Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
berghaus:
Einfache Frage, hoffe ich:
Angenommen, der Versorger meint, der Kunde ist ab Anfang eine Jahres in der Grundversorgung.
Der Kunde ist aber der Ansicht, dass die Kündigung seines Sondervertrages nicht wirksam war und zahlt weiter die niedrigeren Abschläge seines Sondervertrages. Er wartet darauf, dass der Versorger ihn verklagt, damit geklärt wird, ob die Einstufung in die Grundversorgung rechtens war.
Darf der Versorger nun wegen der auflaufende Rückstände in der (vermeintlichen) Grundversorgung die Sperrung androhen oder gar durchführen?
berghaus 19.02.14
khh:
Für diesen konkret angefragten "Fall" ist mir die Rechtslage unverändert nicht klar. :-\
Sachverhalt ist:
--- Zitat von: claudi77 am 15. Februar 2014, 16:09:24 ---... Das Gas soll mir bei einem Objekt abgedreht werden, für welches keinerlei Zahlungsrückstände bestehen. Zusammengefasst:
- Objekt 1 hat Zahlungsrückstände bei Energieversorger 1 ist aber mittlerweile bei Energieversorger 2;
- Objekt 2 hat KEINE Zahlungsrückstände und ist noch bei Energieversorger 1;
- Energieversorger 1 will Gas sperren an Objekt 2, wg. Zahlungsrückständen von Objekt 1;
Geht das rechtlich? ...
--- Ende Zitat ---
Im BGB heißt es:
--- Zitat ---§ 273 Zurückbehaltungsrecht
(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
--- Ende Zitat ---
Hier handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Vertrags-Verhältnisse. Oder ist Rechts- und Vertragsverhältnis nicht gleichzusetzen?
@berghaus,
was hat Ihre Frage mit dem von @claudi77 angefragten und hier diskutierten Sachverhalt gemeinsam ?
Didakt:
@ RR-E-ft
--- Zitat von: Ihnen (unter Antwort # 24) ---Handelt es sich bei dem betroffenen Lieferverhältnis deshalb um kein Grund- oder Ersatzversorgungsverhältnis, könnte es sich allenfalls um einen Sondervertrag handeln, für den wiederum § 19 GasGVV jedoch nur dann gilt, wenn eine entsprechende Regelung wirksam in den Sondervertrag einbezogen wurde.
--- Ende Zitat ---
In den aktuell gültigen AGB meiner Gas-/Stromlieferverträge sowie auch in den Vorgängerversionen ist zwar § 19 GasGVV nicht explizit einbezogen, jedoch entsprechende Regelungen.
Man kann deshalb wohl annehmen, dass dies gängige Praxis der EVU ist.
Wenn also im vorliegenden Fall der gleiche Sachverhalt vorläge, dürfte die angedrohte Versorgungssperre gegen geltendes Recht verstoßen und nicht durchsetzbar sein, und zwar unabhängig von den hier in Frage stehenden unterschiedlichen Vertragsverhältnissen (ein beendeter und ein aktiver Vertrag).
PLUS:
--- Zitat von: Didakt am 19. Februar 2014, 18:29:58 ---@ RR-E-ft
....
Wenn also im vorliegenden Fall der gleiche Sachverhalt vorläge, dürfte die angedrohte Versorgungssperre gegen geltendes Recht verstoßen und nicht durchsetzbar sein, und zwar unabhängig von den hier in Frage stehenden unterschiedlichen Vertragsverhältnissen (ein beendeter und ein aktiver Vertrag).
--- Ende Zitat ---
Schwer nachzuvollziehen, was für ein Verhalten in diesem Verbraucherforum verteidigt wird. Geht es hier noch um Verbraucherinteressen oder mit allen Mitteln gegen Versorger?! Wer soll denn das gelieferte Gas bezahlen? Der Versorger und indirekt dann über die Kalkulation andere Verbraucher? Da verstößt nichts gegen geltendes Recht?
Die Konnexität liegt vor, wenn die Ansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Es ist nicht Voraussetzung, dass sich die Ansprüche aus demselben Schuldverhältnis ergeben.
Energietourist:
Na die Praxis war doch jahrelang, dass von den EVUs erst Altschulden verrechnet wurden, auf diesen Fall bezogen, würde das EVU die Zahlungen für Objekt 2 mit Altschulden für Objekt 1 verrechnen. Dadurch gerät natürlich Objekt 2 in Zahlungsrückstand und das EVU droht mit Sperrung. Da kenn ich Versorger, die haben ja sogar Stromabschläge mit Zahlungsrückständen bei Gas (oder andersrum) verrechnet, wenn man Gas und Strom vom gleichen Versorger bezog. Das Thema hatten wir doch vor Jahren schon diskutiert und festgestellt, dass soetwas nicht rechtens ist.
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