Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Probleme mit immergrün!

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khh:
zu  "W i e d e r   v o n   v o r n   ? !"

@PLUS,

NEIN, nicht wieder  -  siehe gleich folgende PM !

berghaus:

--- Zitat ---von khh in Antwort #63 a.a.O.
@stromer51, das sind zwei Sätze! Und Sie "meinen" etwas, was dort so nicht steht. Die Formulierung der Vertragsbestätigung ist m.E. eindeutig und nicht interpretierbar !
--- Ende Zitat ---

und


--- Zitat von: khh am 18. März 2014, 17:00:22 ---
--- Zitat von: uwes am 18. März 2014, 16:50:14 ---... eine solche verdeckte Preisklausel aus den o.g. Gründen intransparent und wohl auch überraschend wäre - mit der Folge der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit.
--- Ende Zitat ---

Danke @uwes, genau diese Auffassung haben einzelne User mit Hinweis auf § 305c BGB ja auch schon vertreten.  :)

--- Ende Zitat ---

Das 'Danke @uwes' stört mich! Damit wollen Sie den Eindruck erwecken, uwes würde Ihrer inzwischen wirklich unhaltbaren Meinung von der nicht interpretierbaren Vertragsbestätigung zustimmen. Dem ist nicht so!

Und der ersten Hinweis auf § 305 c kam von mir, auch wenn ich den Paragrafen nicht direkt genannt habe.


--- Zitat ---« Antwort #61 (a.a.O.) am: 28. Februar 2014,  »
Zitat:
 "Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen almado."

Als unbedarfter Kunde lese ich das immer noch so, dass der Vertrag (nach wie vor) alle bekannten Abgaben, Steuern und die Preisgarantie enthält und auch der Bonus gewährt wird, wobei die AGB gelten, in denen auch das Antragsformular und die Auftragseingangsbestätigung eine Rolle spielen:

Zitat aus den AGB
„(1) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), die Auftragseingangsbestätigung sowie die Vertragsbestätigung des Energieversorgers.......“

und wie war das noch mit der Rechtsprechung:
Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Verwenders!

An das Zwitschen glaube ich erst, wenn mir jemand ein Schreiben von almado zeigt, aus dem das ersichtlich wird.
Noch gibt es doch keine Begründung von almado für das Fehlen des Bonus.

berghaus 28.02.14
--- Ende Zitat ---


Und viel später war es Didakt, der die knallharte,  Angst verbreitende Aussage von Ihnen in Antwort #135 mit seinem Hinweis auf  § 305 c BGB abschwächen musste:


--- Zitat --- von khh in Antwort #135
@pk85, zu berücksichtigen ist aber:
Zitat
BGB § 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---von Didakt in Antwort #144
@ pk85, bei Ihrer Vorlage an die SE könnte folgende Bestimmung für Sie von Nutzen sein. Darauf könnten Sie auch abheben:

§ 305c BGB lautet:
Zitat
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
--- Ende Zitat ---

berghaus 18.03.14

bolli:

--- Zitat von: khh am 18. März 2014, 17:30:18 ---zu  "W i e d e r   v o n   v o r n   ? !"

@PLUS,

NEIN, nicht wieder  -  siehe gleich folgende PM !

--- Ende Zitat ---
Hm, mich würde auch interessieren, warum nicht, wenn Sie nicht Ihre Meinung geändert haben.

Sowohl berghaus, wie auch stromer51 und meine Person haben es an anderer Stelle schon mehrfach erwähnt: Die Angaben von Almado/immergrün wären tatsächlich intransparent/irreführend, wenn Ihren Gedanken, dass der Bonus bereits eingerechnet sei, gefolgt würde.

Nehmen wir als Beispiel mal den Beitrag #4 in diesem Thread, der ja schön dokumentiert ist:

Da hat jemand einen Verbrauch von 4.000 kWh und bestellt einen Pakettarif bei immergrün für 4.200 kWh. Dafür wird ihm von einem Verbrauchsportal ein Preis von 779,35 EUR ausgewiesen. Im Portal steht, dass dieser Preis incl. 25% Neukundenbonus gilt.
Da in den immergrün-AGB steht

--- Zitat ---Nr. 9
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
--- Ende Zitat ---

wundert sich der Kunde nicht, als er von Almado/immergrün eine Vertragsbestätigung erhält, in der steht

