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Gas.de Grünwelt Gas fix

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khh:
@PLUS,

die "1:1 - Weiterreichung von Umlagenerhöhungen" hat mit dem Thema dieses Threads nichts zu tun und war meinerseits nur eine als "OFF-TOPIC" gekennzeichnete Anmerkung zur diesbzgl. Aussage von @wechselprofi.

Eine Diskussion zu dem Thema sollten wir hier bitte NICHT fortsetzten. Wen es interessiert, der kann die fundierten Ausführungen von @RR-E-ft in den betreffenden Threads nachlesen.

Gruß, khh


winnetuo3:
Vielen Dank für die Stellungnahmen.
Selbstverständlich äußere ich mich gerne zu den Punkten 1-3 wie folgt:

zu 1: Im Schreiben vom 07.11.2013 schrieb Grünwelt Gas.de als Betreff:
         Aktuelle Energiemarktentwicklung und Preisinformation zu Ihrem Gasvertrag auf der zweiten Seite; Trotzdem ist es uns gelungen, Ihnen ab dem 01.01.2014 
         attraktive  Konditionen zu bieten. Der Arbeitspreis beträgt ab 01.01.2014 € 0,0675 pro kWh. Bis 31.12.2013  € 0,0572/kWh = 18 % Erhöhung,
         Hiebei wurde darauf hingewiesen, dass ich ein Kündigungsrecht bis zur Wirksamkeit der Anpassung habe.
         Damals habe ich leider leider nicht widersprochen, weil ich Sorge hatte, dass der vereinbarte Neukundenbonus wegen Kündigung verfällt.
zu 2: Hinsichtlich der Preisanpasungsklausel zum Zeitpunkt des Bestelldatums vom 03.07.2012 war von solch drastischen Erhöhungen nicht die Rede.
         Zum heutigen Zeitpunkt -17.02.2014- habe ich die AGB unter Grünwelt>Rechtliches>AGB>Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas.de> Die AGB können Sie hier
         einsehen > Seite Gas.de unter PDF herunterladen.  Ich kann aber leider nicht mehr feststellen, wie die AGB zum Zeitpunkt 03.07.2012 waren.
         In § 6 Abs. 3 steht; Der Lieferant ist verpflichtet, Preisanpassungen nach billigem Ermessen und der Entwicklungder Preisbildung... der rechtlichen Vorgaben zu 
         berücksichtigen.
         Abs.4;Im Falle der Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt  des Wirksamwerdens der
         Änderung zu kündigen.
zu 3: Meiner Meinung nach sind 18 % Erhöhung unbillig und verstoßen gegen § 315 BGB.
         Heute, 17.02.2014 wurde in der Rheinzeitung, Koblenz eine Energietabelle veröffentlicht, hier verläuft die Preisentwicklung von Gas  von Januar 2013 bis Januar 
        2014 ohne nennenswerte Veränderungen.

 
         

khh:

--- Zitat von: winnetuo3 am 17. Februar 2014, 15:11:28 ---Selbstverständlich äußere ich mich gerne zu den Punkten 1-3 wie folgt:
zu 1: Im Schreiben vom 07.11.2013 schrieb Grünwelt Gas.de als Betreff:
Aktuelle Energiemarktentwicklung und Preisinformation zu Ihrem Gasvertrag ...
--- Ende Zitat ---

Mir ist immer noch nicht klar: Stand DAS bereits im Betreff? Oder wurde erst auf der 2. Seite etwas zur Preiserhöhung geschrieben?


--- Zitat von: winnetuo3 am 17. Februar 2014, 15:11:28 ---zu 2: ... Zum heutigen Zeitpunkt -17.02.2014- habe ich die AGB unter ... herunterladen. 
Ich kann aber leider nicht mehr feststellen, wie die AGB zum Zeitpunkt 03.07.2012 waren. ...
--- Ende Zitat ---

Die seit 31.10.2013 von gas.de für das Neugeschäft verwendete AGB ist für Ihren Bestandsvertrag nicht maßgeblich. Wenn man die für den eigenen Vertrag geltende AGB für sich nicht archiviert, dann hat man wie hier jetzt ein "Problem" ::)! 
Kann vielleicht ein anderer Foren-USER mit der o.g. AGB aushelfen ?


