Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Erfahrungsbericht - Volle Konfrontation mit almado...

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Didakt:

--- Zitat von: @ bergland ---Währenddessen erhielt ich immer wieder Post vom Inkassobüro mit immer neuen Abschlagsforderungen. almado kündigte mir zu Mitte Januar fristlos. Dieser Kündigung widersprach ich natürlich - obwohl ich eigentlich ganz froh war, mit dem Laden nichts mehr zu tun zu haben.
--- Ende Zitat ---

Diese Aussage besagt doch, dass die Kündigung (wenn auch fragwürdig) von @ Bergland akzeptiert wurde. Hinsichtlich des Bonus braucht er Almado nun nicht mehr nachzulaufen. Für seinen Energiebezug hat er bis zum Ablauf der Belieferung bezahlt. Was will ihm Almado also noch?  Etwa seiner Aufrechnung mit einer Einrede begegnen? Das wage ich zu bezweifeln! Und wenn, dann hat er keine schlechten Karten. Soll Almado doch (wegen der Inanspruchnahme des vertraglich zugesagten Bonus durch den Kunden ?) klagen.  8) bleiben kann er! ;)

khh:

--- Zitat von: bergland am 19. Februar 2014, 21:07:03 ---Ich möchte euch heute meine Erfahrungen mit almado schildern. Das ist auf keinen Fall eine Anleitung zum Nachmachen. almado hat in der bisherigen Auseinandersetzung viele Fehler gemacht, so dass ich Stand: heute ziemlich gut dastehe. ...
--- Ende Zitat ---

Womöglich ist das doch eine gute Möglichkeit, wie man almado/365 AG bei entsprechendem Ablauf auf relativ einfache Art und Weise beikommen kann:

Bekanntlich ist die Kündigung (aus Nachweisgründen per Einschreiben) eine einseitige zugangs-bedürftige Willenserklärung und bedarf für die Wirksamkeit nicht einer Annahme oder Bestätigung durch den Kündigungsempfänger!

Als 365 AG – Kunde sollte man daher künftig besser darauf verzichten, inhaltlich des Kündigungs-schreibens eine Kündigungsbestätigung zu verlangen. Ist der Liefervertrag form- und fristgerecht zum Ablauf des 1. Lieferjahres ordentlich oder sondergekündigt und wird die Kündigung gar nicht oder nicht ordnungsgemäß bestätigt, sollte man vllt. (zunächst) nicht reagieren.

Erst wenn einem der beauftragte neue Versorger mitteilt, dass der vorgesehene Wechsel mangels Abmeldung der 365 AG beim Netzbetreiber nicht möglich ist, muss man das wohl schriftlich gegenüber dem Wechselbehinderer reklamieren. Außerdem ist mit Fristsetzung etc. anzumahnen, wenn die Schlussrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende zugeht.

Ausgenommen eine ordnungsgemäße Schlussrechnung mit Bonus (was aber wohl nach derzeitigem Erkenntnisstand unwahrscheinlich sein dürfte), kann dem Kunden nichts Besseres passieren, als dass die 365 AG die Belieferung über das Vertragsende hinaus fortsetzt. Man kommt dann in eine ähnlich komfortable Situation, wie von @bergland beschrieben:

Bei einer Belieferung ohne Vertragsgrundlage entfällt die Verpflichtung, weiterhin Abschläge leisten zu müssen. Bei Einstellung jeglicher Zahlungen wird die 365 AG nach erfolglosen Mahnungen selbst fristlos kündigen (siehe obiges Beispiel). Gegen den nach endgültiger Liefereinstellung wohl zu leistenden Wertersatz (höchstens auf Grundlage des Almado-Preises aus dem 1. Lieferjahr bzw. eines ggf. günstigeren Grund- und Arbeitspreises des beauftragten neuen Versorgers) kann man dann die eigene Bonusforderung und eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche aufrechnen! :)

Sollte die 365 AG darauf mit einer gerichtlichen Klage reagieren, kann man dem m.E. mit großer Gelassenheit entgegen sehen.

bergland:

--- Zitat von: berghaus am 20. Februar 2014, 20:15:01 ---Ich frage mich, warum Almado gekündigt hat.