--- Zitat ---...
Arbeitspreis : 24,74 ct/kWh
...
Paket: 4.200 kWh
...
Abschlagssumme: monatlich 94,- EUR
--- Ende Zitat ---
Denn schließlich sind 4.200 x 24,74 ct = 1.039,08 EUR. Das ist der Preis, den er bezahlen soll und laut AGB soll ja NACH bzw. MIT der ersten Jahresrechnung der Bonus fällig werden, wenn er die Bedingungen erfüllt hat. Und 11 x 94,- EUR sind ja 1034,- EUR. Passt also. Und wenn er von den 1.039,08 EUR 25% abzieht kommt er genau auf die (im Vergleichsportal) versprochenen 779,31 EUR. Also für ihn alles in Ordnung !

Nun kommt in der Abrechnung auf einmal kein ausgewiesener Bonus hinzu und jemand versucht zu behaupten, der Bonus sei ja bereits in den Summen in der Vertragsbestätigung enthalten gewesen. Da stünde ja: "incl Bonus". Das in den AGB steht, dass der Bonus NICHT (vor der ersten jahresrechnung) mit den Abschlägen verrechnet werden dürfe, also in diesen NOCH NICHT enthalten sei, sei durch individuelle Absprache außer Kraft gesetzt, denn schließlich ergebe sich ja durch den Zusatz "incl. Boni", dass man eine andere Veranschlagungsart gewählt habe.
Und das soll transparent sein ?  8)

Mal abgesehen davon, dass bei dieser Berechnungsart ja JEDER, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, VORAB in den Genuss eines Bonusses käme BEVOR überhaupt klar ist, ob er die Vertragsbedingungen für die Bonusgewährung erfüllt. Almado/immergün würde also in Vorleistung treten mit dieser Bonusanrechnung. Und auch dieses steht wieder im Widerspruch zu den entsprechenden AGB-Regelungen.


--- Zitat ---Nr. 9 Abs. 1
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Strombelieferung an der gleichen Abnahmestelle bereits durch den Energieversorger beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten vor Erteilung des Auftrages zur Strombelieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif des Energieversorgers gewechselt ist. Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
--- Ende Zitat ---

Ich will jetzt hier keine Wahrscheinlichkeitsrechnung aufstellen, aber da passieren ne ganze Menge Dinge vorher, bevor diese Kette von Annahmen in der Argumentation erfüllt wird und diesen auch noch maßgebliche Leute (wie z.B. Richter) folgen.

Man sollte fair genug auch gegenüber etwas unkundigeren Forenteilnehmern sein und einräumen, dass solche Theorien vor Gericht eher keinen Bestand haben werden.
Und alleine um diese Verunsicherung der weniger kundigen Besucher geht es berghaus mit seinen Bemühungen um Aufklärung, auch wenn der Weg der Aufklärung nicht immer der geradeste ist, dass Ziel ist das Richtige !

Didakt:
@ bolli,

bitte nicht wieder von vorn. Sie kennen meine Meinung dazu. Ich toleriere wirklich jede Anschauung zu dieser Thematik, aber eine neuerliche Diskussion bringt uns im Moment keinen Schritt weiter.

Die Krux ist doch auf einen einfachen Nenner zu bringen: Es wird den Kunden ein Bonus versprochen, der in der Abrechnung ausbleibt! So, und nun sind die ersten Beschwerden bei der Schlichtungsstelle anhängig. Warten wir doch ab, was dabei rüberkommt! Erst dann ist es sinnvoll, ggf. weiter zu diskutieren bzw. daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen. :)

Didakt:

--- Zitat von: uwes am 18. März 2014, 16:50:14 ---
--- Zitat von: (ursprünglich vo @ khh) ---Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.

Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
--- Ende Zitat ---

Also so einfach würde ich das nicht sehen. ...
--- Ende Zitat ---

@ uwes, die o. a. Fakt-Feststellung ist im Zusammenhang mit der Anspruchsbegründung des Antragstellers im Rahmen seiner Beschwerdevorlage  an die Schlichtungsstelle zu sehen, wegen mir auch im Zuge einer Zahlungsklage. Hierbei muss der Kunde/Antragsteller/Kläger sein Anspruchsbegehren begründen und belegen. Wenn Sie das nicht so einfach sehen, wären weitergehende Ausführungen von Ihnen hierzu für den juristisch nicht vorgebildeten Kunden sicherlich sehr hilfreich. :) 


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