Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 24. März 2014, 17:15:04 ---... Bei mir ging es seinerzeit darum, dass ich die Endrechnung meines Versorgers nicht bezahlen wollte, da die gesetzliche Frist der Rechnungslegung weit überschritten war, nämlich ca. 12 Wochen.
.... Ich habe bis heute keine verwertbare Aussage, was einem Versorger passiert, wenn er die 6-Wochen-Frist nicht einhält.
--- Ende Zitat ---
Es ist nicht ersichtlich, was das "Bei mir ging es seinerzeit darum ..." mit dem Thema dieses Threads zu tun haben soll. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum die Forderung aus einer Rechnungslegung nach 12 (oder 18 ?) Wochen nicht mehr zu bezahlen sein soll - vgl. bspw. http://forum.energienetz.de/index.php?topic=17297.0 !?
Sollte ein Verbraucher selbst eine Forderung aus einer ausstehenden Endrechnung haben, dann müsste der Versorger nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gem. § 40 (4) EnWG wohl angemahnt und bzgl. der Auszahlung des zu benennenden Guthabens (eine Eigenermittlung dürfte ja nicht so schwer sein) durch Fristsetzung in Verzug gesetzt werden.
Didakt:
--- Zitat von: khh am 24. März 2014, 18:27:19 ---@Stromfraß,
.. Bekomme ich jetzt eine Antwort auf meine Frage zu Ihrer zitierten und ja wohl u.a. auf mich gemünzte Behauptung?
Oder nehmen Sie Ihre wahrheitswidrige Unterstellung verbunden mit einer Entschuldigung zurück?
--- Zitat von: khh am 23. März 2014, 19:49:41 ---
--- Zitat von: Stromfraß am 23. März 2014, 18:21:04 ---... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Mit denjenigen meinten Sie wohl auch mich! @ khh und ich wissen durchaus, dass und wie man gegen die Almado-Abzocke mit Erfolg vorgehen kann. Dazu hat gerade @ khh genügend Hilfestellungen gegeben. Nur Sie haben im vorstehenden Beitrag zu Antwort # 270 nicht den Beweis erbracht, dazu in der Lage zu sein. Dieser Beitrag war ohne Aussagekraft!
Hurraapostel:
??? ::) >:(
lach, als ob ich es geahnt hätte. Ich glaube ich bekomme einen Herzkasper!
Vorgestern habe ich noch in diesem Forum nachgelesen und den Punkt mit dem Bonus bei mehreren Verträgen entdeckt, gestern abend erhalte ich um 20:42Uhr bis 20:43Uhr drei Mails zu meinen 3 Verträgen bei Almado im Jahr 2013 (01.01.2013 - 31.12.2013)
Hier meine 3 Verträge:
1.) Vertragsnummer: 1120907127 - Kundennummer: 15706S1241 - Verbrauch: 3408,7kWh - Rechnungsbetrag lt. Almado 944,35€ - abgeschlossen 06.09.12 21:18 Uhr
2.) Vertragsnummer: 1120907139 - Kundennummer: 15706S1242 - Verbrauch: 883,1kWh - Rechnungsbetrag lt. Almado 296,59€ - abgeschlossen 06.09.12 22:17 Uhr
3.) Vertragsnummer: 1120907145 - Kundennummer: 15706S1243 - Verbrauch: 791,2kWh - Rechnungsbetrag lt. Almado 264,51€ - abgeschlossen 06.09.12 22:51 Uhr
Der Vertrag mit meiner Nr. 3 hat eine Besonderheit. Die hatten mich zum 18.11.2013 aus dem Vertrag geworfen, also keine Bonusgewährung ich habe dem fehlenden Bonus bislang auch nicht widersprochen, da keine 12 Monate Belieferung vorlagen und ich im November 2013 noch nichts vom Bund der Energieverbraucher wusste. Natürlich haben die mich regelwidrig aus dem Vertrag geworfen, es lag eine Kündigung zum 31.12.2013 von mir vor, es kann sein, das ich bei Beantragung des neuen Stromvertrages beim nächsten Anbieter da Kreuzchen bei "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gemacht habe. Obwohl ich dem Ansinnen mehrfach widersprochen habe (per Einschreiben/Rückschein) hat Almado aus dem "nächstmöglichen Zeitpunkt halt den 18.11.2013 gemacht. Shit happens
