Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
claudi77:
Vielen Dank an Didakt für diese Auskunft. Genau diese Antwort suchte ich. Nochmals danke.
PLUS:
--- Zitat von: claudi77 am 16. Februar 2014, 16:43:29 ---daran hatte ich auch schon gedacht, aber leider hat meine alte Verwaltung dieses und viele andere Gelder nicht mehr und ich prozessiere dort, um wieder an mein bzw.nan das Geld meiner Mieter zu kommen, um diesen und weitere offene beträge zu zahlen. Ich denke, dass ich mich auch in diesem Forum nicht einfach so anmachen lassen muss, denn sie haben keine Ahnung von meiner Situation und machen einfach eine Schublade auf. Ich versuche hier nur Hilfe zu finden um auch meinen Mietern zu helfen. vielleicht sollten sie vor dem poltern nachdenken. Achja und danke für den sehr hilfreichen Beitrag.
ohne grüße
--- Ende Zitat ---
Na ja @claudi77, Sie feuern aber auch aus vollem Rohr zurück. So ganz unberechtigt ist die Bemerkung von @desonic nicht. Was kann denn der Versorger für die Schwierigkeiten, die Sie oder Ihre Mieter mit der von Ihnen beauftragten Hausverwaltung haben? Was wollen Sie denn mit den Andeutungen mitteilen "leider hat meine alte Verwaltung dieses und viele andere Gelder nicht mehr." Ist der Hausverwalter insolvent, was hat er mit dem Geld angestellt?
Der Versorger hat jedenfalls Gas geliefert und will selbstverständlich dafür mit gutem Recht Geld sehen. Die Sperrandrohung, ob durchsetzbar oder nicht, ist ein Versuch das Geld einzutreiben. Wird das nicht gelingen, wird der Versorger andere Wege finden. Das zu ignorieren führt wohl nur dazu, dass die Endrechnung für Sie teuerer wird.
Sie sind Vermieter, der von Ihnen beauftragte Hausverwalter handelt in Ihrem Namen, er agiert als Ihr Erfüllungsgehilfe (§278 BGB).
Didakt:
@ PLUS
--- Zitat von: Ihnen ---...will selbstverständlich dafür mit gutem Recht Geld sehen. Die Sperrandrohung, ob durchsetzbar oder nicht, ist ein Versuch das Geld einzutreiben. Wird das nicht gelingen, wird der Versorger andere Wege finden.
--- Ende Zitat ---
Wollten Sie damit sagen oder meinten Sie damit etwa, ob legal oder nicht? Die andere "legale" Wegfindung ist doch wohl angesagt, oder? ::)!
Das erinnert mich an eine andere Aussage von Ihnen in diesem Thread.
--- Zitat ---Aufrechnen gilt nicht und funktioniert auch nicht. Die "Machenschaften" eines Versorgers können nicht mit "Machenschaften" eines Verbrauchers aufgerechnet werden. ...
--- Ende Zitat ---
Sorry, einmal so und dann wieder anders? Wo bleibt da die Geradlinigkeit? ???
PLUS:
--- Zitat von: Didakt am 16. Februar 2014, 20:13:10 ---
--- Zitat von: Ihnen ---...will selbstverständlich dafür mit gutem Recht Geld sehen. Die Sperrandrohung, ob durchsetzbar oder nicht, ist ein Versuch das Geld einzutreiben. Wird das nicht gelingen, wird der Versorger andere Wege finden.
--- Ende Zitat ---
Wollten Sie damit sagen oder meinten Sie damit etwa, ob legal oder nicht? Die andere "legale" Wegfindung ist doch wohl angesagt, oder? ::)!
Das erinnert mich an eine andere Aussage von Ihnen in diesem Thread.
--- Zitat ---Aufrechnen gilt nicht und funktioniert auch nicht. Die "Machenschaften" eines Versorgers können nicht mit "Machenschaften" eines Verbrauchers aufgerechnet werden. ...
--- Ende Zitat ---
Sorry, einmal so und dann wieder anders? Wo bleibt da die Geradlinigkeit? ???
--- Ende Zitat ---
Nein, nicht einmal so und dann wieder anders! Die Geradlinigkeit ist wohl anders gefährdet.
Geradlinig wäre wohl, die Forderung des Versorgers zu bezahlen. Erst wenn sich diese Geradlinigkeit nach erfolgloser außergerichtlicher Mahnung nicht zeigt folgt die zivilrechtliche Durchsetzung. Alleine die Zahlung wäre die ""legale" Wegfindung". Der Vermieter kann doch nicht die Schwierigkeiten mit dem Hausverwalter beim Versorger abladen. Soll das "geradlinig" sein?
Wo sehen Sie denn da Machenschaften eines Versorgers, wo eine Verbindung zu dem verlinkten Beitrag? Dass der Versorger sein Geld einfordert ist legitim und eine Selbstverständlichkeit und ob das Mittel der angedrohten Stromsperre hier illegal ist, ist noch nicht ausgemacht.
Wer soll denn das gelieferte Gas sonst bezahlen? Soll der Versorger die Forderung abschreiben und über die Kalkulation andere Gasverbraucher damit belasten? Mit einer Unterstützung in dieser Richtung bin ich im Interesse der Verbraucher nicht einverstanden. Man will nicht bezahlen. Hier geht es nicht um klamme Verbraucher, die ihre Energierechnung nicht bezahlen können oder um Verbraucher die wegen überhöhter unbilliger Preise die Rechnung gekürzt haben.
berghaus:
Ich halte die Androhung einer Liefersperre anstelle einer zivilrechtlichen Klage (in dem vorliegenden Fall noch ganz besonders) - nach wie vor - für rechtswidrig und würde sie als Nötigung bezeichnen.
Wenn die Forderung berechtigt ist, bekommt der Versorger doch auf dem gerichtlichen Wege sein Geld und die Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Schuldner.
Und wo sonst bekommt man noch mehr als 5% (Verzugszinsen).
Und dass der Vermieter zahlungsunfähig ist, ist wohl auch nicht zu erwarten.
berghaus 18.02.14
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