Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
khh:
--- Zitat von: Bodensatz am 25. März 2014, 09:42:12 ---... Es gehört bei denen zur Masche, dass die die Leute zur Weißglut bringen. Die wissen, dass Viele irgendwann entnervt aufgeben. ...
--- Ende Zitat ---
Und dazu eine Ergänzung: Die letzte "Masche" der Hinhaltetaktik könnte mit einem angekündigten Verrechnungsscheck beginnen, auf den vormalige Kunden vergeblich gewartet haben und Erinnerungen durch die Kunden wurden unbeantwortet ignoriert (nachzulesen im Netz: einfach mal "almado verrechnungsscheck" googeln!).
Berechtigte Nachzahlungsforderungen eines Versorgers sind zwei Wochen nach Abrechnungszugang fällig. Ich würde daher almado/365 AG per Einschreiben mit Fristsetzung (besagte zwei Wochen) auffordern, mein Guthaben anstatt mit V-Scheck per Überweisung auf mein benanntes Bankkonto auszuzahlen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen, den Forderungseinzug meinem Anwalt zu übergeben. Es macht keinen Sinn, bei einer unstrittigen und fälligen Forderung noch weiter selbst mit einem solchen Anbieter "herumzukaspern" !
Didakt:
@ Hurraapostel
--- Zitat von: Ihnen unter Antwort # 275 ---Der Fall wird immer chaotischer und ich habe langsam Zweifel, ob es der richtige Weg wäre, über die Schlichtungsstelle zu gehen - das erfordert 1000 Rückfragen und dauert. Zudem weiß ich nicht, ob diese "Zwischenablehnung" von Almado nicht eine aufschiebende Wirkung hat. Ich könnte mir vorstellen, meinen Fall einem Rechtsanwalt vorzutragen...
Was meinen Sie?
--- Ende Zitat ---
Ihr Fall ist - auch eingedenk der Einlassung von @ bolli - sicher nicht einfach zu handhaben. Wenn für sie die Kostenfrage im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Zahlungsklage keine besondere Rolle spielt, wäre dies sicher der zu bevorzugende Weg. Sie können trotz guter Chancen vor Gericht auch verlieren. Ich weiß, wovon ich spreche. Abzuklären wäre zweckmäßigerweise vorher auch die Kostenbeteiligung der Rechtsschutzversicherung. Die übernehmen m. W. nicht alle Kosten.
Ich halte viel von der Einlassung von @ Bodensatz zu dieser Sache. Sie haben gute Beweisunterlagen, auch dürfte Ihnen eine Vorlage an die Schlichtungsstelle keine Probleme bereiten. Almado entstehen hierbei Kosten, Ihnen nicht! Den Antrag hinzuzimmern kostet sicher ein wenig Zeitaufwand. Das kann man auch als Anreiz und sportlich sehen! Und ich bezweifele, ob das Gerichtsverfahren schneller über die Bühne geht als das Verfahren bei der SE. Auch die haben sich ein zeitliches Limit dafür gesetzt.
Letztlich bleibt es Ihre persönliche Entscheidung. Wenn Sie daran interessiert sind, sende ich Ihnen mal einen groben Entwurf für einen Antrag, in dem Sie Ihre Gedankengänge einbringen können.
Hurraapostel:
@ all
Vielen, vielen Dank für die gutgemeinten Ratschläge!
@ Didakt
Ich wäre sehr an Ihrem Text interessiert. Ich denke, man muss bei Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle viele Dinge beachten.
Eine letzte Frage:
Hat die jetzt ergangene Ablehnung durch Almado-ENERGY aufschiebende Wirkung hinsichtlich eines eventuellen Ganges über die Schlichtungsstelle? Muss ich jetzt erneut 4 Wochen warten, bis ich mich an die Schlichtungsstelle wenden kann?
Viele Grüße, Hurraapostel
khh:
--- Zitat von: Hurraapostel am 25. März 2014, 11:54:05 ---... Muss ich jetzt erneut 4 Wochen warten, bis ich mich an die Schlichtungsstelle wenden kann?
--- Ende Zitat ---
Nein, maßgeblich sind 4 Wochen seit Ihrem (erstmaligen) Widerspruch gegenüber Almado. Und selbst wenn die noch nicht rum sind, müssen Sie m.E. nicht länger warten, da die verlangte "Abhilfe" ja endgültig abgelehnt wurde.
Zu Ihrem von Almado vorzeitig beendeten Vertrag noch ein Hinweis: Für einen ähnlichen Fall (auch Almado?) gibt es bereits eine Schlichtungsempfehlung der SE (siehe Veröffentlichung auf deren HP am 08.03.2013) !
Gruß, khh
Didakt:
@ Hurraapostel,
wenn ich es richtig sehe, haben Sie gegen die Abschlussrechnungen Widerspruch eingelegt, die Bonusgewährung moniert bzw. den Bonus/die Boni ? eingefordert. Dies ist die Voraussetzung für die Einschaltung der Schlichtungsstelle. Die Antwort dazu ist eingegangen. Sie ist dem Schlichtungsantrag beizufügen. Sie können also sofort loslegen! ;)
Meine Mustervorlage sende ich Ihnen in der nächsten halben Stunde per PM. Sehen Sie sich das Ding erst mal an, ob es Ihnen dienlich sein kann.
Sie können den Text ja für Ihre Zwecke herauskopieren. Wenn Sie möchten, schicke ich Ihnen per E-Mail ggf. die editierfähige WORD-Datei (MS Office 2007). Lassen Sie mich wissen, ob Sie die Vorlage verwerfen. Dann können wir uns alles Weitere ersparen. Ansonsten viel Erfolg!
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