So das Schreiben zu Vertrag Nr 1, Vertragsnummer: 1120907127 lautet:
[EMail entfernt]
Dazu meine Anmerkungen:
a) der Passus der AGB mit den mehreren Verträgen bezieht sich auf die AGB aus 2014, sowohl in 2012 und 2013 steht davon nichts (liegen mir beide vor) ::)
b) die Zeiten wann ich den Anträge gestellt habe kann ich nachweisen, ich habe Printcopies von der Bestellung gemacht (plöd wenn man an einen Jäger und Sammler gerät) ::)
c) Zudem liegt mir die Mail der Bestellbestätigung von Almado (Zusammenfassungen und Bestätigung) vom 06.09.2012 21:37 vor! ::)
d) Dieser Vertrag hier war eindeutig der erste - die beiden anderen kamen danach (siehe unten) ::)
e) Witzig bei dem ganzen ist noch, das sich die Vertragsdaten aus den gestern ergangenen Mails nicht ausdrucken lassen, ein Freund von mir (Computerspezialist) vermutet hier eine besondere Formatierung. Nun wir haben den Krempel auf eine 2te Mailadresse von mir umgeleitet - nun kann man das fein ausdrucken! :o
Aber die wollen ja Ihren Kunden "kulanzhalber entgegenkommen", püüüüh ??? ??? ??? ::) ::) ::)
So das Schreiben zu Vertrag Nr 2, Vertragsnummer: 1120907139 lautet:
[EMail entfernt]
Dazu wieder meine Anmerkungen:
a) der Passus der AGB mit den mehreren Verträgen bezieht sich auf die AGB aus 2014, sowohl in 2012 und 2013 steht davon nichts (liegen mir beide vor) ::)
b) die Zeiten wann ich den Anträge gestellt habe kann ich nachweisen, ich habe Printcopies von der Bestellung gemacht (plöd wenn man an einen Jäger und Sammler gerät) ::)
c) Zudem liegt mir die Mail der Bestellbestätigung von Almado (Zusammenfassungen und Bestätigung) vom 06.09.2012 22:21 vor! ::)
d) Dieser Vertrag hier war eindeutig der als zweites abgeschlossene ::)
e) Witzig bei dem ganzen ist noch, das sich die Vertragsdaten aus den gestern ergangenen Mails nicht ausdrucken lassen, ein Freund von mir (Computerspezialist) vermutet hier eine besondere Formatierung. Nun wir haben den Krempel auf eine 2te Mailadresse von mir umgeleitet - nun kann man das fein ausdrucken! :o
So und obwohl ich die Nichtzahlung des Bonus bei Vertrag Nr. 1120907145 nicht reklamiert habe, kommt folgendes Schreiben:
[EMail entfernt]
Dazu meine Anmerkungen:
a) dei haben mich rechtswidrig aus dem Vertrag geschmissen, meine diesbezüglichen Einschreiben liegen mir alle vor - nebst Bestätigungen natürlich!!!
b) die Zeiten wann ich den Anträge gestellt habe kann ich nachweisen, ich habe Printcopies von der Bestellung gemacht (plöd wenn man an einen Jäger und Sammler gerät) ::)
c) Zudem liegt mir die Mail der Bestellbestätigung von Almado (Zusammenfassungen und Bestätigung) vom 06.09.2012 22:55 Uhr vor! ::)
d) Dieser Vertrag hier war eindeutig der letzte - die beiden anderen kamen vorher! ::) Die können echt nicht nach den Zeiten rechnen, frag mich nur, ob die überhaupt etwas können.
Aber die meinen mich für plöööd verkaufen zu können, aber auch das klappt nicht.
Jo und weil die mich wohl reizen wollen, mache ich das nun auch zum Thema!
Der Fall wird immer chaotischer und ich habe langsam Zweifel, ob es der richtige Weg wäre, über die Schlichtungsstelle zu gehen - das erfordert 1000 Rückfragen und dauert. Zudem weiß ich nicht, ob diese "Zwischenablehnung" von Almado nicht eine aufschiebende Wirkung hat. Ich könnte mir vorstellen, meinen Fall einem Rechtsanwalt vorzutragen.
Zudem bin ich langsam nicht mehr in der Lage, meinen Ärger zurück zu halten und das Ganze ruhig und unter Wahrung der Contenance anzugehen.