--- Zitat von: winnetuo3 am 17. Februar 2014, 15:11:28 ---zu 3: Meiner Meinung nach sind 18 % Erhöhung unbillig und verstoßen gegen § 315 BGB.
... Preisentwicklung von Gas von Januar 2013 bis Januar  2014 ohne nennenswerte Veränderungen.
--- Ende Zitat ---

Das ist wohl so zu sehen und es dürfte spannend werden, wenn gas.de die Billigkeit dieser Preiserhöhung vor Gericht dazulegen hat.

SIE müssen jetzt entscheiden, ob Sie Ihr Versäumnis einer rechtzeitigen Sonderkündigung und den drastisch höheren Preis als "Lehrgeld" verbuchen oder ob Sie der Preiserhöhung wider-sprechen wollen und diese dann konsequenter Weise nicht bezahlen. Musterbriefe für den "Preisprotest" findet man beim BdEV oder den VZen (evtl. bekommen Sie auch hier eine Formulierungshilfe).

Haben Sie eine RS-Versicherung für den Fall, dass gas.de Sie bei Reduzierung der Abschlagszahlungen und der Schlussrechnungs-Forderung verklagt ?

PLUS:

--- Zitat von: khh am 17. Februar 2014, 15:08:36 ---@PLUS, die "1:1 - Weiterreichung von Umlagenerhöhungen" hat mit dem Thema dieses Threads nichts zu tun und war meinerseits nur eine als "OFF-TOPIC" gekennzeichnete Anmerkung zur diesbzgl. Aussage von @wechselprofi.
Eine Diskussion zu dem Thema sollten wir hier bitte NICHT fortsetzten. Wen es interessiert, der kann die fundierten Ausführungen von @RR-E-ft in den betreffenden Threads nachlesen.
Gruß, khh
--- Ende Zitat ---
Ok @khh, aber Sie haben das "OFF-TOPIC"-Thema ja hier eingestellt, dann sollten Sie damit rechnen, dass in einem Forum darauf geantwortet wird.

Beim hier im Thread behandelten Gasthema sollten Sie prüfen, ob da nicht ein Vertrag mit fester Laufzeit vorgelegen hat. Im Anschluss dann ein Angebot eines Anschlussvertrages. Sofern innerhalb der Laufzeit keine Preiserhöhung erfolgt ist, ist § 315 BGB kaum relevant.
Z.B. hier @RR-E-ft:
--- Zitat ---Das Angebot einer Vertragsverlängerung ist wieder etwas vollkommen anderes:

Am Anfang eines Vertrages wurde eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, so dass der Vertrag am Ende der Laufzeit automatisch endet. Das hat mit einer Preisanpassungsklausel nichts zu tun (weder mit § 315 BGB noch mit § 307 BGB).
--- Ende Zitat ---

winnetuo3:
Danke an khh für Ihre Ausführungen:
Gerne Beantworte ich die Fragen,
zu 1: Im Betreff auf der 1. Seite stand:         Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisinformation zu Ihrem Gasvertrag
                                                                      Auf der Rückseite stand im laufenden Text dann:
                                                                       Trotzdem ist es uns gelungen, Ihnen ab dem 01.01.2014 weiterhin attraktive Konditionen zu bieten. Ihr Arbeitspreis
                                                                       beträgt  dan  0,0675 EUR/kWh.
                                                                       Im folgenden Absatz stand dann: Aufgrund der Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden
                                                                       Gasliefervertrag  ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt der Wirksamwerdens der Preisanpasung zu kündigen-.
zu 2: Hier versuche ich aus dem Internet die AGB zum Zeitpunkt 07/2012 zu ermitteln.

Ich besitze eine Rechtsschutzversciherung die auch für Grundstücke gilt.
 

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