Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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Didakt:
Trotz seiner Kenntnis gerichtlicher Auseinandersetzungen und der dafür geltenden Verfahrensgrundsätze moniert @ bolli meinen Vorschlag hinsichtlich einer ausführlichen Beschwerde- und Anspruchsbegründung. Insofern enttäuscht mich sein vorstehender Beitrag. Ein Blick in die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle lässt unschwer auf Analogien mit ZPO-Bestimmungen schließen. Die SE verfährt etwa so, wie ein Gericht im Rahmen des schriftlichen Verfahrens gem. § 128 ZPO. Es kommt zweifelsfrei auf die Aussagekraft der vorgelegten Schriftsätze an! Den Beschwerdeantrag erhält der Antragsgegner zur Stellungnahme. Dort erwidern Juristen. Die wissen allemal entsprechend zu kontern! 
Wer sich nicht zu artikulieren weiß, sollte die Arbeit einem RA überlassen.

Fakten, die sich aus diesem Thread ergeben:

1. Die Voraussetzungen für die Vorlage einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle liegen inzwischen bei einigen Verbrauchern vor.
2. Es ist davon auszugehen, dass Almado in den fraglichen Fällen die Bonusgewährung in den Abrechnungen entgegen der einschlägigen AGB-Bestimmungen willkürlich ausgeschlossen hat. Im Raum steht der Vorwurf der arglistigen Täuschung bzw. des Betruges. Darauf sollte man eingehen.
3. Auf Beanstandungen der Verbraucher hat sich Almado in keiner Weise erklärt.
4. Nun geht es darum, den Anspruch auf die Bonusgewährung in detaillierter Art und Weise zu begründen. Und da liegt der Hase im Pfeffer, weil es entscheidend auf die Beweisführung der Antragsteller ankommt und deren Beweismittel leider dürftig sind bzw. fehlen. Ein wichtiges Beweismittel muss man sich deshalb selbst schnitzen (s. unter Punkt 5.).
5. In diesem Thread sind wichtige Argumente für die Anspruchsbegründung enthalten. Das wichtigste Argument für die eigene Beweisführung ist den Ausführungen von @ PLUS in seinen Antworten # 74 und # 108 zu finden. Das ist der Rahmen für die Eingangsdarstellung der eigenen Sachlage unter Verwendung der eigenen Daten.

Im Übrigen verweise ich auf die analoge Beachtung der §§ 130, 131, 138, 253 und vor allem auf § 308 (1) 1. Satz der ZPO.

berghaus:
 @Didakt

Aber dabei muss man ja nicht phantasieren!

Wenn Almado keinen Grund für die Nichtgewährung des Bonus liefert, steht doch der Erlangung des Bonus über die Schlichtungsstelle oder Gerichte nichts im Wege ausser, dass Almado dafür kein Geld mehr für hat.

Die Beiträge von Plus Antworten # 74 und #108 sind ja auch brauchbar, weil er erst garnicht von der Einrechnung des Bonus in den Arbeits- und Grundpreis spricht!

berghaus 06.03.14

Carl:
@Tenker

Recht herzlichen Dank für die informative "Bebilderung". Erst hierdurch wird das Problem so richtig deutlich, incl. aller Nebeninformationen.

Ich hatte einen vergleichbaren Vertrag mit Almado , allerdings auch noch originale Email, wo der Tarif vorgerechnet wird, wo also die 25%-Ersparnis mit meinem individuell geschätzen Verbrauch angeboten wird. Die Vertragsbestätigung sieht dann im Detail anders aus, da wird nur noch der Bruttoarbeitspreis ausgewiesen (100%), was ja ersteinmal korrekt ist. Außerdem steht da noch, dass der Tarif (nicht der Grundpreis) einen 25%igen Bonus enthält. Der muss dann natürlich in der Rechnung auch gutgeschrieben werden. Alles andere wäre Betrug.

Ich erwarte in den nächsten Tagen zwei entsprechende Rechnungen von Almado, mal sehen, wie das dort dann aussieht.

