Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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userD0006:

--- Zitat von: berghaus am 26. März 2014, 14:32:03 ---@Höppedier,

ich gebe Ihnen recht, man hätte es etwas diülomatischer ausdrücken können. Jedoch:

Ich und nicht nur ich sind verletzend angegriffen worden. Da wird man sich auch mit der Wortwahl, die das mit wenigen Worten deutlich macht, noch ein wenig wehren dürfen.

Wenn die Fronten nicht so verhärtet wären, würde eine solcher Satz als die Disussion auflockernd sicher ohne Beanstandung akzeptiert.

Ich halte die Sachfrage, die dahinter steckt,  aber für durchaus berechtigt.

berghaus 26.03.14

--- Ende Zitat ---

@ Berghaus
Also ich ergreife ja nur ungern Partei, aber auch Sie haben ausgeteilt und nicht nur die anderen!
Und genau weil die Fronten anscheinend verhärtet sind, muss man nicht sticheln. Es ging die letzten 2 Tage so schön ruhig und besonnen zu.
Zudem ist Ihr Thema eigentlich NEU und gehört nicht hier hin. Wenn es Ihnen so wichtig ist, machen Sie bitte an geeigneter Stelle einen Thread auf, wenn dort jemand mit Ihnen schreibt ist das doch fein. In diesem Thread geht es um almado und die Hilf für andere.
Darum kehren wir bitte hier zum eigentlichen Thema zurück!

Vielen Dank

Stromfraß:

--- Zitat von: Didakt am 24. März 2014, 20:11:12 ---
--- Zitat von: khh am 24. März 2014, 18:27:19 ---@Stromfraß,
.. Bekomme ich jetzt eine Antwort auf meine Frage zu Ihrer zitierten und ja wohl u.a. auf mich gemünzte Behauptung?
Oder nehmen Sie Ihre wahrheitswidrige Unterstellung verbunden mit einer Entschuldigung zurück?


--- Zitat von: khh am 23. März 2014, 19:49:41 ---
--- Zitat von: Stromfraß am 23. März 2014, 18:21:04 ---... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Mit denjenigen meinten Sie wohl auch mich! @ khh und ich wissen durchaus, dass und wie man gegen die Almado-Abzocke mit Erfolg vorgehen kann. Dazu hat gerade @ khh genügend Hilfestellungen gegeben. Nur Sie haben im vorstehenden Beitrag zu Antwort # 270 nicht den Beweis erbracht, dazu in der Lage zu sein. Dieser Beitrag war ohne Aussagekraft!
--- Ende Zitat ---
Im Gegensatz zu anderen (Beispiele gibt es genug) lege ich mich nicht mit anderen Usern an, es sei denn, ich werde persönlich benannt.
Meine allgemeine Aussage sollten sich daher nur die annehmen, die es tatsächlich betrifft. Zur Beruhigung, ich meinte weder @khh, noch @Didakt.
Was meine Meinung zur SE betrifft, so mag das durchaus eine sinnvolle Möglichkeit sein, da ist ja viel auf deren Homepage nachzulesen, aber man sollte sich auch nicht zuviel versprechen, bis dahingehend, dass -wie in meinem Fall- nichts geschieht.

pk85:
Guten Tag,

ich habe soeben eine E-Mail der Schlichtungsstelle mit einer Stellungnahme von almado/immergrün/365 AG erhalten. Dieser Inhalt lautet wie folgt:


--- Zitat ---[EMail entfernt]
--- Ende Zitat ---

Jetzt habe ich soeben folgende Äußer von @khh gelesen:


--- Zitat von: khh am 25. März 2014, 11:24:27 ---Und dazu eine Ergänzung: Die letzte "Masche" der Hinhaltetaktik könnte mit einem angekündigten Verrechnungsscheck beginnen, auf den vormalige Kunden vergeblich gewartet haben und Erinnerungen durch die Kunden wurden unbeantwortet ignoriert (nachzulesen im Netz: einfach mal "almado verrechnungsscheck" googeln!).

Berechtigte Nachzahlungsforderungen eines Versorgers sind zwei Wochen nach Abrechnungszugang fällig. Ich würde daher almado/365 AG per Einschreiben mit Fristsetzung (besagte zwei Wochen) auffordern, mein Guthaben anstatt mit V-Scheck per Überweisung auf mein benanntes Bankkonto auszuzahlen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen, den Forderungseinzug meinem Anwalt zu übergeben. Es macht keinen Sinn, bei einer unstrittigen und fälligen Forderung noch weiter selbst mit einem solchen Anbieter "herumzukaspern" !

