen Sie sich mal die Abfragen der Schlichtungsstelle in deren Online-Beschwerdeformular an und auch, welche Belege im Rahmen der Anspruchsbegründung beizubringen sind. Der Antragsteller hat seinen Anspruch zu behaupten, zu begründen und zu beweisen!
Der Beschwerdegegner hat die Möglichkeitkeit, in seiner Replik der Forderung mit eigenen Gegenargumenten zu begegnen bzw. sie zu entkräften, evtl. auch anzuerkennen. Der SE kommt sonach die Erleuchtung! :D So einfach ist das! Ich habe damit kein Problem.
Ich habe neulich zwei Betroffenen per PM für ihr Petitum Textvorschläge unterbreitet und hoffe, dass sie verwertet werden konnten. Auf die Ergebnisse der Schlichtungsstelle ist zu warten, alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D
PS: Zum besseren Verständnis meiner o. a. Ausführungen nachstehend ein Auszug aus der Verfahrensordnung der SE:
--- Zitat ---§ 3 Antrag auf Schlichtung (Anrufung)
...
(3) Der Beschwerdeführer soll einen klaren Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens stellen. Der Antrag soll den Antragsteller, den Antragsgegner und das Antragsziel enthalten, sowie eine Sachverhaltsdarstellung, aus der sich die geltend gemachten Ansprüche bzw. Abwehransprüche konkret ergeben. Der Anspruch ist, soweit möglich, zu beziffern und zu begründen. Es sind alle zur Beurteilung des Falles geeigneten und erforderlichen Tatsachen mitzuteilen. Zu einem vollständigen Antrag gehören alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen sowie der Nachweis der vorherigen erfolglosen Beschwerde beim Unternehmen nach § 111a EnWG.
Die Geschäftsstelle gibt bei Bedarf hierzu Hilfestellung. Der Beschwerdeführer hat auf Nachfrage der Schlichtungsstelle Energie den Antrag innerhalb einer angemessenen Frist zu vervollständigen. Erfolgt unentschuldigt keine Reaktion des Beschwerdeführers, kann die Schlichtungsstelle Energie die weitere Durchführung des Schlichtungsverfahrens ablehnen.
§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
...
(2) Ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zuvor bei dem Unternehmen gemäß § 111a EnWG geltend gemacht und das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Unternehmen sind gemäß § 111a EnWG verpflichtet, Verbraucherbeschwerden innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen. Wurde ein Verfahren nach § 111a EnWG erkennbar nicht durchgeführt, ist der Antrag unzulässig.
--- Ende Zitat ---
khh:
--- Zitat von: Didakt am 19. März 2014, 14:49:36 ---... alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D ...
--- Ende Zitat ---
"Woll" würde dazu wohl der Sauerländer sagen !? :)
uwes:
--- Zitat von: khh am 19. März 2014, 16:14:23 ---
--- Zitat von: Didakt am 19. März 2014, 14:49:36 ---... alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D ...
--- Ende Zitat ---
"Woll" würde dazu wohl der Sauerländer sagen !? :)
--- Ende Zitat ---
@khh/Didakt/andere
sachlich bleiben. Es entwickelt sich in jedem Thread mit Ihrer Beteiligung, den ich gelesen habe, durch unsachliche Bemerkungen eine Beschimpfungsorgie. Dazu kommt dann das ewge "ja,nein, doch und ich-habe-Recht Spiel".
Spätestens dann wird eine Diskussion langweilig.
Sie haben sich beide ein recht ansehnliches Wissen zu Fragen der hier auftauchenden Art angeeignet. Dessen Umsetzung und Ausdruck hier im Forum hilft. Abwertende Äußerungen anderen gegenüber dienen lediglich der Herausstellung des eigenen Ego's und sind nicht nur unnötig, unhöflich und unsachlich sondern auch langweilig.
Zumindest ich würde die Beiträge dieses Forums gerne ohne Langweiler dazwischen lesen. (Bitte beim Zitieren nicht aus dem Zusammenhang reißen)
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