Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
claudi77:
Hallo, da ich hier neu bin und nichts zu meinem Problem gefunden habe hier meine Frage.
Ich habe mehrere mit Gas zu versorgende Mietobjekte. Leider hat meine alte Verwaltung mehrere
Monate kein Gas bezahlt. Mittlerweile bin ich durch eine neue Hausverwaltung bei einem anderen Gasversorger, wo alles okay ist. Jetzt erhielt ich von meinem ehemaligen Gasversorger eine sperrandrohung für nächste Woche aufgrund der offenen rechnungen. Davon abgesehen, dass es vorher keine Ankündigung einer sperrung gab habe ich eine Frage. Das Gas soll mir bei einem Objekt abgedreht werden, für welches keinerlei zahlungsrückstände bestehen.
Zusammengefasst: Objekt 1 hat zahlungsrückstände bei energieversorger 1 ist aber mittlerweile bei energieversorger 2,
Objekt 2 hat KEINE Zahlungsrückstände und ist noch bei Energieversorger 1
Energieversorger 1 will gas sperren an objekt 2, wegen zahlungsrückständen von objekt 1
Geht das rechtlich?
Ich würde mich über schnelle Hilfe freuen, da ich noch nicht weiß, was ich tun kann.
Danke!
khh:
--- Zitat von: claudi77 am 15. Februar 2014, 16:09:24 ---Geht das rechtlich?
--- Ende Zitat ---
N E I N !
RR-E-ft:
Das OLG Celle lässt für eine berechtigte Versorgungseinstellung sogar offene Forderungen in einer anderen Versorgungssparte genügen:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17900.0.html
claudi77:
--- Zitat von: khh am 15. Februar 2014, 16:57:01 ---
--- Zitat von: claudi77 am 15. Februar 2014, 16:09:24 ---Geht das rechtlich?
--- Ende Zitat ---
N E I N !
--- Ende Zitat ---
Gibt es dazu schriftlich was in Gesetzen oder urteilen oder so?
Didakt:
@ claudi77
Lesen Sie zu Ihrer Thematik infohalber die Beiträge in in diesem Thread.
--- Zitat von: RR-E-ft, Rechtsexperte in Energieangelegenheiten ---... Einer angedrohten Versorgungseinstellung lässt sich also jedenfalls dadurch entgehen, dass man mit einem anderen Lieferanten einen möglichst sofort beginnenden Gasliefervertrag für die betroffene Verbrauchsstelle abschließt.
--- Ende Zitat ---
In Ihrem Fall scheint diese Voraussetzung erfüllt zu sein. Der ehemalige Versorger muss seine vermeintlichen Forderungen gegen Sie zivilrechtlich geltend machen. Gegen die Sperrandrohung lässt sich in eiligen Fällen zunächst auch mittels einer einstweiligen Verfügung des zuständigen Amtsgerichts vorgehen. Literatur dazu finden Sie zur Genüge hier im Forum. Nötigenfalls schalten Sie einen Rechtsanwalt ein.
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