--- Ende Zitat ---

Grundsätzlich würde ich gerne wissen, wie ich mich jetzt zu verhalten habe. Die Schlichtungsstelle hat mir mitgeteilt, ich müsse mich binnen zwei Wochen zu dem Schriftstück äußern, andernfalls gilt es als einvernehmlich angenommen.
- Sollte ich abwarten, bis ich von immergrün! eine korrekte Schlussabrechnung erhalten habe und mich dann erst an die Schlichtungsstelle wenden?
- Sollte ich der Schlichtungsstelle mitteilen, dass ich auf eine Auszahlung auf mein Konto bestehe (ich habe tatsächlich mittlerweile einen Verrechnunsscheck erhalten über ein kleines Guthaben aus der ersten, fehlerhaften Abrechnung - diesen Scheck habe ich bislang nicht eingelöst)?
- Sollte immergrün! binnen vier Wochen wieder keine Abrechnung vorlegen, kann ich dann wieder die Schlichtungsstelle anrufen?
- Sollte/Kann ich mit immergrün! nun über die Schlichtungsstelle kommunizieren oder direkt mit Einschreiben?

Vielen Dank im Voraus!

Bodensatz:
Ich würde zunächst abwarten, ob die korrigierte Rechnung innerhalb von 2 Wochen eintrudelt. Das sollte ja per Knopfdruck innerhalb eines Tages möglich sein.
Wenn nicht, würde ich kurz vor Ablauf der 2-Wochenfrist der SSE mitteilen, dass du noch keine korrigierte Rechnung erhalten hast und dass du auf die Auszahlung per Überweisung bestehst.

Solange nicht alles geritzt ist, würde ich nicht abwarten, bis die SSE den Fall schließt, denn dann müsste man den ganzen Kram wieder neu online einhacken.


Vorsichtshalber erwähne ich noch mal, dass ich juristischer Laie bin und obiges nur das ist, was ich in so einem Fall wahrscheinlich machen würde.

Didakt:
@ pk85, der Vorschlag von @ Bodensatz wäre umsetzbar. Aber Vorsicht bei diesem Versorger!

 Mein Vorschlag: Gehen Sie jetzt mit Bedacht vor:

1. Die SE ist Herrscher des Verfahrens. Vor dem Abschluss auf keinen Fall mit dem Versorger direkt kommunizieren.
2. Im Schreiben der SE ist die Rede von "der Berücksichtigung eines Neukundenbonus"! Vorsicht, wie hoch soll der denn sein?
3. Sie haben Ihre Forderung in der Anspruchsbegründung doch sicherlich beziffert? Oder können Sie den Betrag nicht benennen?
4. Ich unterstelle, der Bonus steht fest oder ist von Ihnen berechenbar. Dann antworten Sie der SE sofort mit folgender Stellungnahme zu deren Schreiben: Sie nehmen das Angebot des Versorgers unter folgenden Bedingungen an
- es wird Ihnen der vertraglich zugesicherte  Bonus in Höhe von xxxx € gewährt.
- Die Schlussrechnung ist entsprechend dieses Betrages zu korrigieren und Ihnen innerhalb der nächsten 14 Tage in korrigierter Form zu übersenden.
- Der Bonusbetrag ist Ihnen per Banküberweisung gutzubringen. Kontodaten angeben. (Ich bin mir im Moment nicht ganz sicher, ob Sie einen Rechtsanspruch auf Banküberweisung haben, das müsste ich noch recherchieren; es sei denn, ein User hilft diesbezüglich schnell aus).

Das zunächst auf die Schnelle. Stellen Sie ggf. weitere Fragen! Viel Erfolg! :D

PS: Banküberweisung ist wohl nur verpflichtend, wenn vertraglich vereinbart! Das ist vorliegend wohl nicht der Fall. Trotzdem stringent fordern, da üblich und zeitgemäß!

Zur Antwort von @ khh: Kein Abdruck "CC" an Almado. Die SE dürfte dies nicht gerne sehen! Sie bestimmt den Ablauf, deswegen wurde sie angerufen!

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