Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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khh:
Hallo @Tenker,

Ihr „Fall“ entspricht dem von @Hurraapostel (siehe Antwort #13), der seinen Vertrag allerdings über die Almado-HP beantragt hatte und über eine hilfreiche „Bestellbestätigung“ mit ausgewiesenem „Effektiver Preis im ersten Jahr* 849,02 €“ verfügt.

Zur Erinnerung: Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot/Antrag und Annahme zustande. Bei einem Energieliefervertrag sind das der Lieferauftrag des Kunden (Antrag) und die Vertragsbestätigung des Versorgers (Annahme).

Das Ergebnis Ihrer Eingaben im Portal TopTarif (wovon Sie ja leider keinen Screenshot haben) ist im rechtlichen Sinn kein Angebot, sondern ein „ins Schaufenster stellen“, wie es @RR-E-ft nach meiner Erinnerung kürzlich bezeichnet hat. Schon der „Bestätigung“ von TopTarif ist nicht (mehr) zu entnehmen, dass man den Neukundenbonus 25 % vom Paketpreis abziehen kann! Zudem übernehmen die Vergleichsportale gemäß deren AGB „keine Haftung für die absolute Korrektheit der Darstellung“ (wörtliches Zitat bspw. von Verivox).
Die Vertragsbestätigung durch Almado vom 30.11.2012 beinhaltet dann das eindeutige Vertragsdetail „Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern“.
Das sind die Fakten!

Wie von @Didakt empfohlen, müssen SIE jetzt gegenüber der Schlichtungsstelle Ihren Anspruch auf die Gewährung eines „Extra-Bonus“ (so bezeichnet von @Amazone in Antwort #8) in detaillierter Art und Weise begründen. Allein der Verweis auf die AGB-Bestimmungen zum Bonus könnte womöglich nicht ausreichen.

Viel Erfolg !

Gruß, khh


@berghaus,

Sie haben offensichtlich noch immer nicht gecheckt, wo das „Problem“ für die betroffenen
almado-/immergrün-Kunden liegt ::). 


Nachtrag:
Die Schlichtungsstelle verlangt zu vertraglichen Streitigkeiten (z.B. wg. Bonus) u.a.
          den Versorgungsvertrag (also auch den Antrag des Kunden)
          und die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses !
Kann das jede/r Betroffene liefern ?

berghaus:
@khh


--- Zitat ---von khh in Antwort #162
Allein der Verweis auf die AGB-Bestimmungen zum Bonus könnte womöglich nicht ausreichen.
--- Ende Zitat ---

Man sollte aber nicht dabei schreiben, "ich weiß zwar, dass ich einer Vertragsbestätigung von Almado, in der der vorher ausgelobte Bonus plötzlich verschwunden war, nicht widersprochen und auch keine Belege für diesen Bonus zum Zeitpunkt meiner Bestellung habe und dass das rechtlich so zu werten ist, dass ich eigentlich keine Chance habe.
 Aber vielleicht können Sie mir ja den Bonus verschaffen.“

Sie verbreiten hier nach wie vor Angst!, ohne auch nur überhaupt ein Beispiel zu haben, dass Almado diesen Trick angewandt hat.
Und es sollte mich nicht wundern, wenn Ihre Argumente eines Tages bei denen auftauchen!

Ihre Beiträge waren auch dann schädlich, wenn Sie eines Tages recht bekommen sollten, was ich nicht hoffe!

berghaus 06.03.14

khh:

--- Zitat von: berghaus am 06. März 2014, 16:08:13 ---Man sollte aber nicht dabei schreiben ...
--- Ende Zitat ---

Wer, außer jetzt Sie, schreibt denn so einen Blödsinn ?  :D


--- Zitat von: berghaus am 06. März 2014, 16:08:13 ---... ohne auch nur überhaupt ein Beispiel zu haben, dass Almado diesen Trick angewandt hat.

--- Ende Zitat ---

Können Sie nicht richtig lesen ?  ::)

berghaus:
@ khh
Wo ist das Beispiel?
Wohl doch nicht das von Bodensatz oder gar Hurraapostel!

Sie lesen diesen Trick aus der Vertragsbestätigung heraus oder hinein!

Und wenn das nicht genügt, muss auch noch der Satz " *ein gegebenenfalls gewählter Bonus ist bereits eingerechnet." herhalten.
(Dieser Satz steht übrigens bei hurraapostel in der Bestellbestätigung von Almado unter dem um 25 % geminderten Preis für das 1. Lieferjahr und nicht in der Vertragsbestätigung! Diese Bestellbestätigung von Almado(!) ist ja für Sie nicht Vertragsbestandteil, obwohl die AGB etwas anderes sagen.)

Wo ist das Beispiel, dass Almado so argumentiert wie Sie.

Ich kann lesen und sehe bis zum Beweis des Gegenteils in der Vertragsbestätigung, dass der versprochene 25%-Bonus nach wie vor inkludiert ist und entsprechend allen vorhergehenden Aussagen und den AGB in der Jahresrechnung noch abgezogen wird, es sei denn man hätte tatsächlich gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen.

berghaus 06.03.14

Didakt:
@ bolli, wir müssen unseren Diskurs nicht weiter vertiefen. Auf folgendes möchte ich nur noch hinweisen:


--- Zitat von: Ihnen ---Bei weitem nicht alles, was sich aus diesem Thread ergibt sind Fakten. Da sind ne Menge Mutmaßungen dabei !

--- Ende Zitat ---

Das versteht sich doch von selbst und wurde von mir auch nicht explizit behauptet!


--- Zitat von: Ihnen weiterhin ---Da Sie ja noch nicht mal die Begründung der Bonusverweigerung kennen, dürfte es sich auch bei dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zunächst mal nur um eine Vermutung handeln. Ob man auf solche Vermutungen eingehen muss, hängt stark von der Argumentationslinie ab.
--- Ende Zitat ---

Wenn der Antragsteller es versäumt, in seiner Begründung darauf hinzuweisen, dass er sich in gegenständlicher Sache der möglichen Täuschung und des Betruges durch den Versorger ausgesetzt sieht, fällt dieser in dieser Angelegenheit durchaus naheliegende Aspekt bei der rechtlichen Bewertung  des Tatbestands durch den Schlichter unter den Tisch (s. § 380 (1) ZPO analog). Den Schlichter interessiert nur der Vortrag im Schriftsatz, sonst nichts! :D

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