Ein weiterer Vertrag bei Extraenergie wurde korrekt abgerechnet, der Neukundenbonus kurzfristig überwiesen.

Gruß
Carl

pk85:
Ich möchte kurz mitteilen, dass ich heute den Antrag auf Schlichtung an die SE geschickt habe und bereits jetzt eine persönliche Antwort der SE erhalten habe, dass die Schlichtung angenommen und an immergrün! weiter geleitet wurde.

Ich ermutige jeden, den der "25%-Bonus-Sachverhalt" betrifft, bei erfüllten Voraussetzungen, selbiges zu tun!

bolli:

--- Zitat von: Didakt am 06. März 2014, 13:13:38 ---Fakten, die sich aus diesem Thread ergeben:

1. Die Voraussetzungen für die Vorlage einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle liegen inzwischen bei einigen Verbrauchern vor.
2. Es ist davon auszugehen, dass Almado in den fraglichen Fällen die Bonusgewährung in den Abrechnungen entgegen der einschlägigen AGB-Bestimmungen willkürlich ausgeschlossen hat.
--- Ende Zitat ---

Bei weitem nicht alles, was sich aus diesem Thread ergibt sind Fakten. Da sind ne Menge Mutmaßungen dabei !


--- Zitat von: Didakt am 06. März 2014, 13:13:38 ---Im Raum steht der Vorwurf der arglistigen Täuschung bzw. des Betruges. Darauf sollte man eingehen.
--- Ende Zitat ---
Da Sie ja noch nicht mal die Begründung der Bonusverweigerung kennen, dürfte es sich auch bei dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zunächst mal nur um eine Vermutung handeln. Ob man auf solche Vermutungen eingehen muss, hängt stark von der Argumentationslinie ab. Das mag jeder für sich selbst entscheiden. Falls man das bejaht, sollte man sich wohl einen Rechtsanwalt suchen, denn dieser wird möglicherweise noch mehr Vermutungen anstellen können, warum der Bonus ggf. verweigert wird und vielleicht gerne umfangreiche Schriftsätze verfassen.


--- Zitat von: Didakt am 06. März 2014, 13:13:38 ---3. Auf Beanstandungen der Verbraucher hat sich Almado in keiner Weise erklärt.
--- Ende Zitat ---

Genau. DA sind wir uns mal einig.


--- Zitat von: Didakt am 06. März 2014, 13:13:38 ---4. Nun geht es darum, den Anspruch auf die Bonusgewährung in detaillierter Art und Weise zu begründen. Und da liegt der Hase im Pfeffer, weil es entscheidend auf die Beweisführung der Antragsteller ankommt und deren Beweismittel leider dürftig sind bzw. fehlen. Ein wichtiges Beweismittel muss man sich deshalb selbst schnitzen (s. unter Punkt 5.).
--- Ende Zitat ---
Letzteres tun hier einige Leute anscheinend sehr eifrig.


--- Zitat von: Didakt am 06. März 2014, 13:13:38 ---5. In diesem Thread sind wichtige Argumente für die Anspruchsbegründung enthalten. Das wichtigste Argument für die eigene Beweisführung ist den Ausführungen von @ PLUS in seinen Antworten # 74 und # 108 zu finden. Das ist der Rahmen für die Eingangsdarstellung der eigenen Sachlage unter Verwendung der eigenen Daten.
--- Ende Zitat ---
Auch damit kann ich gut leben. Aber damit sind wir dann eben nicht bei der Bonus inkl. Diskussion und den möglicherweise angeblich vereinbarten sonstigen Vereinbarungen, mit denen die AGB-Bestimmungen über die nachträgliche Bonusgewährung angeblich ausgehebelt sein  sollen. Denn Plus spricht in beiden Beiträgen von einem reduzierten Gesamt-Preis, der am Ende steht.  Das sollte man dann auch klarstellen.
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Ich lasse mich mal überraschen, ob und ggf. was 365 AG überhaupt dazu sagt. Ich hoffe mal, dass wir davon hören, auch in den betroffenen Inklusive-Fällen.

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