Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
berghaus:
Aus den derzeitigen AGB von almado
http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/:
2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), die Auftragseingangsbestätigung sowie die Vertragsbestätigung des Energieversorgers.......
Ob almado nicht doch den Bonus nur "absichtlich vergessen" hat?
berghaus 27.02.14
khh:
@berghaus,
aus der AGB bzw. dem zitierten Auszug ist nicht ersichtlich, WARUM Sie von einem
"absichtlich vergessen" ausgehen !
Oder hat jeder Almado-Kunde eine "Auftragseingangsbestätigung" erhalten, aus der
eine "zusätzliche" Bonus-Gutschrift hervorgeht ?
Gruß, khh
Tenker:
--- Zitat von: khh am 27. Februar 2014, 14:43:08 ---
--- Zitat von: Tenker am 27. Februar 2014, 14:29:30 ---Gerade direkt bei den ein Angebot erstellt.
Es siht dem TopTarif 99% enlich aus :-*
--- Ende Zitat ---
Aber eben nur ähnlich, nämlich bspw. bei Tarif Bonus 12 mit einem Arbeitspreis von 31,29 ct/kWh exclusive Boni, was nach Abzug von 25 % Bonus dann einen AP von 23,47 ct/kWh ergibt.
Fazit: Dieser Screenshot ist für Ihren "Fall" NICHT hilfreich (anscheinend hat Almado die ursprüngliche HP geändert :().
Das Problem dürfte sein, dass man als Kunde nachweisen muss, dass der Vertrag mit einem zusätzlichen Bonus beworben wurde und somit eine 'Arglistige Täuschung' vorliegt. :o
--- Ende Zitat ---
Ich habe damit aber den NEUN Vertrag mit "immergrün" gemeint.
Schau dir bitte das zweite Bild mit dem Tarif 4200 an.
Wenn man z.B. bei TopTarif einen Anbieter sucht, kommen verschiedene Preise und ein Angebot, wie ...
http://www7.pic-upload.de/27.02.14/k5skrm75ox58.jpg
Kann jemand eine BESTÄTIGUNG von Almado posten, in dem der VERSPROCHENE 25% Bonus auch zu sehen ist?
Didakt:
--- Zitat von: Tenker unter Antwort # 24 ---5. Gestern habe ich meine Beschwerde mit allen Unterlagen an www.schlichtungsstelle-energie.de gesendet.
--- Ende Zitat ---
Inzwischen dreht sich die Diskussion im Kreis. So ist der Sache nicht beizukommen. Die hier aufgezeigten Fälle lassen zunächst einmal eine "arglistige Täuschung" durch Almado vermuten.
Um weiterzukommen, ist es unabdingbar nötig, das die Betroffenen Widerspruch gegen Ihre Abschlussrechnungen erheben, ihre Bonusforderung geltend machen und von Almado unter Fristsetzung von vier Wochen eine korrigierte Abschlussrechnung bzw. eine Stellungnahme einfordern. Vom Ergebnis ist das weitere Vorgehen abhängig! Bevor diese Beanstandung Almado nicht vorgelegt wurde, ist die Einschaltung der Schlichtungsstelle nach deren vorgegebenem Verfahrensablauf nicht zu empfehlen.
Insofern ist damit zu rechnen, dass die Eingabe vom User @ Tenker von der Schlichtungsstelle zunächst noch gar nicht angenommen wird.
Edit:
--- Zitat von: Vorgabe der Schlichtungsstelle ---1. Einigungsversuch mit dem Energieversorgungsunternehmen
Richten Sie Ihre Beschwerde an das Energieversorgungsunternehmen, mit dem Sie die Energielieferung vertraglich vereinbart haben oder vereinbaren wollen. Dabei sollten Sie möglichst genaue Angaben zu Ihrem Anliegen machen und den Grund der Beschwerde kurz erläutern. Sie sind mit Ihrer Beschwerde an keine bestimmte Form gebunden. Sie können diese schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich im Kundencenter vortragen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten, ist es aus Sicht des Energieversorgers wichtig, den Streitgegenstand eindeutig beurteilen zu können.
Das Energieversorgungsunternehmen prüft dann den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter. In jedem Fall erhalten Sie - in der Regel nach vier Wochen - eine Antwort. Dies ist gesetzlich vorgesehen.
Trägt diese Antwort aus Ihrer Sicht nicht zur Lösungsfindung bei, ist die Schlichtungsstelle Energie der richtige Ansprechpartner für Sie.
--- Ende Zitat ---
khh:
--- Zitat von: Tenker am 27. Februar 2014, 17:22:56 ---
--- Zitat von: khh am 27. Februar 2014, 14:43:08 ---Das Problem dürfte sein, dass man als Kunde nachweisen muss, dass der Vertrag mit einem zusätzlichen Bonus beworben wurde und somit eine 'Arglistige Täuschung' vorliegt. :o
--- Ende Zitat ---
Ich habe damit aber den NEUEN Vertrag mit "immergrün" gemeint.
Schau dir bitte das zweite Bild mit dem Tarif 4200 an. ...
--- Ende Zitat ---
@Tenker,
das ist aber ein Screenshot von der TopTarif-HP! Schauen Sie sich die AGB von TopTarif oder anderer Portale an. Meinen Sie, ein Vergleichsportal für eine möglicherweise falsche Tarifdarstellung (und das wird Almado/365 AG vermutlich behaupten) haftbar machen zu können?
Wenn betroffene Kunden nicht anhand von Almado-Unterlagen nachweisen können, dass ein über "Preise inkl. Boni" hinausgehender Bonusanspruch besteht, dann sehe ich für die diesbzgl. Geltendmachung schwarz :( !
Gruß, khh
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