Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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pk85:
Da viele ja bereits hier das Guthaben ausgezahlt bekommen haben, möchte ich kurz schildern, wie es bei mir aktuellen steht. Almado/immergrün "kämpft" mit allen Tricks, immer noch:

- Wie bereits hier mitgeteilt, hat mir immergrün über die Schlichtungsstelle am 27.03.2014 mitgeteilt, dass ich eine um den Bonus korrigierte Schlussrechnung erhalten werde.
- Ich habe das Angebot unter bestimmten Voraussetzungen angenommen, unter anderem, dass mir die Schlussrechnung und Auszahlung auf mein Girokonto bis zum 10.04.2014 zugeht
- Die Schlussrechnung habe ich am 01.04.2014 korrigiert erhalten mit dem Hinweis, dass das Guthaben per Verrechnungsscheck ausgezahlt wird.
- Ich habe der SE daraufhin sofort geschrieben, dass ich auf eine Auszahlung auf mein Konto bestehe, was die SE immergrün so weiter geleitet hat.
- Heute habe ich der SE mitgeteilt, dass bislang keine Auszahlung auf mein Konto erfolgt ist.
- Dies hat die SE offensichtlich direkt an immergrün weiter geleitet, innerhalb weniger Stunden lag die Antwort von immergrün vor. immergrün behauptet, einen Verrechnungsscheck bereits am 03.04.2014 an mich verschickt zu haben. Dieser Scheck ist bislang natürlich nicht bei mir eingetroffen. immergrün gibt weiterhin an, den Scheck jetzt sperren zu lassen und mir das Guthaben auf das angegebene Konto auszuzahlen.
- Soeben erhalte ich direkt von immergrün eine E-Mail, in der mir mitgeteilt wird, dass das Guthaben schnellstmöglich auf mein Konto ausgezahlt wird. Als Zeitraum gibt immergrün aufgrund der "üblichen" Banklaufzeiten bis zu 10 Tage an.
- Es ist offensichtlich, dass immergrün die Auszahlung des Bonus immer weiter hinauszögert - erst mit bereits seit 7 Tagen verschickten Schecks, dann mit völlig abstrusen Banklaufzeiten.

Ich werde der SE nun mitteilen, dass ich eine Auszahlung bis zum 15.04.2014 erwarte und andernfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werde. Ich bin mit meiner Geduld absolut am Ende.

Bodensatz:
Ich wäre auch sauer, bzw. ich bin es auch :-)
Ein Mahnbescheid in der Situation ist meiner Meinung nach aber ungeeignet. Der Versorger wird dem Antrag einfach widersprechen, sodass man Kosten und Aufwand hatte und zudem kein Stück weiter ist. Der nächste Schritt wäre dann der zum Anwalt. Da kann man sich das Mahnverfahren besser sparen, meine ich.

Carl:
@pk85

Bitte bewahren Sie auf den letzten Metern zum Erfolg die Ruhe. Auch wenn es schwer fällt, wie ich gut nachvollziehen kann.

Wenn Sie die "angekündigte Banklaufzeit von bis zu 10 Tagen" verkürzen wollen, müssten Sie umgehend per Email (im Betreff das Aktenzeichen des Schlichtungsverfahrens angeben) das Unternehmen mit einer kürzeren Zahlungsfrist unter Druck setzen. CC an Schlichtungsstelle, da haben Sie beide mit im Boot. Erfahrungsgemäß dauert es dann ca. 3 Tage, bis das Geld auf dem Konto ist. Schauen Sie sich hierzu einfach mal meinen Emailverkehr mit almado ENERGY/365ag an, vielleicht findet sich dort sogar eine nützliche Formulierungshilfe: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18879.0

Wir (meine Frau und ich) haben das mittlerweile bereits dreimal mit Erfolg praktiziert.

Die tatsächliche Beantragung eines Gerichtlichen Mahnverfahrens wäre in diesem Stadium sinnlos, Sie blieben zudem auf den Kosten sitzen.

Freundliche Grüße
Carl

pk85:
Zugegeben, das Mahnverfahren wäre keine gute Idee, die eher aus dem "großen" Ärger (das ist noch milde ausgedrückt) geboren wurde.
Aber mit was kann ich denn noch drohen, wenn bis zum xx.xx.2014 nicht ausgezahlt wurde? Und was ist eine adäquate Frist?

bolli:

--- Zitat von: pk85 am 10. April 2014, 23:34:07 ---Aber mit was kann ich denn noch drohen, wenn bis zum xx.xx.2014 nicht ausgezahlt wurde? Und was ist eine adäquate Frist?

--- Ende Zitat ---
Als adäquate Frist sind bei heutigen Banklaufzeiten eben nicht 10 Tage sondern höchstens 3 Arbeitstage als angemessen anzusehen. Wenn Sie heute eine Mail schicken, sollte der 16.04.14 ausreichend sein. Carl hatte diesbezüglich gestern auch schon richtigerweise den 15.04. genannt.
Sparen Sie sich die Drohung und schicken Sie's parallel an die Schlichtungsstelle. Da wissen alle Beteiligten, was es bedeutet.  ;)

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