Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
Bodensatz:
Sehe ich auch so. Bellende Hunde beißen nicht.
Ich würde 3 Tage Frist setzen. Besonders diese halbseidenen Profis wissen, dass sie ungeschoren davon kommen, wenn sie trotzdem erst in 7 Tagen bezahlen, weil niemand so schnell einen Anwalt an die Front bekommt und so ein Vorgang mehrere Tage dauert.
Wenn die dann nach 7 Tagen immer noch nicht bezahlt haben, dann kann man immer noch zum Anwalt gehen, ohne dass es einen nennenswert Geld gekostet hat.
Hurraapostel:
--- Zitat von: Carl am 10. April 2014, 22:33:53 ---Wenn Sie die "angekündigte Banklaufzeit von bis zu 10 Tagen" verkürzen wollen, müssten Sie umgehend per Email (im Betreff das Aktenzeichen des Schlichtungsverfahrens angeben) das Unternehmen mit einer kürzeren Zahlungsfrist unter Druck setzen. CC an Schlichtungsstelle, da haben Sie beide mit im Boot.
--- Ende Zitat ---
Also wenn die Schlichtungsstelle einmal involviert ist, würde ich auf keinen Fall mehr direkt mit dem Versorger kommunizieren (auch nicht mit cc an die Schlichtungsstelle). Sie haben die Schlichtungsstelle nun einmal angerufen, diese hat einen Erfolg für Sie errungen, dann sollte sie auch bis zum Schluss eingebunden sein. Außerdem halte ich Fristen von 10-14 Tagen im Geschäftsleben für durchaus normal. Sie werden kaum einen Anwalt finden, welcher mit kürzeren Zeiten arbeitet.
Stimmt - Banklaufzeiten liegen heutzutage unter 3 Banktagen, auch das ist gesetzlich geregelt. Aber es sind Bankarbeitstage und nicht Tage. Wenn z. B. an einem Freitag nach 16:00Uhr bei der Deutschen Bank eine Überweisung elektronisch eingeht, wird das definitiv nicht mehr vor Montag abend gebucht. Erst am Dienstag geht das Geld dann Richtung der beteiligten Empfängerbank und der Empfänger kann den Eingang im ungünstigsten Fall erst am Mittwoch, mit Buchungstag vom Dienstag sehen. Das entspräche 2 Bankarbeitstagen, aber 6 Tagen. :) (ich weiß wovon ich spreche, meine Gattin arbeitet bei einer der größten deutschen Banken (nicht deutsche Bank - da habe ich mein Konto (damit sie nicht guggen kann, aber auch damit habe ich mich verrechnet - die haben fusioniert)) ;).
Aber um auf almado zurückzukommen - eine Überweisung, oder Scheckzahlung funktioniert im Regelfall nicht auf Knopfdruck.
Zuerst ist da der Eingang - dieser verschickt den Vorgang an den Sachbearbeiterpool.
Dieser dreht wahrscheinlich nicht Däumchen und wartet auf diesen Vorgang, ich vermute der hat reichlich zu tun.
Also reden wir hier von 1-2 Tagen Verzug.
In jedem großen Unternehmen werden alle Auszahlungen nach dem 2-Augen-Prinzip abgewickelt, also ist da noch ein 2ter, der den Scheck oder die Zahlungsanweisung gegenzeichnen muss.
Wieder ein Tag.
Erst dann geht das Ganze an die Buchhaltung und auch dort wird man ausreichend zu tun haben (zumal bei almado viele Kunden doppelt ausgezahlt werden müssen (im ersten Stepp die mögliche Überzahlung, im zweiten, einige Monate später der Bonus). Nochmal 1 - 2 Tage.
Ich würde 5 - 6 Arbeitstage bei almado für normal betrachten und bis 6 Kalendertage bis zum Eingang der Überweisung.
Also 10 - 14 Tage würde ich immer die Füße still halten.
