Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
claudi77:
Entschuldigung dass ich nochmal nachfrage. Dass der Gasversorger nicht die Objekte sperren kann, für welche noch Zahlungen offen sind ist klar, denn da bin ich ja schon bei einem anderen gaslieferanten. Mein Gasversorger will wegen der offenen rechnungen der anderen objekte aus früheren Zeiten das Objekt sperren, welches noch über ihn läuft. Hier sind aber keine Zahlungen offen.
desonic:
Hallo Claudi,
wie wäre es denn, den offenen Betrag einfach zu bezahlen??? Das Geld dürften Sie ja mittlerweile auch über die Nebenkosten von ihren Mietern erhalten haben. Mir Platz der Kragen, wenn ich sowas lese!!!! Seit wann ist es denn legitim eine Leistung in Anspruch zu nehmen und diese nicht zu bezahlen? Da spielt für mich die Frage, ob der Versorger berechtigt ist in keine Bedeutung, er nutzt vielleicht die einzige Chance bevor er prozessieren muss...
Ich denke, dass dieses Forum keine Anleitungen für gewerbsmäßigen Betrug und Unterschlagung geben sollte!
Grüße
desonic
claudi77:
--- Zitat von: desonic am 16. Februar 2014, 14:52:32 ---Hallo Claudi,
wie wäre es denn, den offenen Betrag einfach zu bezahlen??? Das Geld dürften Sie ja mittlerweile auch über die Nebenkosten von ihren Mietern erhalten haben. Mir Platz der Kragen, wenn ich sowas lese!!!! Seit wann ist es denn legitim eine Leistung in Anspruch zu nehmen und diese nicht zu bezahlen? Da spielt für mich die Frage, ob der Versorger berechtigt ist in keine Bedeutung, er nutzt vielleicht die einzige Chance bevor er prozessieren muss...
Ich denke, dass dieses Forum keine Anleitungen für gewerbsmäßigen Betrug und Unterschlagung geben sollte!
Grüße
desonic
--- Ende Zitat ---
claudi77:
daran hatte ich auch schon gedacht, aber leider hat meine alte Verwaltung dieses und viele andere Gelder nicht mehr und ich prozessiere dort, um wieder an mein bzw.nan das Geld meiner Mieter zu kommen, um diesen und weitere offene beträge zu zahlen. Ich denke, dass ich mich auch in diesem Forum nicht einfach so anmachen lassen muss, denn sie haben keine Ahnung von meiner Situation und machen einfach eine Schublade auf. Ich versuche hier nur Hilfe zu finden um auch meinen Mietern zu helfen. vielleicht sollten sie vor dem poltern nachdenken. Achja und danke für den sehr hilfreichen Beitrag.
ohne grüße
Didakt:
@ claudia77
--- Zitat von: Ihnen ---Mein Gasversorger will wegen der offenen Rechnungen der anderen Objekte aus früheren Zeiten das Objekt sperren, welches noch über ihn läuft. Hier sind aber keine Zahlungen offen.
--- Ende Zitat ---
Für die anderen Objekte aus früheren Zeiten besteht kein Liefer- und Vertragsverhältnis mehr, somit für den Versorger auch keine Rechtsgrundlage (GasGVV bzw. AGB), auf deren diesbezüglichen Bestimmungen er seine Sperrandrohung stützen kann. Ergo besteht für ihn nur die Möglichkeit, seine Forderungen auf dem von mir schon genannten zivilrechtlichen Weg durchzusetzen.
Ihr aktives Vertragsverhältnis kann und darf er für eine Sperrung nicht nutzen, weil er Ihnen kein vertragswidriges Verhalten vorhalten kann!
Intervenieren Sie in dieser Angelegenheit auch beim zuständigen Netzbetreiber. Ohne dessen Mitwirkung ist eine Sperrung ohnehin nicht machbar. Ohne Rechtsgrundlage darf auch er die Sperrung nicht durchführen!
Zu prüfen wäre auch die Möglichkeit eines Versorgerwechsels. Wenn das nicht fruchtet, dann nutzen Sie die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung, um gegen die Sperrandrohung (den Antrag müssen Sie nicht selbst formulieren, Sie können ihn auch beim AG zu Protokoll geben) vorzugehen oder konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für das weitere Vorgehen.
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