Was meinen Sie?
Gruß, Hurraapostel
stromer51:
Hallo Hurraapostel,
bestätigen kann ich ihnen das der letzte Satz in AGB § 9(1) irgendwann zwischen dem 20.9.2013 und dem
03.12.2013 eingefügt wurde. Da alle ABG stets ohne Datum ausgegeben werden kann ich nur das Datum
meines abspeichern nennen.
Gilt bei ihnen nicht - punkt.
Für Kunden bei denen das zutrifft, - das zeitlich zuerst zustandegekommene Vertragsverhältnis -
das wäre dann wieder Auslegungssache. Nehmen wir an der letzte Auftrag wird zuerst bearbeitet und
die Auftragsbestätigung als Erste versendet, dann wäre das das erste Vertragsverhältnis.
So oder so, das lässt sich immer so drehen das nie ein Vertrag der Erste ist.
Da sich der Anbieter vorgenommen hat den Bonus nur mit anwaltlichen Druck zu zahlen wird es bei ihnen
auch so sein. Solange ihre Einstufung nicht als gefährlich markiert ist werden sie den Bonus nicht sehen.
Und gefährlich ist hier der Kunde bei dem ein Gerichtsverfahren droht und Kunde dieses gewinnen könnte.
Da wollen wir doch schnell den Bonus zahlen - ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches - oder wie
bei Flexstrom - aus Kulanz. Und schon sind wir den Problemkunden los. Vielleicht 5 von 100. Also 95x
Bonus als Gewinn verbucht. So einfach ist das.
mfg
bolli:
Bezüglich des zustandekommens der Verträge wird man wohl eine Reihenfolge definieren können, da ja für jedes Angebot seitens des Kunden eine Vertragsbestätigung von Almado versandt wird und hurraapostel als Jäger und Sammler alles aufgehoben haben dürfte. ;) Anhand der Eingangsreihenfolge dieser Vertragsbestätigungen (die ja mit Sicherheit automatisch als Abschluss des Workflows zu einem Vertragsantrag (Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages) beim Versorger erstellt und versandt werden) sollte sich die Frage der Vertragsreihenfolge auch herleiten lassen. Mich würde auch nicht wundern, wenn die Reihenfolge der Vertragsnummern identischmit dieser Reihenfolge wäre. ;) Muss aber nicht bei mehreren Bearbeitern im Kundencenter.
@hurraapostel
Ich würde an Ihrer Stelle auch eher einen Anwalt einschalten anstatt zur Schlichtungsstelle zu gehen. Es würde mich nämlich nicht verwundern, wenn im Laufe des Verfahrens noch eine weitere "Baustelle" aufgemacht würde, nämlich die Frage Privatnutzung/gewerbliche Nutzung. Da man in den meisten Fällen ja nur eine Wohnung selbst bewohnt, könnte bei mehreren Verträgen und noch fehlender AGB-Regelung der Mehrfachverträge, wie sie in neueren Verträgen enthalten ist, die Frage aufkommen, ob eine Vermietung einer (zweiten) Wohnung nicht eine gewerbliche Nutzung ist. Das in der (vermieteten) Wohnung selbst kein Gewerbe betrieben wird, davon gehen wir (bei Studenten) mal aus. Aber Ihnen könnte man die Ausübung des Gewerbes "Vermietung von Wohnraum" unterstellen und und daher versuchen den Bonus zu verweigern. Ich bezweifele zwar, dass das haltbar ist, zumal in den 2012-AGB in diesem Zusammenhang von Standardlastprofil für die Privatnutzung die Rede ist und somit aus meiner Sicht auf die gewerbliche Tätigkeit INNERHALB der betreffenden Wohung abgestellt wird (also das dort in der vermieteten Wohnung keine Aluminiumhütte betrieben wird ;) ), aber wie man den Laden kennt, kommen die auf alle möglichen Ideen (siehe gewerbliche Nutzung bei Solarkollektoren auf dem Dach ggf. wegen Netzeinspeisung >:().
Insofern würde ich, insbesondere bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, direkt einen RA einschalten, was möglicherweise auch Ihrem Blutdruckpegel zugute kommt. ;)
Und wie stromer51 schon sagte: Da die eh nur auf externen Druck reagieren, scheint dieses der am schnellsten durchzuführende Weg zu sein.
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