Carl:
@Hurraapoatel
Da bin ich als "Schlichtungsverfahren-Erprobter" nicht Ihrer Meinung:
Natürlich kann man den - auf direktem Wege von almado/365ag erhaltenen - Emails widersprechen etc. Dabei immer die Schlichtungsstelle informell anschließen, die ja Überblick über die Aktivitäten haben muss. Die Schlichtungsstelle kümmert sich i.d.R. "nur" um den Anspruch, nicht, wann oder in welcher Weise dieser tatsächlich befriedigt wird.
Ich hatte in allen drei Fällen/Verfahren nach knapper Fristsetzung innerhalb von drei Banktagen das geforderte Geld auf dem Konto.
Ein Beispiel: Fristsetzung am 27. März zum 4. April - Gutschrift auf meinem Konto bereits am 1. April (KEIN Scherz!). Kann man auch alles hier im Forum, in den entsprechenden Threads, nachlesen.
Man muss dabei ja bedenken, dass Almado im laufenden Verfahren (in denen sie juristisch gesehen ganz schlechte Karten haben) bemüht ist, einen Schlichterspruch zu vermeiden. Das funktioniert aber nur bei Beendigung des Verfahrens auf Grundlage der Zustimmung des Beschwerdeführers, der dies verweigern kann, wenn er nicht über den geforderten Betrag verfügt.
Die empfohlende Vorgehensweise ist bereits mehrfach erprobt, war effektiv (Zeit & Geld) und minimierte den Aufwand der Schlichtungsstelle.
Natürlich stellt sich im Fall von pk85 die Frage, ob sich der Aufwand jetzt noch lohnt, da ja Almado vermutlich innerhalb der "bis zu 10-Tages-Frist" gezahlt haben wird.
Freundliche Grüße
Carl
: Natürlich ist die Scheckerstellung und Versendung - wenn das Unternehmen dies will - innerhalb eines Arbeitstages realisierbar.
Bodensatz:
So isses, wenn die wollen, können die.
Ein großes Unternehmen ist zwar idR träge, aber für besondere Fälle, und dazu dürften die Schlichtungs- und Gerichtsverfahren gehören, haben die spezielle Abteilungen. Ansonsten könnte es das Unternehmen nämlich reichlich Geld kosten, wenn die Fristen versäumen würden. Und beim Geld hört bei denen der Spaß bekanntlich auf :)
Didakt:
Man kann sich nur wundern! Es gibt eine Verfahrensordnung für das Schlichtungsverfahren, nach der sich die Parteien zu richten haben, aber mancher hier im Forum legt die Bestimmungen anscheinend nach eigenem Gusto aus. >:(
1. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird, endet das Verfahren (§ 4 (3) a) ).
2. Und im Übrigen gilt folgendes:
--- Zitat ---§ 6 Sofortige Abhilfe
(1) Soweit der Antrag nach Aktenlage zulässig ist, übermittelt ihn die Schlichtungsstelle Energie an den Antragsgegner und gibt ihm Gelegenheit zur einvernehmlichen Einigung mit dem Antragsteller. Hilft der Antragsgegner innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang des Antrages nicht ab, ist der Schlichtungsstelle Energie innerhalb dieser Frist eine begründete Stellungnahme zu übersenden und nach Möglichkeit ein Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
(2) Wird dem Antrag nicht gemäß Absatz 1 abgeholfen, wird das Schlichtungsverfahren fortgesetzt, es sei denn, der Antrag stellt sich als unzulässig heraus.
--- Ende Zitat ---
Also im Rahmen der Bestimmungen gem. Abs. 1 besteht die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen den Parteien. Bei Fristüberschreitung oder fruchtlosem Verlauf innerhalb dieser Frist hat die SE das Sagen und bestimmt den weiteren Verlauf!
Und dann gilt u. a. noch folgendes:
--- Zitat ---§ 9 Verfahrensbeendigung
(1) Das Schlichtungsverfahren endet
...
d) durch einvernehmliche Einigung der Beteiligten.
--- Ende Zitat ---
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