Verweigerung des Bonus ist die eine Sache, hohe Preise im zweiten Jahr die andere.

Und verlängert sich der Vertrag nicht um 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird - von beiden Seiten!?

berghaus 20.02.14

--- Ende Zitat ---

almado hat mit der Begründung "Nichtzahlung der Abschläge" fristlos gekündigt. Das ist natürlich rechtlich nicht in Ordnung; für mich jetzt aber im Ergebnis relativ egal. Ich werde gerne weiter berichten, sobald sich etwas tut. Wobei ich davon ausgehe, dass sicher wieder einige Zeit ins Land gehen wird, bis ich das nächste mal etwas von dort höre....

Hurraapostel:
 :o :o :o

In er ganzen Schilderung sind einige Dinge nicht stimmig, zudem halte ich es einerseits für mutig, aber andererseits auch für fahrlässig und äusserst gefährlich, die Angelegenheit auf diese Art und Weise anzugehen. Zudem muss man hier trennen und zwar zwischen der Almado und dem Inkassobüro (auch wenn es sich bei letzterem sicherlich um einen Ableger (Tochterunternehmen der almado/365AG)) handelt.

Mit der Übergabe der Kostennote teilt ein Inkassounternehmen automatisch mit, das eine Forderung nun durch das Inkassounternehmen eingetrieben wird. Entgegen der Meinung von Bergland ist es nicht nötig, das ein Inkassounternehmen eine Vollmacht vorlegt - denn die haben gar keine Vollmacht!

Die Forderung von (in diesem Falle Almado) wurden gänzlich an das Inkassounternehmen abgetreten, Hier werden Summen genannt, die zuweilen um ein Vielfaches höher sind, als die ursprüngliche Forderung! Aber niemals bezieht sich ein Inkassounternehmen auf irgendwelche Abschläge, die nicht bezahlt wurden.

Bekommt man Post von einem Inkassounternehmen ist guter Rat nötig und den bekommt man nur bei einem Rechtsanwalt. Es reicht auf keinen Fall, der Inkassoforderung zu widersprechen, mit der Begründung "die ursprüngliche Forderung sei unrechtens", vor allem weil die das nicht interessiert - da sie nix mit der ursprünglichen Forderung zu tun haben. Die werden sich auch Zeit lassen, den die Zeit spielt "Zinsen" in das Säckel ...  :'(

Letztendlich kann ich Bergland nur raten, die Füße in die Hand zu nehmen und mit dem ganzen Kladeradatsch zu einem guten Anwalt zu laufen, um noch zu retten, was rettbar ist. Alles andere wird extrem teuer!  ::)

Didakt:
@ Hurraapostel


--- Zitat von: Ihnen ---Entgegen der Meinung von Bergland ist es nicht nötig, das ein Inkassounternehmen eine Vollmacht vorlegt - denn die haben gar keine Vollmacht!
--- Ende Zitat ---

Wie kommen Sie denn darauf? Natürlich bedarf es einer Vollmacht oder Abtretungserklärung durch den Gläubiger, bevor ein Inkassounternehmen tätig werden kann. Sonst könnte ja jeder "Heini" mit einem Zahlungseinzug aufwarten. Bitte nicht gleich die große Angst vor diesen Haien schüren! Und diese in die eigene Wohnung zu lassen, verbietet sich ohnehin schon mal ganz und gar.

Ganz so einfach wie Sie es hier darstellen, ist @ bergland den Abzockern nicht ausgeliefert!

Zunächst ist ja wohl die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Forderung von Almado zu stellen und zu klären, der ja auch eine Forderung von @ bergland gegenübersteht!

Wer zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung eines Inkassodienstleisters erhält, sollte dem Inkassodienst schriftlich mitteilen, dass die Forderung unrechtmäßig ist und auch die Gründe für den Einwand nennen. Dann muss der Inkassodienstleister dem Einwand nachgehen und gegebenenfalls durch Nachfrage beim Gläubiger prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht.

Bekommt der Betroffene dann weiter Mahnungen, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

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